Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

teilweise Unterhaltsabfindung

Dies ist eine Diskussion zu teilweise Unterhaltsabfindung innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 16:54
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 38
Keine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
teilweise Unterhaltsabfindung

Angenommen:

M und F haben unter Vereinbarung der Gütertrennung geheiratet.

Bei Scheidung einigen sie sich darauf, dass M der F einen einmaligen Betrag in Höhe von 2 Mio. € und dann Unterhaltszahlungen von 10.000 € zahlen soll.

Wäre eine solche Vereinbarung möglich? M schuldet F ja keinen Zugewinnausgleich, sondern nur Unterhalt und Versorgungsausgleich. Die 2 Mio. € müssten ja dann unter eins der beiden fallen. Meines Erachtens wäre das wahrscheinlich eine teilweise Unterhaltsabfindung (wüsste nicht, wie man das als Versorgungsausgleich definieren könnte). Das zweite Problem wäre aber ja die Angemessenheit. Nehmen wir an, M hat eine Firma, die aber seit Jahren keinen Gewinn mehr abwirft. Wie viel Vermögen müsste er haben, um diese Zahlungen zu rechtfertigen? F hat meinetwegen nur nen Minijob oder so.
Weiß jemand wie sich das berechnet? Oder gibt es schon (z.B. steuerliche) Probleme durch die Einmalzahlung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 15:17
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Ort: München
Beiträge: 180
100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: teilweise Unterhaltsabfindung

Hallo,

warum sollte eine solche Vereinbarung nicht möglich sein? Es herrscht inzwischen auch insoweit Vertragsfreiheit.
Die 2 Mio-Zahlung ließe sich als VA-Vereinbarung sehen. Diese müsste allerdings vom FamGericht (Inhalts- und Ausübungskontrolle) geprüft werden.

Ciao
Errato
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 15:54
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 38
Keine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: teilweise Unterhaltsabfindung

Wahrscheinlich hau ich mir gleich vor den Kopf, aber was ist eine "VA-Vereinbarung"?

Und dann noch eine Frage: Was passiert, wenn M und F die Vereinbarung ohne das Familiengericht treffen und später festgestellt wird, dass das Ganze einer Überprüfung/Kontrolle nicht standhält?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 16:30
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Ort: München
Beiträge: 180
100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: teilweise Unterhaltsabfindung

VA = Versorgungsausgleich.

Ob die Vereinbarung rechtlich haltbar ist, wird sich wohl nur durch eine spätere gerichtliche Überprüfung definitiv feststellen lassen. Dazu müsste aber einer der Beteiligten eine solche Klärung herbeiführen, da kein Gericht von sich aus so etwas tut. Angesichts eines potentiellen Streitwerts von 2 Mio € auch kein "billiges" Vergnügen....
Wenn man also in derartigen Dimensionen unterwegs ist, empfiehlt es sich, vorher fachkundigen Rat einzuholen.

Ciao
Errato
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 17:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 38
Keine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LuluHase hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: teilweise Unterhaltsabfindung

*vordenkopfhau*

Auf Versorgungsausgleich hätt ich auch kommen können.^^

Vielen Dank für deine Antworten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Übernahme von Mitarbeitern nur teilweise Arbeitsrecht 27.08.2010 15:27
teilweise Klagerücknahme Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 11.10.2009 14:34
Kaution teilweise einbehalten Mietrecht 08.09.2009 14:21
Teilweise Klagerücknahme Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 20.08.2008 20:09
teilweise Schlechtleistung Zivilrecht - Examensvorbereitung 16.08.2007 13:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios