Dies ist eine Diskussion zu Scheidungsabwicklung (Immobilie, Unterhalt bei Arbeitslosigkeit) innerhalb des Forums Familienrecht
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| Scheidungsabwicklung (Immobilie, Unterhalt bei Arbeitslosigkeit) Folgender (fiktiver) Fall: - ein Ehepaar (A + B) beabsichtigt, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Bei Eheschließung wurde Gütergemeinschaft vereinbart. - A + B haben vor Eheschließung gemeinsam eine Immobilie gekauft, die auch nach der Eheschließung weiterhin von beiden genutzt wird - ein paar Jahre nach Eheschließung zieht A aus der gemeinsamen Wohnung aus und stellt sämtliche Zahlungen in Verbindung mit der Immobilie ein (insbes. Darlehenstilgung und anteilige Betriebskosten) - A fordert dennoch von B im Rahmen der Scheidungsabwicklung den von ihm in die Immobilie investierten Anteil (also die von ihm anteilig gezahlten Tilgungsraten bzw. das von ihm eingebrachte Eigenkapital) zurück. B ist mit einer solchen Regelung grundsätzlich einverstanden. Fragen: - kann B in Bezug auf die Auszahlung des Immobilienanteils an A einen Abzug für Abnutzung an der Immobilie vornehmen? Falls ja, wie wird dieser berechnet? Und noch eine Frage: - hat B einen Anspruch auf Unterhalt ggü. A nach dessen Auszug aus der gemeinsam erworbenen Immobilie, wenn B kurz darauf arbeitslos wird, nachweislich (und leider erfolglos) nach Arbeitstellen sucht, trotzdem kein Einkommen erzielt und auch keinerlei Anspruch auf ALG1 hat? Falls ja, wie wird die Höhe des Unterhalts (und für welche Dauer) berechnet? Gruß |
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