Dies ist eine Diskussion zu Psychologisches Gutachten per Gericht einfordern bei Sorgerechtsstreit? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Psychologisches Gutachten per Gericht einfordern bei Sorgerechtsstreit? ich hoffe Sie können mir bei diesem Fall weiter helfen! Falls ich hier in der falschen Sektion bin, bitte ich um Entschuldigung. Bitte verschieben Sie meinen Thread ins richtige Forum. Danke! Mal angenommen aus der Partnerschaft zwischen Frau A und Herrn B ist ein Kind entstanden. Frau A trennte sich ohne wissen schwanger zu sein von Herrn B da dieser unter der Borderlinestörung leidet und dieser Frau A in der Partnerschaft und bis nach der Geburt psychisch durch seine Krankheit unter Druck setze. Nun will Herr B das Teilsorgerecht haben. Frau A sieht aber das Kindeswohl durch diese Verbindung gefährdet da er Sie weiterhin psychisch unter Druck setzen möchte und dies über das Wohl des Kindes geht, möchte Ihm aber den Zugang zum Kind nicht verwehren – aber unter Aufsicht von dritt Personen. Es besteht ein Psychologisches Gutachten das Herr B eine Borderlinestörung hat. Fragen: Wird dem Kindsvater unter diesen Umständen das Sorgerecht zugesprochen? Kann die Mutter zur Beweiskraft dieses Psychologische Gutachten einfordern? Ich danke schon mal für Eure ANtworten! Gruss, Mondseele |
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| AW: Psychologisches Gutachten per Gericht einfordern bei Sorgerechtsstreit? Da die Borderlinepersönlichkeitsstörung nicht automatisch bedeutet, dass man nicht gut für ein Kind ist, wird deswegen sicher nicht automatisch sein Antrag abgelehnt werden. Das Gutachten darüber würde folglich auch nicht sehr viel Aussagekraft haben, da es nur besagt was mit dem Vater ist, nicht was mit dem Vater in Bezug auf das Kind oder in Bezug auf gemeinsames Sorgerecht ist. Die Mutter kann aber bei Gericht selbstverständlich ein familienpsychologisches Gutachten beantragen.
__________________ Zitat:
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| AW: Psychologisches Gutachten per Gericht einfordern bei Sorgerechtsstreit? Moin! Ob ein Elternteil pathologische Persönlichkeitsstörungen hat dürfte nicht von Belang sein, viele Eltern haben diese, waren noch nie deswegen beim Arzt und wissen es deshalb nicht. Viele gehen auch nicht zum Doc damit sie es nicht schriftlich haben (v.d.L). Sicher auf Wohlwollen trifft man bei der Richterin, wenn man beantragt, der Umgang habe nur mit Verwandschaft oder bekannten Personen stattzufinden, dies auf das Alter des Kinde zu schieben. Bei der gemeinsamen Sorge stellt sich die Frage was mit dem Kind passieren soll wenn der jetzt betreuende Elternteil dauerhaft erkrankt, wegen Paranoia, BurnOut oder Depression in die Anstalt muss oder einfach verstirbt. Da wuerde sich ggf. der andere Elternteil anbieten. Ggf. gemeinsame Sorge ja, Aufenthaltsbestimmung, Med Sorge und Schule beim betreuenden Elternteil. cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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