Dies ist eine Diskussion zu Notarielle Beurkundung innerhalb des Forums Familienrecht
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| Notarielle Beurkundung Diese beurkundung wurde aber nicht weitergeleitet an das zuständige Amtsgericht, welche nachteile können hieraus entstehen??????????? |
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| AW: Notarielle Beurkundung Hallo! Genau vermag ich das nicht zu sagen... ich denke aber an den Spruch "Was das Gericht nicht weiss, macht das Gericht nicht heiss". Wenn die Unterlagen zur Aufbewahrung nicht beim Amtsgericht lagern, so kann im Scheidungsfall die Frage aufkommen, WO das Dokument ist. Und wenn man dieses nicht mehr findet, ist die Sache an das "normale" Recht gebunden: Zugewinngemeinschaft mit Unterhaltspflichten und und und. Die Urkunde kann aber auch beim Notar verbleiben, wenn sie denn dann Verfügbar ist, im Fall des Falles. Alle Angaben ohne Gewähr. Viele Grüße, Peter M.
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| AW: Notarielle Beurkundung Hallo, hier wird Gütertrennung im notariellen Vertrag erwähnt. In welchem Zusammenhang steht das? Grundbesitz, Vermögen etc.? Was würde bei dieser vereinbarten Gütertrennung im Falle eines Hauserwerbs durch einen der bisherigen gemeinsamen Besitzer passieren? Müsste sich derjenige, wenn er zudem noch Unterhaltsberechtigter wäre, trotz Gütertrennung "mietfreies Wohnen" anrechnen lassen? Danke Ungerechtigkeit |
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| AW: Notarielle Beurkundung Zitat:
Ferner wird bei einer Beurkundung über die Änderung des Güterstandes das Geburtsstandesamt benachrichtigt. Dieses Verfahren garantiert die Auffindung nach dem Tod (wie beim Testamenten). Außerdem was soll es bringen, wenn der Vertrag z.B. beim AG München verwahrt wird und man nach Hamburg zieht. Wie soll das AG Hamburg (im Fall der Scheidung?) von dem Vertrag beim AG München erfahren? |
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| Hallo, Gütertrennung im notariellen Vertrag (interessiert mich, ganz wichtig). In welchem Zusammenhang steht das? Grundbesitz, Vermögen etc.? Was würde bei einer im Ehevertrag nachträglich vereinbarten Gütertrennung im Falle eines Hauserwerbs durch einen der bisherigen gemeinsamen Besitzer passieren? Müsste sich derjenige, wenn er zudem noch Unterhaltsberechtigter wäre, trotz Gütertrennung "mietfreies Wohnen" anrechnen lassen? Obwohl er die Darlehnsverpflichtungen weiter trägt und weitere Instandhaltungsmaßnahmen anstehen? Danke Ungerechtigkeit, weil Gerechtigkeit schon vergeben war |
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