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Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 09:07
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Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich?

Hallo ihr lieben Paragraphenreiter hier

Ich würde an einem so schönem Samstag wie heute gerne einen Fall diskutieren, der mir zu Ohren gekommen ist. Natürlich völlig fiktiv .....


Hauptdarsteller:
Ehefrau F
Ehemann M
Kind 1 & Kind 2 ( beide nicht vom Ehemann, aber während der Ehe geboren ; bei Kind 1 ist die Vaterschaft bereits aberkannt, bei Kind 2 noch nicht )

Die beiden Ehepaare könnten so ca im Juli 2001 geheiratet haben.
Nun trägt sich seit der Eheschließung folgendes zu. Innerhalb der ersten 1,5 Jahren, beginnt die Ehefrau eine aussereheliche Liebelei nach der anderen und F & M trennen sich voneinander. Nach einer Weile starten sie den 2ten Versuch, Ehefrau ist zu dem Zeitpunkt auch bereits schwanger mit Kind 1, welches im Januar 2003 zur Welt kommt. Ehemann weiß von Anfang an, dass es nicht sein Kind ist. Ein Jahr nach der Geburt des Kindes trennt sich das Ehepaar wieder weil die Katze ( Ehefrau ) das Mausen nicht lässt. Nach der Trennung möchten beide sich auch scheiden lassen, schieben das aus finanziellen Gründen erstmal hinaus. Jedoch wurde ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung/ -aberkennung eingeleitet, was auch mit der Austragung von M aus der Geburtsurkunde von Kind 1 endete.

F & M bleiben getrennt, verstehen sich ab er auf freundschaftlicher Basis bis heute gut.
Anno 2006 bringt F ein weiteres entzückendes Kind ( 2 ) zur Welt, welches aufgrund der immer noch nicht durchgeführten Scheidung wieder als Kind von M gilt.

2007 haben F & M sich dazu durchgerungen ( trotz weiterhin nicht protzigen finanziellen Mitteln ) einen Anwalt einzuschalten und F hat Kontakt mit einer "Online-Scheidungs-Anwältin" aufgenommen und mit dieser, telefonisch, auch eine monatliche Ratenzahlung von Anfang an, ausgemacht.
Leider bestand die Anwältin darauf, dass der Ehemann als Antragsteller eingetragen wird, weil die Ehefrau keinen Internetzugang hat und somit nicht jederzeit erreichbar sei für sie.
Anwältin begann ihre arbeit und reichte bei Gericht den Scheidungsantrag ( einvernehmliche Scheidung ohne irgendwelchen Klärungsbedarf ) ein. Nachdem dies geschehen war ( ca eine Woche nach zusendung aller Unterlagen ) verlangte die Anwältin dann einen Vorschuß in Höhe von 500 € und gleichzeitig sollten M & F 300 € ans Gericht überweisen. Diese 800 € aufeinmal waren eine Summe, die M & F zu dem Zeitpunkt nicht hatten und haben dies der Anwältin auch gesagt und nochmal darauf hingewiesen, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Daraufhin hat die Anwältin Ihr mandat niedergelegt und verlangt nun an die 750€ von M.

Nun würden sich M & F trotz aller Anwaltsprobleme gerne schnell scheiden lassen und haben gehört, dass Scheidungen nach so langer Trennungszeit und ohne Klärungsbedarf auch ohne Anwalt machbar seien. Stimmt das?

Welche Möglichkeiten haben M & F nun ... Scheidungsantrag liegt bei Gericht. Wie könnte es weitergehen ?

Bitte um rege Diskussion dieses fiktiven Falles.
__________________
Danke und lieben Gruß, Monika
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 12:27
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AW: Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich?

*räusper* ...
__________________
Danke und lieben Gruß, Monika
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 12:02
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AW: Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich?

Hülfe ..... wo sind den hier am Wochenende die ganzen Familienrechtler *schnief*
Oder sollte der Fall gar zu fiktiv sein ...
__________________
Danke und lieben Gruß, Monika
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 23:34
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AW: Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich?

Zitat:
Zitat von midnightlady24
Hallo ihr lieben Paragraphenreiter hier

Ich würde an einem so schönem Samstag wie heute gerne einen Fall diskutieren, der mir zu Ohren gekommen ist. Natürlich völlig fiktiv .....


