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Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern

Dies ist eine Diskussion zu Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 21:34
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Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern

Wer kennt sich ein einem solchen hypothetischen Fall aus:

Angenommen, die Frau ist Deutsche und ihr Kind (4J) hat sowohl die deutsche als auch US Staatsbuergerschaft. Der leibliche Vater ist US Amerikaner, beide waren jedoch nie verheiratet, haben nie zusammen gelebt und es besteht keinerlei gerichtliches Abkommen bzgl Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsrecht etc. Das Kind hat immer bei der Mutter gelebt. Der Vater besucht es regelmaessig, verbringt jedoch nicht alleine Zeit mit dem Kind. Das Kind spricht beide Sprachen. Die Mutter ist mehrfach mit dem Kind zu Familienbesuchen nach Deutschland gereist und wieder zurueck, mit seinem Einverstaendnis.

Wenn diese Frau mit dem Kind nach Deutschland umzieht, dem Vater aber den Umgang nicht verbietet, kann er sie wegen Kindsentfuehrung anklagen, oder macht sie sich ueberhaupt strafbar? Da es nie ein gerichtliches Abkommen gab, wer wuerde ueber Sorgerecht entscheiden? Das Haager Abkommen scheint sich auf Faelle zu berufen, wo es ein schriftliches, rechtskraeftiges Abkommen gibt, aber in diesem Fall liegt das nicht vor?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 21:38
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AW: Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern

Warum eröffnest Du noch einen Thread, Du hast doch im anderen bereits eine Antwort erhalten!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 12:45
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AW: Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern

Finde den anderen Thread von Dir gerade nicht, deshalb antworte ich hier.

Die Frau darf das Kind nicht ohne Einwilligung des Vaters mit nach Deutschland nehmen - in den USA gilt nur die amerikanische Staatsbürgerschaft des Kindes, nicht die deutsche.

Wenn die Frau das Kind mitnimmt kann der Mann Anzeige wegen Kindesentführung erstatten und die Auslieferung beantragen, was auch rechtliche Konsequenzen für die Mutter haben würde.

cateyes
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 15:52
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Zitat:
Zitat von cateyes Beitrag anzeigen
Finde den anderen Thread von Dir gerade nicht, deshalb antworte ich hier.

Die Frau darf das Kind nicht ohne Einwilligung des Vaters mit nach Deutschland nehmen - in den USA gilt nur die amerikanische Staatsbürgerschaft des Kindes, nicht die deutsche.

Wenn die Frau das Kind mitnimmt kann der Mann Anzeige wegen Kindesentführung erstatten und die Auslieferung beantragen, was auch rechtliche Konsequenzen für die Mutter haben würde.

cateyes
Bist Du da sicher? Das würde ja umgekehrt bedeuten, dass man das Kind als "Geisel" in den USA behalten könnte. Es hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft und ich denke nicht, dass der Mutter in Deutschland etwas drohen würde
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 21:45
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Da bin ich mir 100%ig sicher - habe so einen Fall in der Familie.

cateyes
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 22:13
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Da bin ich mir 100%ig sicher - habe so einen Fall in der Familie.

cateyes
Mit doppelter Staatsbürgerschaft? Und was kann der Mutter da passieren? Me Auslieferung oder Kindsrückführung kann ich mir, beim Besten Willen, nicht vorstellen
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 22:21
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AW: Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern

Glaube mir - egal wie die Ehe meiner Schwester ausgeht, sie sitzt in Virginia fest. Theoretisch kann sie jederzeit das Land verlassen - aber wenn sie den amerikanischen Pass meiner Nichte zur Ausreise benutzt, muss sie das schriftliche Einverständnis des Vaters vorlegen.
Nimmt sie den deutschen Pass kommt sie zwar mit meiner Nichte nach Deutschland - aber wenn mein Schwager sie bei der Polizei wegen Kindesentführung anzeigt und sie gefunden wird, muss das Kind zurück nach Amerika und meine Schwester fährt ein.
Natürlich ist das ungerecht - ist aber das Gesetz. Solange der Vater seinem Kind keinen Schaden zufügt wird kein Gericht erlauben, dass er seine Tochter weggenommen bekommt.

