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Schulden aus gemeinsamer Ehe?

Dies ist eine Diskussion zu Schulden aus gemeinsamer Ehe? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 29.06.2008, 08:57
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Exclamation Schulden aus gemeinsamer Ehe?

Mal angenommen ein Paar trennt sich (sie zieht einfach aus), aus der Ehe bestehen Schulden (Kredite) für div. Anschafungen in der Zeit des Zusammenlebens. Beide haben davon profitiert. Sie weigert sich ab dem Auszug für die Rückzahlung mit aufzukommen.

Es besteht kein Ehevertrag o.ä., er ist unterhaltsplichtig für 2 Kinder. Die Ehe ist noch nicht geschieden, Scheidung steht aber kurz bevor.
Durch die Schuldenlast ist er nicht in der Lage den Unterhalt in voller Höhe zu zahlen.

Hat er eine Möglichkeit sie dafür zu belangen?
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Alt 08.05.2010, 20:51
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AW: Schulden aus gemeinsamer Ehe?

Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich-auch jeder Ehepartner

Ehegatten haften für die Schulden ihres Partners- dieser weit verbreitete Fehlvorstellung ist das gedankliche Gegenstück zu dem Irrtum, dass Ehegatten immer alles gemeinsam gehört.
Da sich Ehegatten im Regelfall als enge Gemeinschaft betrachten,kommt ihnen oft garnicht in den Sinn, dass sie für die Schulden ihrers Partners in keiner Weise mit Verantwortlich sind.Wenn jetz z.b "A" (ehemann) seine Gläubiger nicht bezahlen kann, dann haben diese kein Recht, zum Beispiel die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung der Ehefrau zwangsversteigern zu lassen.


Eine ausnahme gibt es bei dieser sache jedoch:
wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, in dem die sogenannte Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Gerade weil man in einer Gütergemeinschaft für die Schulden des Ehepartners haftet, wird dieser Güterstand heutzutage allerdings kaum noch vereinbart. Die meisten Paare leben staatdessen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Güttertrennung. Sie behalten ihr Eigentum für sich, aber auch ihre Schulden

Hierzu: §1437 BGB" Gesamtgutsverbindlichkeiten;persönliche Haftung."

hoffe das ich helfen konnte lg vladimir
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