Dies ist eine Diskussion zu Staatsangehörigkeit der Ururgroßeltern innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Staatsangehörigkeit der Ururgroßeltern dies ist mein erster Beitrag, sollte das Thema hier falsch sein, bitte ich um Rücksicht und Verschiebung in das richtige Unterforum ![]() Nun zu dem "Problem", es handelt von dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung (ius sanguinis). Mal angekommen Person A ist um 1860 in Östereich-Böhmen geboren worden und hat diese Staatsangehörigkeit. Um 1900 wandert A aus Österreich aus heiratet in Deutschland, zeugt 3 Kinder und geht dann 1910 mit Familie nach Böhmen, kommt 1912 jedoch wieder nach Deutschland zurück. Nun steht im Internet, dass "Eheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger ist." (Zitat von https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.260410.html) Sollte Person A also seine öster. Staatsbürgerschaft bis 1910 behalten haben, würden alle 3 Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne das ein Antrag erforderlich gewesen wäre. Ist das richtig? ![]() Nun hat Person A ja 3 Kinder. Eines davon ist Person B. Nun verliert man die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn man in einem anderen Land freiwillig Wehrdienst leistet. Person B wurde während des 2. Weltkrieges von der Wehrmacht eingezogen. Galt Deutschland, auch nach der Anschluss Österreichs 1938 als fremdes Land? Bzw. kann man die Einziehung in die Wehrmacht als freiwillig einstufen? Während des Krieges wurde B Vater von Person C, aus einer ehelichen Verbindung. Sollte B also seine durch Abstammung erworbene öster. Staatsangehörigekeit nicht verloren haben, wäre laut des vorhin zitierten Absatzes Person C ja auch Inhaber der öster. Staatsangehörigkeit. Person C wird Vater von Person D. Person D, müsste demnach auch öster. Staatsbürger sein. Person D wird Vater von Person E. Person E müsste demnach auch öster. Staatsbürger sein. Wäre Person E aufgrund der öster. Staatsbürgerschaft seiner Ururgroßvaters auch Inhaber der öster. Staatsbürgerschaft, auch wenn er garnichts davon wüsste, da diese ja in vorherigen Generationen "automatisch bei Geburt" vererbt wurde. Kann Person E nun mit den erforderlichen Nachweisen zu einem öster. Amt gehen und einen Staatsangehörigkeitsnachweiß erbitten? Muss dann in Deutschland ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden, obwohl man die öster. Staatsangehörigkeit durch Geburt schon erworben hat? (Auch, wenn man keine öster. Papiere besitzt?) Mit freundlichem Gruß! Autresxbris |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Arbeitserlaubniss, Staatsangehörigkeit | Asyl- und Ausländerrecht | 18.07.2011 14:22 |
| Deutsche Staatsangehörigkeit | Asyl- und Ausländerrecht | 14.03.2008 23:53 |
| Deutsche Staatsangehörigkeit | Staats- und Verfassungsrecht | 20.09.2007 09:03 |
| Doppelte STaatsangehörigkeit | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 11.09.2007 11:38 |
| Staatsangehörigkeit abgeben? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 25.06.2006 20:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios