
03.05.2012, 18:02
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| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 13
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| Ohne Versorgungsausgleich A+B wollen sich nach 24 Jahren wegen Zerrüttung scheiden lassen. Sie konsultieren einen Anwalt, welcher A+B zu einem Notar schickt um einen Scheidungsvertrag aufzusetzen. Dies wurde von A+B im beiderseitige Einverständnis, nach dem nachträglich eine Gütertrennung gemacht wurde und A auf dieses und B auf jenes verzichtete auch auf Rentenansprüche. A wiederum auf dieses und B auf jenes Anspruch geltend machen konnte vereinbart. Ist es richtig, daß die Ehe von A+B nach solch einem Vertrag ohne Versorgungsausgleich konnte geschieden werden? Denn abschließend stand in dem Vertrag, daß wenn A oder B zusätzlich zu diesem Vertrag bei Gericht Scheidungsklage einreicht der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Danke im Voraus. |