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Schenkung - ja oder nein?

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung - ja oder nein? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 15:32
Boardneuling
 
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Schenkung - ja oder nein?

Folgende Fallkonstellation:
Ein Mann und eine Frau leben in einem Haus, das sich im Alleinbesitz der Frau befindet, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Der Mann hat der Frau in einem Vertrag ein zinsloses Darlehen gewährt, dessen Restschuld sie im Fall des Scheiterns der Beziehung in Raten zurückzahlen soll.
Die Beziehung scheitert. Noch während der Mann im Haus wohnt, unternimmt die Frau eine Teilrückzahlung der Restschuld auf das Konto des Mannes mit diesem Verwendungszweck.
Der Mann überweist auf das Konto der Frau einen bestimmten Betrag ohne Angabe eines Verwendungszweckes zurück, weil die Frau die Absicht hat, dass Haus zu verkaufen und sie eine notwendige Reparatur ohne diese Rücküberweisung vor dem Verkauf nicht durchführen kann. Nur mündlich wird vereinbart, dass sich damit ihre Darlehenrestschuld um diesen Betrag wieder erhöht. Obwohl der Mann schon ein Wertgutachten mitbezahlt hat, verkauft die Frau das Haus nicht und lässt auch die Reparatur nicht durchführen.
Nachdem der Mann ausgezogen ist, überweist die Frau dem Mann den Restbetrag ihrer Darlehenschuld, aber abzüglich der Summe, die ihr der Mann rückerstattet hat. Dem widerspricht der Mann und verlangt auch die Zahlung dieses Betrages. Die Frau teilt ihm später mit, dass sie durch den fehlenden Verwendungszweck auf der Überweisung das Geld als Schenkung betrachtet. Dem widerspricht der Mann ebenfalls.
Rein formell treffen ja alle Merkmale einer Schenkung zu. Z. B. „unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers“. Aber die erforderliche „Einigkeit“ über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung ist doch zweifelhaft, wenn der Mann nach Kenntnis der Schenkungsbehauptung, dieser widerspricht.
Kann man sagen, dass die Schenkung eine Willenserklärung ist, mit der der Schenkende eine Rechtsfolge herbeiführen will, also ein Rechtsbindungswille hinsichtlich der Unentgeltlichkeit, die eigentlich objektiv vorliegt? Oder kann man darauf abstellen, dass die Willenserklärung des Schenkenden auszulegen und der wirkliche Wille zu erforschen ist? Sind dann die Indizien ausreichend, dass die Frau davon ausgehen konnte, dass ihr der Mann im Zeitraum der Trennungsphase nicht noch ein großzügiges Geschenk gewährt, zumal sie zu dem Zeitpunkt ohnehin noch in der Darlehenschuld des Mannes stand?
Ich weiß, das ist ein etwas verworrenes Beispiel. Mal schauen, wer hier die besten Argumente hat.
Schöne Grüße an alle vom Newcomer
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 17:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
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AW: Schenkung - ja oder nein?

Zitat:
Zitat von ToGo007
Wenn es ein Darlehen hätte sein sollen, dann muss derjenige der behauptet es sei eines, dessen Vss. beweisen.

Das wäre am einfachsten, wenn es einen obj. Anhaltspunkt dafür geben würde. Da aber der Verwendungszweck fehlt, steht hier nur die Aussage des Darlehnsgebers zzgl. der äußeren Umstände als Indizin zur Verfügung.

Da es ein Darlehn gab, da die Empfängeren kanpp bei Kasse war und es den Anschein hat, dass beide in Geldangelegenheiten immer die Tendenz hatten, eine Rückzahlung zu vereibaren, könnte für ein Darlehen sprechen.

Derjenige der meint es sei eine Schenkung muss deren Vss. ebenfals im Fall der Erhebung der Einrede voll beweisen. Meiner Meinung nach spricht hier, abgeleitet aus den äußeren Umständen, mehr für eine Darlehnsgewährung als für eine Schenkung.
Vielen Dank für die Antwort. Nach Sachlage der Dinge kann man hier wohl wirklich nur anhand der überzeugenderen Indizien urteilen.
Mal sehen, wer noch eine Idee hat.
Frohe Ostern und schöne Grüße aus dem Erzgebirge
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 09:47
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Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
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AW: Schenkung - ja oder nein?

Zitat:
Zitat von onetop0
Wenn es eine Schenkung hätte sein sollen so hätte dieses innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen auch wenn der Betrag innerhalb der Freigrenzen liegen würde und zwar von dem der bereichert wird.
Hallo und Danke für den Hinweis. Stimmt genau, auch das wäre Indiz, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt. Natürlich kann die Beschenkte sagen, diese Meldepflicht habe ich nicht gewusst. Aber trotzdem ist es ein kleiner Puzzlebaustein für die "tatsächliche Vermutung", so dass die Beweislast auf die Bereicherte übergehen könnte.
Frohe Ostern wünscht der Newcomer
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