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Stichtag zur Festlegung der Unterhaltspflicht

Dies ist eine Diskussion zu Stichtag zur Festlegung der Unterhaltspflicht innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 03.01.2012, 12:39
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Stichtag zur Festlegung der Unterhaltspflicht

Hallo zusammen,

mich interessiert Eure Einschätzung zum folgenden Fallbeispiel.

Ehepartner wollen sich nach ca. 6 Ehejahren einvernehmlich scheiden lassen.
Nach ca. 5 Ehejahren in welchen der Mann meist Alleinverdiener, gegen Ende dann für ca. 1 Jahr Hauptverdiener war, zieht die Frau aus der gemeinsamen Wohnung.
Die Haushaltsführung ist ab diesem Zeitpunkt getrennt, was sich auch in der Lohnsteuerklasse 1 ausdrückt.
Ca. 1 Jahr nach dem Auszug wird der Mann arbeitslos.
Die Frau steht in einem gesicherten Arbeitsverhältnis mit einem Nettolohn von ca. 2600 €

Hat der Mann gegenüber der Frau einen Unterhaltsanspruch, obwohl seine Arbeitslosigkeit erst deutlich nach der Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung erfolgt ist?
Sind hierbei gewisse Fristen maßgeblich?
Könnte der Mann ggf. auf seinen Unterhaltsanspruch verzichten und wie wären dann die Folgen (z.B. Anspruch auch staatliche Sozialleistungen)?

Bitte teilt mir mit, wenn Ihr zur Einschätzung des Sachverhaltes weitere Angaben benötigt.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Lieber Gruß,
Anne
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Alt 30.01.2012, 23:15
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AW: Stichtag zur Festlegung der Unterhaltspflicht

Hallo zusammen,

da ich noch keine Antwort auf meine Frage erhalten habe möchte ich nochmal darauf aufmerksam machen.
Ich bin noch immer an einer Antwort interessiert.

Für die Profis unter Euch sollte es doch eigentlich kein Problem sein meine Frage zu beantworten.

Wie sieht es aus, besteht im Falle einer Scheidung eine Unterhaltspflicht im Falle einer veränderten Situation welche nach der Auflösung der gemeinsamen Haushaltsführung liegt?

LG Andrea
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