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sorgerecht..

Dies ist eine Diskussion zu sorgerecht.. innerhalb des Forums Familienrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 19:21
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AW: sorgerecht..

Sie kann das Sorgerecht aber abgeben, wenn er das alleinige beantragt und sie dem zustimmt
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  #22 (permalink)  
Alt 17.04.2012, 21:15
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AW: sorgerecht..

Moin!

Meines Erachtens nicht. Dem Antrag nach 1671 BGB ist stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass es [auf Tatsachen bsierend]dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.

Da der Antrag allerdings auf die mögliche Zukunft abzielt, die Zukunft aber keine Tatsache ist, kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Also eigentlich, meine ich.

Von den Problemen das Sorgerecht (das komplette) los zu werden, weiß hier ein Vater zu berichten. "Klagegegner" war der Landkreis Passau.
Ein Tritt in den Hintern regelte das. Körperliche Züchtigung ist halt nicht erlaubt.

Aus der Pflicht zur Erziehung und Fürsorge kommt man halt nicht raus, zumal ein Zustand (gemeinsamer Haushalt) aufrecht erhalen wird.


Nun ist Borderline ja eine Summe aus Einzeldiagnosen. Wenn eine Diagnose doch so erheblich ist, dass eine Pflegschaft begründet sein könnte? Also für Geld machen die Gutachter doch alles...

cu
juergen
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Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen.
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  #23 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 21:55
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AW: sorgerecht..

im angenommenen fall nehme ich weiterhin an...., daß der vater heute z.b. aufgrund eines neuerlichen ausrasters der mutter mit der hausärztin gesprochen haben könnte.
die erklärte evtl. daß die mutter keine verantwortung übernehmen könnte, der mann sie höchstens mit kleinen aufgaben betrauen könnte die einen zeitraum von 15 minuten nicht überschreiten.
morgen geht die frau im fiktiven fall erneut, "freiwillig" in die psychatrie..... !
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  #24 (permalink)  
Alt 18.04.2012, 22:00
V.I.P.
 
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AW: sorgerecht..

Zitat:
Zitat von waldhummel Beitrag anzeigen
im angenommenen fall nehme ich weiterhin an...., daß der vater heute z.b. aufgrund eines neuerlichen ausrasters der mutter mit der hausärztin gesprochen haben könnte.
die erklärte evtl. daß die mutter keine verantwortung übernehmen könnte, der mann sie höchstens mit kleinen aufgaben betrauen könnte die einen zeitraum von 15 minuten nicht überschreiten.
morgen geht die frau im fiktiven fall erneut, "freiwillig" in die psychatrie..... !
Die Hausärztin wird hier aber kaum eine gerichtsrelevante Aussage machen können, da sie keine Fachärztin oder Gutachterin ist. Der Gang in die Psychiatrie wird der Mutter außerdem positiv ausgelegt werden. Sich Hilfe holen ist immer ein Pluspunkt.

Ich hoffe das der Mutter hier geholfen wird!
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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