cateyes
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 22:25
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Glaube mir - egal wie die Ehe meiner Schwester ausgeht, sie sitzt in Virginia fest. Theoretisch kann sie jederzeit das Land verlassen - aber wenn sie den amerikanischen Pass meiner Nichte zur Ausreise benutzt, muss sie das schriftliche Einverständnis des Vaters vorlegen.
Nimmt sie den deutschen Pass kommt sie zwar mit meiner Nichte nach Deutschland - aber wenn mein Schwager sie bei der Polizei wegen Kindesentführung anzeigt und sie gefunden wird, muss das Kind zurück nach Amerika und meine Schwester fährt ein.
Natürlich ist das ungerecht - ist aber das Gesetz. Solange der Vater seinem Kind keinen Schaden zufügt wird kein Gericht erlauben, dass er seine Tochter weggenommen bekommt.

cateyes
Mooooooooment, die haben aber gemeinsames Sorgerecht, dass ist hier aber nicht der Fall. Mit dem gemeinsamen darf ich auch in Deutschland nicht einfach weg. Eine Ehe und diesen Fall kann man nicht vergleichen!
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 22:38
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AW: Sorgerecht USA-Deutschland, unverheiratete Eltern

Sie hat aber auch geschrieben, dass der Vater das Kind regelmässig besucht, also besteht eine Vater-Kind Beziehung. Der Vater kann auch einfach das Sorgerecht beantragen - wenn er sich nichts zuschulde hat kommen lassen, springt zumindest das geteilte Sorgerecht für ihn heraus.

Ich habe mich selbst schon mit einem amerikanischen Familiengericht herumschlagen müssen - und glaube mir - Deutsch zu sein hilft da nicht wirklich, eher im Gegenteil...

Ich kenne eine Amerikanerin die das Sorgerecht für ihre Tochter verloren hat, obwohl der Vater drogenabhängig und vorbestraft war - ganz einfach weil die Eltern des Vaters vermögend waren, sich die besseren Anwälte leisten konnten und dem Gericht zugesagt haben, das Kind bei sich aufzunehmen - da kommt eine alleinerziehende Mutter, die sich tagsüber nicht um ihr Kind kümmern kann da sie arbeiten gehen muss und der auch nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, nicht wirklich gegen an...

Keine Ahnung ob das überall in Amerika so ist - aber Du darfst das amerikanische Rechtssystem nicht mit dem deutschen vergleichen, ich kenne jetzt nur Fälle aus vier verschiedenen Staaten.

cateyes

PS. Als mein Sohn damals geboren wurde, gab es noch ein "Schlupfloch" - wenn eine deutsche Mutter mit ihrem Kind nach Deutschland zurück kehren wollte, wurde z.B. ein Anruf aus Deutschland "organisiert", z.B. dringende Familienangelegenheiten. Die Frau hat dann aber auch nur die Sachen packen und mitnehmen dürfen, die für so einen Besuch angemessen waren. Dann wurde der Aufenthalt in Deutschland immer weiter herausgezögert bis man dem Vater des Kindes irgendwann mitgeteilt hat, dass man lange darüber nachgedacht hat - und nicht mehr in die Staaten zurück kehren will. Man durfte sich aber keinerlei Vorsatz nachweisen lassen (deswegen auch nur das Nötigste mitnehmen).
Heute gibt es dieses Schlupfloch leider nicht mehr.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 22:54
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Keine Ahnung ob das überall in Amerika so ist - aber Du darfst das amerikanische Rechtssystem nicht mit dem deutschen vergleichen, ich kenne jetzt nur Fälle aus vier verschiedenen Staaten.
Nur wird da verhandelt wo das Kind lebt und wenn sie nun nach Deutschland zieht, dann wird auch in Deutschland verhandelt. Ergo, deutsches Rechtssystem.

An STelle der Dame würde ich einen Anwalt aufsuchen
__________________
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