Dies ist eine Diskussion zu schulden gleich gemeinsame schulden? innerhalb des Forums Familienrecht
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| gütertrennung nach 10 jahren? es geht um folgendes: wir sind seit 97 verheiratet und es wurde keine gütertrennung vereinbart, ehefrau hat 98 die boutique ihrer mutter übernommen, aus erbsteuerlichen gründen möchte mein vater nun sein haus und sein vermögen peu a peu an uns kindern überschreiben. verständlicherweise hat er damit nun bedenken, da er angst hat, dass, im falle einer zahlungsunfähigkeit meiner frau und den damit verbundenen folgen (insolvenz, pfändung usw.) die schuldner sich an das mir überschriebene vermögen (haus etc.) bedienen. sind schulden, die durch die selbstständigkeit der ehefrau entstanden sind, auch die schulden des ehegatten? kann der schuldner das überschriebene haus, in der noch die eltern wohnen, pfänden lassen? kann ich im nachhinein eine gütertrennung vereinbaren? für antworten wäre ich dankbar Geändert von sdue (13.12.2003 um 23:43 Uhr). |
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| Grundsätzlich handelt es sich bei der normalform der Ehe um eine Zugewinngemeinschaft. Wenn keine anderen Vereinabrungen zwischen den Ehegatten in Form von Eheverträgen oder dergleichen vorliegen, dann liegt grundsätzlich Gütertrennung vor. D.h.: das Vermögen des Mannes bleibt seins und das der Frau das Ihrige. Bei tituierten Schulden des einen kann nicht auf das Vermögen des anderen zugegriffen werden: Aber Achtung es gilt bei der Vollstreckung, daß die Gegenstände die sich in dem HAus des Schuldners befindne auch zu seinem Eigentum gehören - dann juß gegebenenfalls Vollstreckungsgegenklage -schtzklage eingereicht werden. Das Haus Ihres Vater wäre nicht betroffen. mfg
__________________ RA Isparta |
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| dankeschön |
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| AW: schulden gleich gemeinsame schulden? Ich sehe es anders. Da der Zugewinn in der Ehe erfolgte, kann vom Gläubiger durchaus in das Haus gepfändet werden. Es bestehen aus meiner sicht drei Möglichkeiten. Ihr Vater behält vorerst das Haus und zeigt eine kostengeringe Nutzungsüberlassung des Hauses an mit der Möglichkeit Grundschulden zu bestellen. Desweiteren reicht Ihre Frau Privatinsolvenz an. Der Freibetrag wurde außerdem erhöht. Nach 5 Jahren ist Ihre Frau frei und die Übertragung des Hauses kann erfolgen. Oder man schreibt den Kaufvertrag mit der Klausel, sollte die Verschuldung dazu führen das dass Haus verkauft werden muß wird der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Oder Kaufvertrag mit Grundschuldbestellung für den Vater. Somit ist das Haus belastet zu gunsten des Vaters und würde keinen wirtschaftlichen Ertrag für den Gläubiger bringen. a) Zugewinngemeinschaft - gesetzlicher Güterstand - das während der Ehe erworbene Vermögen gehört beiden gemeinsam ( Zugewinn ), dieser wird bei Beendigung der Ehe zu gleichen Teilen geteilt - was in die Ehe eingebracht wird bleibt persönliches Eigentum, dazu zählt auch persönliches Erbe ( Anfangsvermögen ) Das bedeutet : jeder Ehegatte verwaltet sein eigenes persönliches Vermögen selbst Ausnahme Haushaltsgegenstände jeder haftet für seine Schulden allein, für Schulden des Ehepaares kann jeder Ehepartner einzeln verantwortet werden Mfg arno-bruno |
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| AW: schulden gleich gemeinsame schulden? Zitat:
Ich ging bisher davon aus, dass ein während der Ehe von einem Ehepartner geerbtes Vermögen nicht dem gemeinsamen Zugewinn sondern dem Anfangsvermögen des Erben zuzuordnen ist. Liege ich das wirklich falsch? Gruss CAM |
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