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Notarielle Beurkundung

Dies ist eine Diskussion zu Notarielle Beurkundung innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2005, 14:48
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Notarielle Beurkundung

Angenommen Herr X hat mit Frau X eine Gütertrennung norariell beurkunden lassen.
Diese beurkundung wurde aber nicht weitergeleitet an das zuständige Amtsgericht, welche nachteile können hieraus entstehen???????????
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2005, 16:41
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AW: Notarielle Beurkundung

Hallo!

Genau vermag ich das nicht zu sagen... ich denke aber an den Spruch "Was das Gericht nicht weiss, macht das Gericht nicht heiss". Wenn die Unterlagen zur Aufbewahrung nicht beim Amtsgericht lagern, so kann im Scheidungsfall die Frage aufkommen, WO das Dokument ist. Und wenn man dieses nicht mehr findet, ist die Sache an das "normale" Recht gebunden: Zugewinngemeinschaft mit Unterhaltspflichten und und und. Die Urkunde kann aber auch beim Notar verbleiben, wenn sie denn dann Verfügbar ist, im Fall des Falles.


Alle Angaben ohne Gewähr.



Viele Grüße,


Peter M.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 05:47
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AW: Notarielle Beurkundung

Hallo,

hier wird Gütertrennung im notariellen Vertrag erwähnt. In welchem Zusammenhang steht das? Grundbesitz, Vermögen etc.?

Was würde bei dieser vereinbarten Gütertrennung im Falle eines Hauserwerbs durch einen der bisherigen gemeinsamen Besitzer passieren? Müsste sich derjenige, wenn er zudem noch Unterhaltsberechtigter wäre, trotz Gütertrennung "mietfreies Wohnen" anrechnen lassen?

Danke
Ungerechtigkeit
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 19:35
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AW: Notarielle Beurkundung

Zitat:
Und wenn man dieses nicht mehr findet, ist die Sache an das "normale" Recht gebunden
Was soll das heißen, die Urkunde "findet" man nicht mehr. Eine notarielle Urkunde wird immer über Jahrzehnte beim beurkundenden Notar aufbwahrt. Wenn dieser z.B. vom Amt ausscheidet, werden die Akten vom Nachfolger übernommen. Beim Amtsgericht bzw. Ministerium wird überwacht wo die Akten eines ausscheidenden Notars aufbewahrt werden. Somit ist die Urkunde auch nach Jahrzehnten auffindbar.
Ferner wird bei einer Beurkundung über die Änderung des Güterstandes das Geburtsstandesamt benachrichtigt. Dieses Verfahren garantiert die Auffindung nach dem Tod (wie beim Testamenten).

Außerdem was soll es bringen, wenn der Vertrag z.B. beim AG München verwahrt wird und man nach Hamburg zieht. Wie soll das AG Hamburg (im Fall der Scheidung?) von dem Vertrag beim AG München erfahren?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.11.2006, 11:25
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Arrow AW: Notarielle Beurkundung

Hallo,

Gütertrennung im notariellen Vertrag (interessiert mich, ganz wichtig). In welchem Zusammenhang steht das? Grundbesitz, Vermögen etc.?

Was würde bei einer im Ehevertrag nachträglich vereinbarten Gütertrennung im Falle eines Hauserwerbs durch einen der bisherigen gemeinsamen Besitzer passieren? Müsste sich derjenige, wenn er zudem noch Unterhaltsberechtigter wäre, trotz Gütertrennung "mietfreies Wohnen" anrechnen lassen?

Obwohl er die Darlehnsverpflichtungen weiter trägt und weitere Instandhaltungsmaßnahmen anstehen?

Danke
Ungerechtigkeit, weil Gerechtigkeit schon vergeben war
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