Dies ist eine Diskussion zu Sorgerecht durch Entscheidung von Jugendlicher (15) innerhalb des Forums Familienrecht
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| Sorgerecht durch Entscheidung von Jugendlicher (15) Ein Mädchen (15) lebt bei ihrer Mutter. Die Eltern sind getrennt und geschieden, haben jeweils das halbe Sorgerecht. Das Mädchen hat überhaupt keinen Kontakt mehr zum Vater, will diesen auch auf keinen Fall. Der Vater sucht ebenfalls kaum/keinen Kontakt zur Tochter, da dessen neue Frau die "alten" Kinder nahezu missachtet und bei jeder Begegnung gar beleidigt. Der Vater lässt sich hiervon stark beeinflussen. Daher auch die Abneigung des Mädchens. Nun: wäre es jetzt möglich, dass das Mädchen das alleinige Sorgerecht allein durch ihren Willen für die Mutter erwirken kann? Vielen Dank im Voraus, junge |
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| AW: Sorgerecht durch Entscheidung von Jugendlicher (15) Nein, eine SR-Übertragung macht immer das Gericht, allerdings wird hierbei das Kind gehört und in die Entscheidung des Richters eingebunden. Andererseits muss man sagen, dass allein die Abneigung zum Vater nicht reicht, um das Sorgerecht zu entziehen. Zum anderen, was soll damit erreicht werden? Das SR ist zB unabhängig vom Umgangsrecht, also (falls noch welcher stattfindet, klingt ja eher nicht so) bliebe trotz Übertragung des alleinigen SR auf die Mutter das Umgangsrecht vollumfänglich erhalten. Letztlich könnte die Mutter lediglich bei den wichtigen Entscheidungen wie Schulwahl, Errichtung eines Bankkontos, OPs etc. allein entscheiden.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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