Dies ist eine Diskussion zu Rechte des Vaters / Uneheliches Kind innerhalb des Forums Familienrecht
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| Rechte des Vaters / Uneheliches Kind - Vater [A] - 1 Uneheliches Kind / Alter 1 Jahr - Entstand aus einer kurzen Affaire - Vaterschaft rechtlich anerkannt - kein Gemeinsames Sorgerecht beantragt - Kein eheähnliches Verhältnis zur Mutter - Keinen Kontakt zur Mutter oder zum Kind - Kindesunterhalt wirs seit Geburt bezahlt - Babyerstaustattung wurde gezahlt ( mehr als großzügig ) - Unterhalt für die Mutter ist strittig Frage 1 Die Kindsmutter hat im ersten Lebensjahr des Kindes öfters den Wohnort gewechselt. Der aktuelle Aufenthaltsort bzw. Wohnort von Ihr u. somit des Kindes ist Vater [A] nicht bekannt. Da Vater [A] Unterhalt zahlt, steht es Ihm ja wohl hoffentlich zu, zu wissen wo sein Kind unter welchen Umständen lebt ... Oder nicht ? Hätte dies Vater [A] nicht von einem Anwalt oder durch die Kindsmutter mitgeteilt werden müssen ? Frage 2 Von verschiedenen vertrauenwürdigen Quellen wurde Vater [A] zugetragen, das sich die Kindsmutter bis spät in die Nacht in Gaststätten und Raucherkneipen aufhält - MIT DEM KIND !!! . So das er sich ernsthaft Sorgen um das Wohlergehen des Kindes machen muss. Welche Möglichkeiten hat Vater [A], bzw. welche Beweise sind erforderlich, damit ein Gang zu Jugendamt Sinn macht ? In welcher Form kann das Jugendamt dem entgegenwirken? Frage 3 Da es in der Vergangenheit mehrfach zu Spannungen zwischen der Kindsmutter und Vater [A] kam hielt er es zum jetzigen Zeitpunkt für richtig sich nicht für das Besuchsrecht einzusetzten, da dies für alle 3 im Moment das Beste ist. Ein Arrangement ist leider mehrfach gescheitert. Macht es Sinn dem Jugendamt bereits jetzt mitzuteilen, das ein gundsätzlicher Umgang mit dem Kind gewünscht, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Ein Besuch bei der Kindmutter hätte im Moment nur eins zur Folge: Vater [A] könnte sein Kind auf dem Arm halten, dafür könnte er sich über die komplette Dauer des Besuchs Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen anhören... Dies hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Ein recht hoher Preis, wenn man seit einem Jahr und 9 Monaten versucht psychisch und finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Lange Rede, kurzer Sinn, welche Schritte sind jetzt erfordlerlich, damit Vater [A] irgendwann in ein paar Jahren, evtl. sein Kind ohne die Aufsicht seiner Mutter sehen kann, sprich jedes 2. Wochenende zu sich holen kann. Vater [A] bedankt sich im voraus für alle Antworten. |
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| AW: Rechte des Vaters / Uneheliches Kind "Macht es Sinn dem Jugendamt bereits jetzt mitzuteilen, das ein gundsätzlicher Umgang mit dem Kind gewünscht, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist." Ja. |
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| AW: Rechte des Vaters / Uneheliches Kind Grundsätzlich sollte der Vater erstmal Grundsätzlich zum Jugendamt gehen! Als Vater hat man nicht nur zu zahlen, sondern kann jederzeit Auskunft über sein Kind erhalten. Darüber hinaus hat der Vater Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Sollte es keine vom Jugendamt oder per Richterspruch verhängten Einschränkungen geben, so ist dem Vater der Standardumgang(14 tägig das gesamte Wochenende) zu gewähren. Im Notfall muss ein Anwalt bzw. Gerichtsverfahren bemüht werden. Kosten hierfür sind vom Einkommen abhängig, können aber auch unter PHK fallen. Muss im Einzelfall geprüft werden. |
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| AW: Rechte des Vaters / Uneheliches Kind Den Weg zum Jugendamt halte ich für sehr wichtig, allerdings sollte er schriftlich erfolgen. Denn aus eigener Erfahrung haben wir immer wieder feststellen müssen, das sowohl Telefonate, als auch persönlich Termine beim Jugendamt meist zu nicht führen. Wie schon gesagt, ich bin kein Anwalt, aber wir haben selbst viel mit RA für Familienrecht und Jugendamt zu tun, leider. |
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