Dies ist eine Diskussion zu Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen innerhalb des Forums Familienrecht
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| Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Folgende Frage , Person X ist unterhaltspflichtig und zahlt monatlichen Unterhalt an Person X unehelichen Sohn , nun bekommt Person X nur noch 817 Euro monatliches Einkommen ( Krankengeld ) , wie hoch ist der Selbstbehalt bei Person X 770 Euro oder 950 Euro ? Muss Person x denn dann nun noch den vollen Unterhalt Zahlen oder überhaupt noch Unterhalt zahlen , da das einkommen von Person X wie schon gesagt bei monatlich 817 Euro Krankengeld liegt . Des weitern ist Person X verheiratet und hat zwei Eheliche Kinder ( 1 x 3 Jahre und 1x 3 Monate alt ) Grüße |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Hat denn keiner eine Antwort für Person X ... ist dringend !!!!! |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Person X wird wohl kaum noch Unterhalt zahlen müssen, allerdings müsste erst einmal der Titel abgeändert werden, den es sicher gibt. Wenn die Angelegenheit tatsächlich dringend ist, könnte ein Anruf beim Jugendamt gleich Morgen früh sicher absolute Klarheit und die Sache möglichst schnell ins Rollen bringen.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Der höhere SB gilt meiner Meinung nach für erwerbstätige Personen die den entsprechenden Unterhalt leisten. Den SB senken kann meines Erachtens nur ein Richter. Wie vor mir gesagt wurde: JA anrufen und nachfragen. |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Zitat:
Wo hattest Du das gesagt?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Zitat:
Von einem riesen Vermögen, dass er mal einfach so verteilen kann, war ich durch die Schilderung im Eingangsthread und durch den dringlichen Tenor dort einfach mal nicht ausgegangen. Wegen all dieser Dinge aber meine Empfehlung beim Jugendamt anzurufen - nicht Ihre. Ich hoffe, dieser Satz hier beantwortet auch diese Aussage: Zitat:
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen Nein beantwortet er nicht. Bitte mal nachlesen: Ich schrieb: Vor mir und nicht von Was im übrigen dennoch kleinlich wäre ;-) |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen @pastafrass Dann entschuldige ich mich dafür. Mag´sein, dass ich dies falsch gelesen hatte, da ich sehr schnell korrigieren wollte, dass hier irgend ein Richter darauf kommen könnte einen SB zu senken, wenn ein Unterhaltspflichtiger in der beschriebenen Situation ist. Dies kommt sowieso höchst selten vor - wenn überhaupt - und kann bei den hier in Rede stehenden Umständen wohl keinesfalls passieren. Dies sollte der TE wissen.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen :-) Angenommen wir lieben uns doch alle ;-) Es ging doch nur darum ausszusagen das man vor Gericht und auf See nie weiß wie es aussgeht daher der Verweis an ihre /deine Aussage mit dem JA die ich richtig finde ;-) Lg |
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