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Private Altersvorsorge / Scheidung: Auszahlung statt Mini-Rente?

Dies ist eine Diskussion zu Private Altersvorsorge / Scheidung: Auszahlung statt Mini-Rente? innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 03.08.2011, 12:57
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Private Altersvorsorge / Scheidung: Auszahlung statt Mini-Rente?

Hallo, hier ein Gedankenspiel zum Thema Versorgungsausgleich / „Minirente“ aus privater Altersvorsorge. Auszahlung für den einen, Zwangsrente für den anderen?

Mann M hat unter anderem eine private kombinierte Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Vertrag ist nicht gefördert (Kein Rürup, Riester oder Zuschuss seitens des Arbeitgebers).

Erst im Scheidungsverfahren fällt dem M und seiner Frau F auf, dass der Vertrag wirtschaftlich sehr ungünstig ist, weil die monatliche Rentenleistung, bezogen auf das eingesetzte Kapital, äußerst gering ist. Wäre es ihnen schon vorher klar gewesen, hätte M den Vertrag bereits vor Beginn des Scheidungsverfahrens gekündigt und der F die Hälfte des ausgezahlten Restwertes gegeben.

Das Familiengericht legt den Ehezeit-Wertanteil des Vertrages auf 10.000 Euro fest und
möchte der F einen Ausgleichswert von 5.000 Euro zusprechen.
Dies würde dazu führen, dass M und F daraus einen monatlichen Rentenanspruch von jeweils nur 10 Euro hätten.

F fragt sich, ob diese Teilung so durchgeführt werden muss, da sie derzeit arbeitslos ist, die Rente erst in 20 Jahren bekäme und dann mindestens 40 Jahre beziehen müsste, um den Ausgleichswert auszuschöpfen . Könnte sie die 5.000 Euro selbst anlegen, stünde sie weitaus besser da.

Das Versicherungsunternehmen V erklärt jedenfalls, die F erhalte nach Rechtskraft des Teilungsbeschlusses eine eigene Police in Höhe Ausgleichswert, die sie aber nicht kündigen könne. Ihr bliebe nur der geringe Rentenanspruch.

M, als ursprünglicher Versicherungsnehmer, behalte dagegen sein vertragliches Kündigungsrecht und könne sich den Restwert auch auszahlen lassen, falls er den Vertrag vorzeitig beenden wolle.

Muss sich die F als wirtschaftlich schwächere mit dem Mini-Rentenanspruch abfinden, während der M „seine“ 5.000 Euro noch „retten“ kann?

Könnte F vom Versicherer dennoch eine Auszahlung des Ausgleichsbetrags erreichen?
Oder könnten M + F diese Versicherung noch aus dem Versorgungsausgleich auskoppeln (Vergleich, Verzicht?)

Bin gespannt auf jeden Lösungsvorschlag!
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