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Sorgerecht und Ausländerbehörde

Dies ist eine Diskussion zu Sorgerecht und Ausländerbehörde innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 31.05.2007, 12:04
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Sorgerecht und Ausländerbehörde

hallo, mal ne frage:

mal angenommen Frau R. hat übers Gericht Herrn B. das Sorgerecht entziehen lassen. 1,5 Jahre später kommt ein Schreiben der Anwältin,dass Herr B. das Sorgerecht wieder haben möchte, da er der Meinung ist, Frau R. habe angeblich falsche Angaben beim Gericht gemacht. Zudem war Herr B. zum damaligen Zeitpunkt nirgendwo gemeldet und konnte sich demnach auch nicht äußern,weil er (angeblich)nichts wusste von der Sache. (Er ist nicht beim Gericht erschienen und daraum hat Frau R. das Sorgerecht ganz schnell bekommen).

Kann er den Fall wieder aufrollen? und hat er eventuell Chancen? (er ist hier nur geduldet, sehr oft straffällig in Erscheinung getreten etc.)

Und noch eine Frage: Die Ausländerbehörde besteht darauf, dass, für den FAll das Herr B. keine Chance hat, dies schriftlich von einer Behörde bestätigt zu bekommen. Stellt einem soetwas das JA bzw. Familiengericht aus, weil eigentlich ist es ja so, dass bei nicht verheirateten, die Mutter die alleinige entscheidung hat, wenn es ums sorgerecht geht , oder?

Vielen Dank im Voraus und sorry,wenn es ein bisschen komisch geschrieben ist
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Alt 01.06.2007, 13:06
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AW: Sorgerecht und Ausländerbehörde

Zitat:
Zitat von Valentino
...wüßte nicht, zu was die Auslbeh. so etwas brauchen könnte; ausländerrechtlich ist evtl. von Belang, ob ein Asuländer zu einem hier lebenden Kind so enge Bezihungen hat, dass man von einer sog. Beistandsgemeinschaft sprechen kann. Allein das Sorgerecht hilft ausländerrechtlich wenig.
Also, nach Auskunft der Ausländerbehörde, liegt die Akte von Herrn B. schon in der Abteilung für die Abschiebung. Und die haben gesagt, dass die nur noch auf dieses Schreiben warten (ps Herr B. sollte bereits 2002 ausgewiesen werden, durfte dann aber auch nur mit der Begründung, dass er das Sorgerecht hat, hier bleiben und das ist ja jetzt nicht mehr gegeben).
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