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sorgerecht..

Dies ist eine Diskussion zu sorgerecht.. innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 19:04
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sorgerecht..

mal angenommen

eine frau in einem nichtehelichen lebensverhältnis würde das gemeinsame sorgerecht zugunsten ihres lebensgefährten freiwillig abtreten, so daß dieser das alleinige sorgerecht hätte.
die frau könnte beispielsweise eine borderlinerin sein.
der mann möchte vielleicht sein kind in sicherheit wiegen und nicht riskieren daß die frau irgendwann mal mit dem kind durchbrennt, nach allem was man so über borderliner im umgang mit ihren kindern und ihren verhaltensweisen im trennungsfall so liest.

der mann könnte z.b.froh sein daß die frau in einer bereitwilligen phase das sorgerecht abgibt.... was könnte ein solcher mann tun, wie könnte er vorgehen ?

ginge so etwas ohne gericht, also nur beim jugendamt... ?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 20:39
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AW: sorgerecht..

So etwas geht ausschließlich über das Familiengericht, nicht über das Jugendamt. Dem Mann sollte klar sein, das die Frau ihr Umgangsrecht behält, er kann ihr das Kind also nicht vorenthalten. Sollte die Frau eine Gefahr für das Kind darstellen, so wäre evtl. ein begleiteter Umgang möglich, eine Umgangsaussetzung wäre sehr schwer durchzusetzen
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 21:37
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AW: sorgerecht..

Beides.

Es wird das Jugendamt den Fall betreuen und dann dem Gericht seine Meinung kund tun. Das Gericht muss nicht, wird aber dieses Gutachten entsprechend verwerten.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 22:17
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AW: sorgerecht..

danke für die antworten.... !

dem mann im genannten fiktiven fall geht es sicher nicht darum im fall einer trennung der mutter den umgang mit dem kind zu verwehren. eine trennung vom mann ausgehend wäre sicher nicht geplant. im fall einer trennung durch die mutter würde er in diesem fall die interessen des kindes wahren die eben auch bedeuten daß das kind ein recht auf seine mutter hat.
das kindeswohl ist im fiktiven fall durch die mutter derzeit nicht gefährdet weil der vater 24 stunden am tag das kind versorgt. die mutter weiß, daß es im fall einer körperlichen mißhandlung kein pardon geben würde, der vater dies sofort zur anzeige bringen würde.

ok....., nur noch eine frage :

wäre die ausweitung des sorgerechts, so daß der vater auch das aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt hilfreich bzw. ausreichend ?
könnte die mutter mit dem kind einfach weggehen? kann der vater mit aufenthaltsbestimmungsrecht sagen und durchsetzen "das kind bleibt bei mir" ?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 07:51
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AW: sorgerecht..

Selbstverständlich das wäre ja der Sinn. Aufenthaltbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts genaus wie Sorge ums Vermögen
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  #6 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 08:41
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AW: sorgerecht..

Ich dachte die Mutter möchte freiwillig auf ihr Sorgerecht verzichten? Wenn sie das nicht möchte, dann kann sich der Vater die Klage eigentlich schenken, da das Sorgerecht nur bei massiven Sachen aberkannt wird

Das Paar ist also noch nicht getrennt und der Vater überlegt jetzt schon, der Mutter, mit der er noch zusammen ist, das Sorgerecht entziehen zu lassen?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 10:47
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AW: sorgerecht..

von "der vater überlegt der mutter das sorgerecht entziehen zu lassen" ist in dem fiktiven fall doch gar nicht die rede.

die frau könnte schon mehrere male wegen ihrer borderline erkrankung in der psychatrie gewesen sein.
es wäre auch denkbar daß die eltern der mutter einer sektenähnlichen religionsgemeinschaft angehören, so daß der mann auch zu fürchten hätte daß das kind im trennungsfall (durch die mutter) auf nimmerwiedersehen "verschwinden" könnte. usw. usw.