Hauptdarsteller:
Ehefrau F
Ehemann M
Kind 1 & Kind 2 ( beide nicht vom Ehemann, aber während der Ehe geboren ; bei Kind 1 ist die Vaterschaft bereits aberkannt, bei Kind 2 noch nicht )

Die beiden Ehepaare könnten so ca im Juli 2001 geheiratet haben.
Zwei Ehepaare
Zitat:
Nun trägt sich seit der Eheschließung folgendes zu. Innerhalb der ersten 1,5 Jahren, beginnt die Ehefrau eine aussereheliche Liebelei nach der anderen und F & M trennen sich voneinander. Nach einer Weile starten sie den 2ten Versuch, Ehefrau ist zu dem Zeitpunkt auch bereits schwanger mit Kind 1, welches im Januar 2003 zur Welt kommt. Ehemann weiß von Anfang an, dass es nicht sein Kind ist. Ein Jahr nach der Geburt des Kindes trennt sich das Ehepaar wieder weil die Katze ( Ehefrau ) das Mausen nicht lässt. Nach der Trennung möchten beide sich auch scheiden lassen, schieben das aus finanziellen Gründen erstmal hinaus. Jedoch wurde ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung/ -aberkennung eingeleitet, was auch mit der Austragung von M aus der Geburtsurkunde von Kind 1 endete.

F & M bleiben getrennt, verstehen sich ab er auf freundschaftlicher Basis bis heute gut.
Anno 2006 bringt F ein weiteres entzückendes Kind ( 2 ) zur Welt, welches aufgrund der immer noch nicht durchgeführten Scheidung wieder als Kind von M gilt.

2007 haben F & M sich dazu durchgerungen ( trotz weiterhin nicht protzigen finanziellen Mitteln ) einen Anwalt einzuschalten und F hat Kontakt mit einer "Online-Scheidungs-Anwältin" aufgenommen und mit dieser, telefonisch, auch eine monatliche Ratenzahlung von Anfang an, ausgemacht.
Leider bestand die Anwältin darauf, dass der Ehemann als Antragsteller eingetragen wird, weil die Ehefrau keinen Internetzugang hat und somit nicht jederzeit erreichbar sei für sie.
Anwältin begann ihre arbeit und reichte bei Gericht den Scheidungsantrag ( einvernehmliche Scheidung ohne irgendwelchen Klärungsbedarf ) ein. Nachdem dies geschehen war ( ca eine Woche nach zusendung aller Unterlagen ) verlangte die Anwältin dann einen Vorschuß in Höhe von 500 € und gleichzeitig sollten M & F 300 € ans Gericht überweisen. Diese 800 € aufeinmal waren eine Summe, die M & F zu dem Zeitpunkt nicht hatten und haben dies der Anwältin auch gesagt und nochmal darauf hingewiesen, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Daraufhin hat die Anwältin Ihr mandat niedergelegt und verlangt nun an die 750€ von M.
Das ein Anwalt Geld kostet ist wohl klar und das Gericht verlangt immer einen Kostenvorschuss. Vorher geht gar nichts. Evtl. hätte PKG beantragt werden können?!


Zitat:
Nun würden sich M & F trotz aller Anwaltsprobleme gerne schnell scheiden lassen und haben gehört, dass Scheidungen nach so langer Trennungszeit und ohne Klärungsbedarf auch ohne Anwalt machbar seien. Stimmt das?
Was für Anwaltsprobleme....? Es ist alles nur eine Kostenfrage.
Bis jetzt ist eine Scheidung nur mit einem Anwalt möglich!

Zitat:
Welche Möglichkeiten haben M & F nun ... Scheidungsantrag liegt bei Gericht. Wie könnte es weitergehen ?
Abklären ob evtl. PKH beantragt werden kann. Evtl. neuen Anwalt beauftragen, wenn kein PKH bewilligt wird, müssen Kosten aufgebracht werden, ansonsten gibt es keine Scheidung.
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Alt 15.10.2007, 14:19
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AW: Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Zwei Ehepaare
Sorry, hab mich verschrieben ... natürlich nur ein Ehepaar

Zitat:
Zitat von CruNCC
Das ein Anwalt Geld kostet ist wohl klar und das Gericht verlangt immer einen Kostenvorschuss. Vorher geht gar nichts. Evtl. hätte PKG beantragt werden können?!
Natürlich ist das klar! Selbst in fiktiven Fällen ist das den fiktiven Menschen glasklar. Zu den Kosten war halt anderes verabredet.


Zitat:
Zitat von CruNCC
Abklären ob evtl. PKH beantragt werden kann. Evtl. neuen Anwalt beauftragen, wenn kein PKH bewilligt wird, müssen Kosten aufgebracht werden, ansonsten gibt es keine Scheidung.
Ups ... so fiktiv wie hier auch alles ist .... die Aussage dieser Anwältin war, dass eine Scheidung "Privatsache" sei und man da in 99,9% der Fälle eh keine PKH bewilligt bekommt. Sie könne den Antrag stellen, wolle für den Mehraufwand aber 500€ Entlohnung haben wenn dieses Ex-Paar dieses unbedingt wolle.
__________________
Danke und lieben Gruß, Monika
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