Dies ist eine Diskussion zu Schulden aus gemeinsamer Ehe? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Es besteht kein Ehevertrag o.ä., er ist unterhaltsplichtig für 2 Kinder. Die Ehe ist noch nicht geschieden, Scheidung steht aber kurz bevor. Durch die Schuldenlast ist er nicht in der Lage den Unterhalt in voller Höhe zu zahlen. Hat er eine Möglichkeit sie dafür zu belangen? |
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| AW: Schulden aus gemeinsamer Ehe? Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich-auch jeder Ehepartner Ehegatten haften für die Schulden ihres Partners- dieser weit verbreitete Fehlvorstellung ist das gedankliche Gegenstück zu dem Irrtum, dass Ehegatten immer alles gemeinsam gehört. Da sich Ehegatten im Regelfall als enge Gemeinschaft betrachten,kommt ihnen oft garnicht in den Sinn, dass sie für die Schulden ihrers Partners in keiner Weise mit Verantwortlich sind.Wenn jetz z.b "A" (ehemann) seine Gläubiger nicht bezahlen kann, dann haben diese kein Recht, zum Beispiel die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung der Ehefrau zwangsversteigern zu lassen. Eine ausnahme gibt es bei dieser sache jedoch: wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, in dem die sogenannte Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Gerade weil man in einer Gütergemeinschaft für die Schulden des Ehepartners haftet, wird dieser Güterstand heutzutage allerdings kaum noch vereinbart. Die meisten Paare leben staatdessen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Güttertrennung. Sie behalten ihr Eigentum für sich, aber auch ihre Schulden Hierzu: §1437 BGB" Gesamtgutsverbindlichkeiten;persönliche Haftung." hoffe das ich helfen konnte lg vladimir |
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