Dies ist eine Diskussion zu Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Ein noch Ehepaar lebt in einem Haus. Das Haus gehört ihm. Seit Februar 2011 hat er offiziell über einen Anwalt das Trennungsjahr eingeleitet, bzw. die Scheidung angekündigt. Seitdem leben beide weiterhin im selben Haus auch wenn jeweils separat und nur mit dem nötigsten Kontakt. Seinem Wunsch, dass sie auszieht kommt sie nicht nach. Mitte Februar 2012 wird er nach einem Jahr endgültig die Scheidung einreichen, welche schon vorbereitet ist. Was kann er machen, damit seine baldige EX endlich auszieht und er endloich seine Ruhe hat? Vielen Dank im Voraus. MfG Chris |
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Noch ein paar Fragen dazu? Was heißt ihm gehört das Haus? Erbe, Kauf, Finazierung abgeschlossen? Wer steht im Grundbuch? Falls noch finaziert wird, beteiligt sie sich daran? nehme mal an nein. Zahlt sie eine Art Miete bzw. Nutzung?
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Hallo, Er hat das Haus gekauft und es ist schuldenfrei und bezahlt. Er steht im Grundbuch. Sie zahlt nichts, weder Miete noch Stzrom noch sonst irgendwas. MfG Chris |
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Ich glaube nicht, das die Fragen von palomino zum Ziel führen. Wenn ich mal so querlese steht die eheliche Wohung unter einem besonderen Schutz. Wenn überhaupt geht das nur übers Familiengericht und dort dürfte die Messlatte recht hoch liegen, bevor ein Gericht einem Ehegatten den Auszug anordnet. Reichlich Fälle: http://www.finanztip.de/recht/famili...ung-02_05.html
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Meine Fragen führen zu einem Ziel, nämlich zu klären ob der Noch-Ehemann tatsächlich der alleinige Eigentümer ist und die Noch-Ehefrau in die Pflicht genommen wurde. Nach § 1568a Absatz 5 BGB kann nun nämlich der Ehemann die Begründung eines Mietverhältnisses verlangen, so dass die Ehefrau also eben nicht "für Nichts" Mietfrei wohnen kann. Aus Gründen der Billigkeit, ist dieses Vorgehen rechtens. Die Miete sollte sich dann am überlassenen Wohnraum und einem entsprechenden Mietspiegel orientieren. Allerdings darf das ganze keine unbilige Härte gegenüber der Ehefrau darstellen. Geht sie arbeiten, kann sie zahlen oder sich eine eigene Wohnung suchen. Punkt. Eine andere Möglichkeit wäre das der Mann selbst ersteinmal aus dem Haus auszieht und da er Eigentümer der Sache ist, nun ein Nutzungsentgelt gegen die Frau richtet. Beides lässt sich relativ einfach und leicht über einen Anwalt oder bei Gericht durchsetzen. Weigert sich die Frau die Miete zu zahlen, kann nur tatsächlich auf Räumung geklagt werden. Kein Eigentümer muss eine nicht entgoltene Überlassung einer Sache hinnehmen. Der Schutz der ehelichen Wohnung ist hier nicht ganz so wirksam, da die Frau nicht Eigentümer ist. Ebenso kann der Ehemann die Scheidung beschleunigen (unterjährig), da ihm nicht zugemutet werden kann, der Ehefrau und einem eventuellen neuen Freund permanent über den Weg zu laufen (besondere Härte), vor allem wenn es sich um sein Eigentum handelt.
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Nachtrag. Den Mietvertrag sollte man allerdings befristen 6 bis 12 Monate. Rauswerfen geht nicht. Aber über Geld zwingen auszuziehen schon. Zur Mietbemessung. Räume klar aber fair trennen und zuweisen. Eigentümer hat vorrang. Ausmessen voll berechnen. Gemeinsam genutzte Räume, wie Flure, Küche, Bad und Waschhaus (auch Garten/Grundstück und Lagerräume so gemeinsam genutzt) ausmessen und hälftig berechnen. Selbstverständlich Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Entsorgung ebenfalls hälftig teilen. Vorsicht aber die Grundstückskosten wie Steuern etc. sind nicht umlegbar. Da kommt dann schon mal so einiges plötzlich zusammen. Mietspiegel/vergleichsmieten kann man googeln. Ich les grad. Sie zahlt keinen Strom...hilft nur Sicherung rausdrehen. Auch noch wichtig. Eigene Räume verschließen und Zugang verweigern, das geht in jedem Fall. Hilft das nicht, Anwalt und zur Miete und so weiter zwingen. Funktioniert, selbst schon im Bekanntenkreis mit Erfolg erlebt.
