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Nutzung des gemeinsamen Hauses nach Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung des gemeinsamen Hauses nach Scheidung innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 28.07.2008, 06:24
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Nutzung des gemeinsamen Hauses nach Scheidung

F und M werden rechtskräftig geschieden. Das eheliche Vermögen wird nicht geteilt. Es bestand Gütergemeinschaft. Nehmen wir mal an die ANwälte haben den entsprechenden Antrag vergessen.
M zieht aus dem Haus aus.
Wie bekommt M F aus dem gemeinsamen Haus heraus?
Welche Entschädigungsansprüche hat M?
Drf er das Haus betreten? unter welchen Voraussetzungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 08:23
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AW: Nutzung des gemeinsamen Hauses nach Scheidung

Zitat:
Zitat von augen2006
M zieht aus dem Haus aus.
Wie lange ist das jetzt insgesamt her?

Zitat:
Wie bekommt M F aus dem gemeinsamen Haus heraus?
Wozu sollte er das? (Wenn er abgefunden werden kann..)

Zitat:
Welche Entschädigungsansprüche hat M?
Kommt auf den Wert des Hauses an. Einen Wohnvorteil wird sich F aber bei der Geltendmachung von evtl. Unterhalt anrechnen lassen müssen, sollte sie keinen bekommen, müsste sie an M eine Art "Miete" für seinen Teil des Hauses zahlen, den sie jetzt mitnutzen kann.


Zitat:
Drf er das Haus betreten? unter welchen Voraussetzungen?
Siehe erste Frage - wenn das länger als 6 Monate her ist, dann auf keinen Fall (Damit hätte er das Nutzungsrecht an der Ehewohnung aufgegeben). Erst, wenn er das Haus komplett allein besitzt (ihren Teil abkauft) oder wenn F ihn herein bittet

LG
LB
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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