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Schenkung vom Schenker rückgängig machen?

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung vom Schenker rückgängig machen? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 11.04.2010, 18:01
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Schenkung vom Schenker rückgängig machen?

Hallo,
mal angenommen Oma A schenkt ihrem Enkel B ein Auto unter Zeugen.

Nach ca. 6 Monaten fordert A nun das Auto zurück mit der begründung es gehört ihr da sie ja im Kaufvertrag steht.
P.S. Das Verhältniss hat sich in den 6 monaten verschlechtert.
Aber B hat aus Versicherungstechnischen Gründen das Auto auf seinen Stiefvater C Angemeldet, und C steht auch im Fahtzeugschein und Brief.

Kann nun A das Auto zurückverlangen. weil A im Kaufvertrag steht.


Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 18:05
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AW: Schenkung vom Schenker rückgängig machen?

Inwiefern hat sich das Verhältnis verschlechtert?

Zitat:
§ 530
Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Nochetwas, kann die Schenkung bewiesen werden; gibts Zeugen ?

Zitat:
§ 518
Form des Schenkungsversprechens

(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.

(2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 18:17
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AW: Schenkung vom Schenker rückgängig machen?

A hat die Mutter von B beleidigt und bedroht und b ist dazwischengegangen.
Danach hat A B 2 Ohrfeigen gegeben und B ist zur Polizei und hat A Angezeigt wegen körperverletzung.

Ja es gibt 5 zeugen .
Gruss
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 22:06
V.I.P.
 
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AW: Schenkung vom Schenker rückgängig machen?

Dann sehe ich nicht, dass A das Auto zurück fordern kann.

Kommt natürlich darauf an, wie glaubhaft - im Falle, das Ganze kommt vor Gericht - die Zeugen sind..
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