ich habe den eindruck der vater sorgt sich zurecht um die im fiktiven fall denkbare zukunft des kindes.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 13:07
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AW: sorgerecht..

für mich sind hier einige Widersprüche
- Die Mutter möchte das Sorgerecht angeblich freiwillig aufgeben, aber die zwei sind noch gar nicht getrennt.
- im nächsten Post geht es nicht mehr ums freiwillig, sondern um´s Kind schützen
- das Kind kann die Mutter auch bei nem Umgang einfach mitnehmen, dafür braucht sie kein Sorgerecht, der Umgang ist aber angeblich überhaupt kein Problem und die Mutter keine Gefahr für das Kind

Was denn nun?
Wenn der Vater ernsthafte Sorge um sein Kind hat, dann muss er beim Familiengericht beantragen, das es nur noch einen geschützen Umgang gibt, dann kann die Mutter das Kind auch nicht mitnehmen (theoretisch jedenfalls nicht). Aber nur die diffuse Angst, das die Mutter evtl. blabla... reicht weder hierfür, noch für den Entzug des Sorgerechts aus.
Wenn die Mutter das Sorgerecht freiwillig aufgeben möchte, dann muss man einen Antrag beim Familiengericht stellen. Dafür braucht es letztlich auch nicht das Jugendamt, da ja beide Parteien sich einig sind. Wobei der Richter natürlich immer noch ablehnen kann, da eine akut psychisch kranke Person wohl eher nicht so schwerwiegende Entscheidungen für sich treffen sollte

Wenn man Bedenken hat, dann sollte man erstmal versuchen mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten und das Ganze in den Griff zu bekommen. Bei allem anderen wird man scheitern
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Alt 13.04.2012, 14:55
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AW: sorgerecht..

versteh gar nicht warum sich angelito so aufbläst.

von sektenähnlichen religionsgemeinschaften und borderline-persönlichkeiten scheint er, hab ich den eindruck, keinen blassen schimmer zu haben.
es handelt sich ja um einen fiktiven fall und keine ausführliche darstellung aller einzelheiten die man noch annehmen könnte daß sie vorgefallen sein könnten oder würden. die fragestellung war doch relativ einfach.....

aber gut:
angelito:"Wenn die Mutter das Sorgerecht freiwillig aufgeben möchte, dann muss man einen Antrag beim Familiengericht stellen. Dafür braucht es letztlich auch nicht das Jugendamt, da ja beide Parteien sich einig sind. ( danke, das ist eine klare aussage, keine ahnung wie fundiert sie ist..!) Wobei der Richter natürlich immer noch ablehnen kann, da eine akut psychisch kranke Person wohl eher nicht so schwerwiegende Entscheidungen für sich treffen sollte"

sie meinen sie könnte evtl. keine schwerwiegende entscheidungen für sich selbst treffen......., ok, dann sagen sie mir doch bitte wie sie darüber hinaus auch noch für ein kind entscheidungen treffen könnte, möglicherweise schwerwiegende noch obendrein.... ! ? im falle einer sektenähnlichen religionsgemeinschaft könnte das unter umständen die ablehnung einer lebensrettenden blutspende für ein kind sein.... um nur ein beispiel anzuführen !

das bedeutet für mich ebenfalls einen widerspruch oder zumindest einen unsinn im inhalt ihres geschriebenen.

beziehungen in denen ein elternteil das alleinige sorgerecht hat gibt es wohl wie sand am meer. dafür muß ein paar weder getrennt noch verheiratet sein, oder sich gar in den haaren liegen, einen rosenkrieg führen. es kann sich einig darüber sein gemeinsam das beste für das gemeinsame kind sichern zu wollen !!!!!!
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  #10 (permalink)  
Alt 13.04.2012, 15:06
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AW: sorgerecht..

Es kann mithin aber auch je Fall Sinn machen nur das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht ( Bsp) zu erwirken ohne die komplett alleinige Sorge ;-) daher erst beraten dann klagen
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