Dies ist eine Diskussion zu teilweise Unterhaltsabfindung innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| teilweise Unterhaltsabfindung M und F haben unter Vereinbarung der Gütertrennung geheiratet. Bei Scheidung einigen sie sich darauf, dass M der F einen einmaligen Betrag in Höhe von 2 Mio. € und dann Unterhaltszahlungen von 10.000 € zahlen soll. Wäre eine solche Vereinbarung möglich? M schuldet F ja keinen Zugewinnausgleich, sondern nur Unterhalt und Versorgungsausgleich. Die 2 Mio. € müssten ja dann unter eins der beiden fallen. Meines Erachtens wäre das wahrscheinlich eine teilweise Unterhaltsabfindung (wüsste nicht, wie man das als Versorgungsausgleich definieren könnte). Das zweite Problem wäre aber ja die Angemessenheit. Nehmen wir an, M hat eine Firma, die aber seit Jahren keinen Gewinn mehr abwirft. Wie viel Vermögen müsste er haben, um diese Zahlungen zu rechtfertigen? F hat meinetwegen nur nen Minijob oder so. Weiß jemand wie sich das berechnet? Oder gibt es schon (z.B. steuerliche) Probleme durch die Einmalzahlung? |
| |||
| AW: teilweise Unterhaltsabfindung Hallo, warum sollte eine solche Vereinbarung nicht möglich sein? Es herrscht inzwischen auch insoweit Vertragsfreiheit. Die 2 Mio-Zahlung ließe sich als VA-Vereinbarung sehen. Diese müsste allerdings vom FamGericht (Inhalts- und Ausübungskontrolle) geprüft werden. Ciao Errato |
| |||
| AW: teilweise Unterhaltsabfindung Wahrscheinlich hau ich mir gleich vor den Kopf, aber was ist eine "VA-Vereinbarung"? Und dann noch eine Frage: Was passiert, wenn M und F die Vereinbarung ohne das Familiengericht treffen und später festgestellt wird, dass das Ganze einer Überprüfung/Kontrolle nicht standhält? |
| |||
| AW: teilweise Unterhaltsabfindung VA = Versorgungsausgleich. Ob die Vereinbarung rechtlich haltbar ist, wird sich wohl nur durch eine spätere gerichtliche Überprüfung definitiv feststellen lassen. Dazu müsste aber einer der Beteiligten eine solche Klärung herbeiführen, da kein Gericht von sich aus so etwas tut. Angesichts eines potentiellen Streitwerts von 2 Mio € auch kein "billiges" Vergnügen.... Wenn man also in derartigen Dimensionen unterwegs ist, empfiehlt es sich, vorher fachkundigen Rat einzuholen. Ciao Errato |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Übernahme von Mitarbeitern nur teilweise | Arbeitsrecht | 27.08.2010 15:27 |
| teilweise Klagerücknahme | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 11.10.2009 14:34 |
| Kaution teilweise einbehalten | Mietrecht | 08.09.2009 14:21 |
| Teilweise Klagerücknahme | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 20.08.2008 20:09 |
| teilweise Schlechtleistung | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 16.08.2007 13:15 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios