Dies ist eine Diskussion zu Notarielle Vereinbarung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Notarielle Vereinbarung Man stelle sich mal vor, ein Elternteil beantragt den Teil des Sorgerechtes, jenerwelcher das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft. Nach etwas hin und her wird auch ein Gutachten beschlossen und erbracht. Ob in Folge das Gutachten ein Rolle spielt, kann nicht abschliessend beurteilt werden, da ein notarieller Vertrag im Scheidungsverbund ratifiziert wird, welcher einem Elternteil das Umgangsrecht überträgt. Im Namen des Volkes wird auf diesen Vertrag Bezug genommen. Stellen wir uns das mal so vor. Gleichwohl der ursprüngliche Antrag auf Entzug und Übertragung möglicherweise nach §1666 BGB eingebracht, könnte nach §1671 weiterverfahren worden sein. Nun ändert sich ein wesentlicher Bestandteil der Lebensbedingung des betreuenden Elternteils, eben jener, der nach Gutachten ausschlaggebend war, um zu einer Empfehlung zu kommen. Welche grundsätzliche Möglichkeit hat man, wenn im Vertrag eine solche Vereinbarung getroffen wurde, jedoch die Änderung der Lebensumstände nicht mehr dem Wohl der Kinder zum Besten gereichen? Wenn alles so wäre, wird an das Verfahren angeknüpft oder entsteht ein neuer Rechtszug? cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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| AW: Notarielle Vereinbarung hallo ggs 68, was soll denn dieser Satz inhaltlich bedeuten? Zitat:
Zitat:
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| AW: Notarielle Vereinbarung Moin. Man könnte mehr Worte zu Papier bringen, es würde sich nichts ändern. Der Forenbetreiber wünscht die Fiktion, wohl denn, es ward niedergeschrieben. Langsam Lesen. Wenn Gerichte wirr sind, ist eine Entwirrung wohl nicht möglich. Phantasie ist sehrwohl gefragt, der Glaube an das Unmögliche scheint in diesem Bereich der Rechtsprechung wohl notwendig. Wenn nicht vorhanden hilft nur su. cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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