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Schenkung nur zu Gunsten einen Ehegattens

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung nur zu Gunsten einen Ehegattens innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 16.11.2011, 18:39
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Schenkung nur zu Gunsten einen Ehegattens

Hallo, es geht um folgenden fiktiven Fall:

A und B sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Nunmehr möchte C, eine Verwandte von A, diesem einen größeren Geldbetrag schenken. Dieses Geld soll aber nur A zugute kommen, und insbesondere im Falle einer Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich fallen, damit B nicht auf Umwegen von diesem Geld profitieren kann.

Gibt es die Möglichkeit dies im Rahmen eines Schenkungsvertrages zwischen A und C auszuschließen? Ich denke nicht wg. § 1374 BGB. A und B müssten dies im Rahmen eines Ehevertrages ausschließen.

Ist dies richtig?
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Alt 18.11.2011, 16:04
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AW: Schenkung nur zu Gunsten einen Ehegattens

Man braucht hierüber keinen Ehevertrag.

Sie erwähnten schon richtigerweise den §1374.

Sehen Sie mal in den Abs.2 - darin heißt es, Schenkungen erhöhen das Eheanfangsvermögen (damit verhalten sie sich, wenn sie am Eheende noch vorhanden sind, zugewinnneutral).

Zitat:
§ 1374
Anfangsvermögen

(1) Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.

(2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.

(3) Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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