Dies ist eine Diskussion zu Schenkung oder Leihe? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Ich habe hier folgenden Sachverhalt für euch und bitte um dessen Lösung: Die unverheirateten F und M haben ein gemeinsames Kind K. Während der Schwangerschaft von F unterhielt sich diese mit der Oma O von M über Familientraditionen. In diesem Gespräch erzählte O unter anderem von einem Kinderstuhl welcher sich bereits seit vielen Generationen im Familienbesitz befindet. Dieser Stuhl sollte traditionsgemäß dem Neugeborenen (hier dem K) zur Verfügung gestellt werden. Nach der Nutzung wurde der Stuhl immer dem Familienältesten wieder zurückgegeben um anderen eventuellen Nachkömmlingen der Familie bereitzustehen. Nach Vollendung des 5ten Lebensjahres ist K dem Stuhl entwachsen und somit der Zweck der Überlassung nicht mehr gegeben. F möchte den Stuhl jedoch nicht mehr in die Familie zurückgeben. Bemerkung: Die Beziehung zwischen F und M ist in der Zwischenzeit nicht mehr gegeben. F hat das Erziehungsrecht und M leistet Unterhalt. F begründet die Nichtherausgabe des Kinderstuhles damit, dass sie den Stuhl als eine Erinnerung an die zerbrochene Familie betrachtet. F gibt dabei an das dieses Familienerbstück durch O an F in Form einer Schenkung weitergegeben wurde. Da O nach der Geburt von K einen Schlaganfall erlitt, ist sie nicht mehr zu Aussagen bezüglich einer Schenkung/Nichtschenkung fähig. Der Vormund der seitdem pflegebedürftigen O wird durch die Tochter T wahrgenommen. Auch andere Familienmitglieder haben keine Kenntnis von einer Schenkung des Kinderstuhles von O an F. Frage: Hat T das Recht auf die Herausgabe des Familienerbstückes von F ? Geändert von no_success (28.12.2006 um 20:51 Uhr). |
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| AW: Schenkung oder Leihe? ... ich bin ja nur Laie... aber.. Ich finde es interessant, wie F den Besitz begründet: "F begründet die Nichtherausgabe des Kinderstuhles damit, dass sie den Stuhl als eine Erinnerung an die zerbrochene Familie betrachtet." Kein Wort von "Ich behalte den Stuhl, weil er mir durch eine Schenkung gehört" Spätestens, wenn F den Mahnbescheid zur Herausgabe des Stuhles ausgelöst durch T auf dem Tisch hat, sollte F ihre Argumentation überdenken. Ich persönlich halte sie (die bisherige Argumentation von F) für recht schwach. mfg Bang Olafson |
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| AW: Schenkung oder Leihe? [QUOTE=no_success]Hallo, von einem Kinderstuhl welcher sich bereits seit vielen Generationen im Familienbesitz befindet. Dieser Stuhl sollte traditionsgemäß dem Neugeborenen (hier dem K) zur Verfügung gestellt werden. Nach der Nutzung wurde der Stuhl immer dem Familienältesten wieder zurückgegeben um anderen eventuellen Nachkömmlingen der Familie bereitzustehen. Der Kindestuhl ist Erbstück der Familie M, hat also in Besitz der Familie M zu bleiben. Allenfalls gehört der Stuhl dem K, wenn Vater M oder sonst älterer nicht mehr da ist. F gehört dagegen nicht zur Familie, sie ist nicht einmal mit M verheiratet, sonderen lediglich Mutter von K. |
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| AW: Schenkung oder Leihe? Dank Vorraus! @Bang Olafson ok sorry das geht vielleicht aus dem Sachverhalt jetzt nicht klar heraus, aber dieser Erinnerungsgedanke ist neben der "inoffiziellen" Schenkung eine weitere Argumentation der F @Matahari ja aber genau das ist ja das Hauptproblem: Das bei dieser von F angegebenen Schenkung keine Zeugen dabei waren und somit nur die Aussage der F über eine vollzogene Schenkung vorliegt, da die O wie oben aufgeführt durch den Schlaganfall keine Aussagen mehr treffen kann fehlt die Wahrheit der zweiten Willenserklärung (die der O). Jetzt wäre es nur möglich aufgrund der Familientradition davon auszugehen, das die O mit der Übergabe des Kinderstuhles nicht den Akt einer Schenkung vollziehen wollte. Oder? Kann dies eine hinreichende Argumentation sein? |
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| AW: Schenkung oder Leihe? Es hat zwar mit Familienrecht nicht viel zu tun aber egal. Wurde der Stuhl geliehen, so ist er von F herauszugeben. Wurde er von der O an das Kind oder an F geschenkt, so kann es nicht rückgängig gemacht werden. Problem ist hier, wenn F die Schenkung behauptet bekommt sie recht, wenn sie eine andere Argumentation hervorbringt, dann hat sie verloren. Ohnen jetz im einzelnen die §§ zu nennen, aber wenn die O nicht aussagen kann und F behauptet es zu ihren Gunsten, dann behält sie den Stuhl. Ganz einfach. Kann O reden oder gibt es weitere Zeugen, dann sieht der Sachverhalt schon wieder anderst aus. |
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| AW: Schenkung oder Leihe? @Pro du meinst also für einen Richter wäre die Plausibilität bezüglich der Familientradition und dem somit nicht nachvollziehbaren Schenkungswillen der O uninteressant? Würde zur Urteilsfindung nur die Aussage der F reichen? |
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| AW: Schenkung oder Leihe? Der Richter hat ja nur die Aussage von F, welches eine Behauptung ist die nur von O widerrufen werden kann. Der Rest ist eine zusammengelegte Geschichte, diese könnte sich ebenso F ausdenken. Mir geht es um die Beweislast und nicht um eine glaubwürdige Argumentation, diese käme zum tragen wenn Aussage gegen Aussage steht. |
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