Dies ist eine Diskussion zu Text geändert! -> Mutter wil Sohn Haus schenken. Aber wie am Besten ? Viele Fragen! innerhalb des Forums Familienrecht
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| Ich habe ein paar fiktive Fragen, deren Antwort sehr wichtig wären. Hierzu möchte ich eine fiktive Geschischte erzählen: Nehmen wir an vor 1,5 Jahren stirbt ganz plötzlich der liebe Vater B von Sohn X. Die Mutter A von Sohn X war psychisch nicht in der Lage alleine in ihrem Haus zu leben, daher zog Sohn X mit seiner Frau Y und seiner Tochter in das Elternhaus ein. Der psychische Zustand von Mutter A verschlechterte sich, da Sie es nicht schafft ohne Vater B zu leben. Seither tut Sohn X und Schwiegertochter Y alles, damit es Mutter A gut geht, kochen, waschen etc. Durch den Tod von Vaters B von Sohn X hat Sohn X (Einzelkind) 1/4 des Hauses vererbt bekommen. Mutter A hatte schon bisher den Anteil von 50%, der jetzt auf 75% gesteigert wurde (Erbschein). Vor 1 Jahr Sohn X mit seiner Mutter (A) einen Bausparvertrag in Anspruch genommen und diesen aufgestockt auf ca. 75.000 um das Haus zu renovieren und es von einem 1-Familien-Haus zu einen 2-Familienhaus etwas umzumodeln, damit Mutter A, Sohn X und Schwiegertochter Y und Kind zusammen gut leben können (2 getrennte Bäder, 2 getrennte Küchen). Dieser Kredit läuft auf Mutter A und Sohn X, das Haus ist somit beliehen. Durch den Schock (Tod des Vaters von Sohn X) bekam sie nun dadurch ausgelöst Alzheimer (Sohn X und Schwiegertochter Y haben alles mögliche unternommen, damit sie genau wissen, woran sie leidet. (Schwiegertochter Y kümmert sich den ganzen Tag um sie (leider wird Tochter vonm Sohn X und Schwiegertochter Y dadurch auch ein wenig vernachlässigt, sie ist 2). Mutter A hat deshalb eine Vorsorgevollmacht beim Notar abgeschlossen. Dort sind Schwiegertochter Y und Sohn X eingetragen. Nun ist es so, Mutter A wird momentan von Sohn X und Schwiegertochter Y betreut. Daheim. Sollte sie irgendwann einmal so viel Hilfe und Betreuung benötigen, daß Sohnx x und Schwiegertochter Y das nicht mehr komplett machen können, muß professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Daheim oder außerhalb. Sohn X und Schwiegertochter Y wollen natürlich daß Mutter A so lange wie irgend möglich daheim ist. Mutter A möchte Sohn X den Rest des Hauses schenken. Nun ist es aber doch so, sollte Mutter A evtl. einmal in ein Pflegeheim kommen, das Heim sieht, daß da ja ein Haus (in dem Sohn X, Schwiegertochter Y und Tochter wohnen) vorhanden ist und wird Sohn X u. Schwiegertochter Y evtl. zwingen das Haus zu verkaufen oder Ähnliches, um das Heim zu bezahlen. Mutter A hat 45 Jahre gearbeitet und in die Pflegekasse gezahlt. Sphn X sollte das Haus später sowieso erben. 25% gehören ihm ja schon. Wie verhält sich das wirklich ? Sohn X und Schwiegertochter Y haben Angst auf die Straße gesetzt zu werden, immerhin haben Sohn X und Schwiegertochter Y nach dem Tod des Vaters von Sohn X alles aufgegeben um zu Mutter A zu ziehen und sich um sie zu kümmern. Sollte Mutter A Sohn X das Haus lieber verkaufen ? Wieviel müsste Sohn X ihr bezahlen ? Und wenn, wie kann Mutter A Sohn X das Geld wieder "zurück" zahlen ? Anders könnten Sohn X und Schwiegertochter Y das gar nicht machen, Sohn X ist Alleinverdiener. Sohn X würde sich wirklich Sorgen um das Haus und seine Mutter machen, in das Sohn X und Schwiegertochter Y und Mutter A so viel Arbeit hineingesteckt haben. Könnte man den Bausparkredit von 75.000 der auf Sohn X und Mutter A läuft) in die Summe (falls Sohn X Mutter A das Haus abkaufen würde) mit einfließen lassen ? Aber warum kaufen, wenn Sohn X es sowieso erben sollte ? Oder sollte Mutter A das Haus an Tochter XY von Sohn X und Schwiegertochter Y vermachen/verkaufen ? Viele Grüße Samme Geändert von samme (16.02.2009 um 10:22 Uhr). Grund: Regeln -> Text geändert ! |
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| AW: Text geändert! -> Mutter wil Sohn Haus schenken. Aber wie am Besten ? Viele Fragen! Wenn die Mutter in ein Pflegeheim müsste, kostet dies Geld. Da Vermögen vorhanden ist, könnte das Sozialamt eine Sicherungshypthek im Grundbuch eintragen lassen. Das Haus kann nicht einfach verschenkt werden und dann der "Staat" in Anspruch genommen werden. Weshalb sollte der Steuerzahler dafür aufkommen, wenn Vermögen vorhanden ist? |
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