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Hallo, aus den Antworten von Euch folgende Infos/Fragen dazu: 1.) Die Noch-Ehefrau ist Rentnerin bzw. kann gesundheitlich (psychisch bedingt) nicht mehr arbeiten. Zitat:
Aber was heist §die Frau wurde in die Pflicht genommen ? ![]() ----------------------------- 2.) Zitat:
------------------------------- 3.) Sie sollte Miete zahlen.... Wie lässt sich dies bewerkstelligen? ![]() ------------------------------ 4.) Zitat:
------------------------------- 5.) Zitat:
Vor allem, was soll man machen, die Noch-Frau wird sicherlich den mietvertrag nicht unterschreiben!? Ein eigener Raum ist bereits verschlossen und zwar das Arbeitszimmer, da sie dort schon in seinen unterlagen "rumrecherchiert" hat ob sie was findet, was ihr bei der Scheidung nüttzt um evtl. mehr Geld zu bekommen oder sonstigem. ---------------------------------- 6.) Zitat:
--------------------------------- Ergebnis: Wenn ich es richtig sehe gibt es 2-3 Möglichkeiten: 1. Scheidung beschleunigen wegen besonderer Härte (wie durchführbar, einfach Anwalt sagen?) 2. Mietvertrag abschließen mit Noch-Frau mit Befristung für maximal 3 Monate 3. Über Anwalt Mietvertragsunterschrift erzwingen Effektiv gesehen benötige ich jedoch irgendwie etwas besseres, um Sie rechtlich korrekt schnellstmöglich bis sagen wir mal Ende März aus dem Haus zu bekommen. Gibt es da noch was evtl.? Vielen Dank für Eure tollen Antworten bisher. MfG Chris |
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Jo. Jetzt wirds schwierig wenn die wichtigen Fakten erst hinterher kommen. Ich versteh nur etwas nicht. Das Trennungsjahr ist in einem Monat um und so weit ich die Dinge sehe kann der Anwalt auch jetzt schon die Scheidung einreichen, wenn sich die permanenten Beleidigungen usw. beweisen lassen stellt das eine unzumutbare Härte in jedem Fall dar. Schwierig wirds allerdings durch die psychische Erkrankung oder eben auch nicht. Versteh da den Anwalt überhaupt nicht. Miete geht einfach. Wie beschrieben tun. Mietvertrag entsprechend aufsetzen und durch Anwalt oder selbst zur Vertragsunterzeichnung auffordern lassen. Ist das geschehen muss man schauen. In jedem Fall kann das aber wichtig sein...Wie sieht es mit Ehegattenunterhalt aus...existiert dort eine Forderung...wenn ja kann eine nichtgezahlte aber geforderte Miete auf den Ehegattenunterhalt angerechnet werden. Nochmal ich versteh den Anwalt überhaupt nicht, da hätter er aber allein drauf kommen müssen. Das was du da als Ergebnis zusammengefasst hast paßt schon, ggf. sollte man noch selbst nach einer Wohnung für die Frau suchen und mehrere Angebote vorlegen. Da kann sich dann auch keiner rausreden von wegen unzumutbar und so...man hat ja kooperiert. Wichtig auf jeden Fall jetzt schon die Räume abgrenzen und verschließen. Vielmehr fällt mir da auch nicht weiter ein, hab ja schon genug geschrieben. Außer...Kopfschütteln was der Anwalt bisher so getrieben hat...
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Hallo, Danke für Deine weitere Hilfe. Der noch Ehemann hat bisher alles selbst gemacht und aufgrund Unkenntnis alles dem Anwalt überlassen, deshalb habe ich mich jetzt eingeschaltet. ich werde beim nächsten Anwaltstermin dabei sein, mit entsprechendend vorbereitetem Mietvertrag, Mietspiegel und Alternativwohnungen. Eine Verrechnung mit Ehegattenunterhalt ist bereits erfolgt, ich denke jedoch da kann man für den Noch-Ehemann noch mehr Vorteile rausholen, sprich ihr mehr Druck verursachen. Trotzdem die Nachfrage: Aber was heist "die Frau wurde in die Pflicht genommen" ? Muss ich hier noch was beachten? Ansonsten vielen Dank, weitere Fragen hab ich erstmal nicht MfG Chris |
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| AW: Noch-Ehefrau will im Trennungsjahr nicht aus seinem Haus ausziehen - Was machbar? Frau durfte jahrelang das Haus mitfinanzieren und auch den Haushalt für den Herrn Gatten machen und jetzt soll sie von einem Tag auf den Anderen das Haus verlassen.Ich hoffe, diese Frau hat die Kraft und kämpft um ihr Recht!!!! Was für Menschen gibt es! Gruß IB |
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