Dies ist eine Diskussion zu nichtehelicher Unterhalt innerhalb des Forums Familienrecht
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| nichtehelicher Unterhalt kurze Frage zu einem fiktiven Fall: Person A wird 2012 unterhaltspflichtig für Person B und das 1. Monat alte Kind. Person A lebt berufsbedingt in einer Großstadt und wohnt zur Miete, Person A hat vor einigen Jahren ein Haus im 200 KM weit entfernten Land geerbt. An dem Haus finden 2012 erhaltsame Baumaßnahmen statt, hierfür muss Person A ein Kredit mit einer Tilgungsrate aufnehmen. Person A befürchtet, den Unterhalt für die Mutter nicht mehr zahlen zu können. Person C, Großvater von Person A lebt in dem Haus zahlt aufgrund einer Rente unter 1000 EUR keine Miete, zudem steht Person C das Nutzrecht auf Lebenslang zu. Besteht die Möglichkeit, dass Person A gezwungen wird das Haus zu verkaufen um den Unterhalt für Person B leisten zu können? Grüße, nicknew |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Zitat:
Interessant wäre zu wissen, wieviel A verdient (Netto). Gruß Pro |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Person A verdient ca. 2100 netto Person A hat Versicherungen, wie Altersvorsorge (116,-) und BU (64,-) abgeschlossen. Weitere berufliche Aufwendungen von 5% und einen Arbeitsweg aktuell von 20 KM. Darüber hinaus, fährt Person A einmal im Monat zum Zweitwohnsitz, 200 KM entfernt, dort lebt sein Großvater, 86 Jahre, der aus gesundheitlichen Gründen unterstützt werden muss. Person B verdient ca. 1000 netto Wie hoch könnte der Betreuungsunterhalt für Person B liegen, unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen? Gruß, Nicknew |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Nicht unmittelbar zur Lösung des Falles, aber vielleicht doch hilfreich: In gewissem Rahmen lassen sich Unterhaltszahlungen an den Vater steuerlich absetzen. Nicht die Kosten der allgemeinen Lebensführung, aber gerade Kosten für ärztliche Versorgung kommen da in Betracht. Je nachdem, wie hoch die Kosten hier anfallen, ließe sich da vielleicht ein ganz guter Betrag für den A zurückholen. |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Hallo Kyuubi, mir geht's in erster Linie darum, welche Positionen abzugsfähig sind und wie hoch, dann der Betreuungsunterhalt ausfallen könnte. BTW. muss das Betreuungsunterhalt, über ein Verfahren entschieden werden, oder wie läuft das i.d.R ab? |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Welche im konkreten, lässt sich schwer sagen. Wie gesagt können die üblichen Lebenskosten nicht abgezogen werden. Was notwendig darüber hinaus geht dürfte aber ganz gute Chancen haben. Pflegedienste, Alterheim, Medikamente, Behandlungen, usw usw. Da könnte man mal ansetzen. Ansonsten lassen sich Versicherungsbeträge absetzen und man könnte auch schauen, inwieweit sich da beim Verhältnis Wohnsitz/Zweitwohnsitz etwas rausholen lässt. ich weiß nicht, inwiefern A bereits entsprechende Kosten geltend macht, aber wenn er der Sache noch nicht viel Beachtung geschenkt hat, dann könnte es sich für ihn vielleicht lohnen, mal bei einem Steuerberater vorzusprechen oder sich zumindest genauer in die für seine Erklärung relevanten Belange einzuarbeiten. Das kann sich eine ordentliche Erleichterung ergeben, weil man erstmal ganz viele Kleinigkeiten übersieht, die sich in der Summe dann auch wieder deutlich bemerkbar machen. |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Guten Morgen zusammen, als Grundlage zur Berechnung des Betreuungsunterhalt werden bei Person A vom Netto die Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Können Berufsunfähigkeit und Doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden, einfache Heimfahrten zwischen AG und Zweitwohnsitz? Steuerlich werden diese ebenfalls berücksichtigt? Gibt es weitere Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherung) etc. pp. die Person A gelten machen kann? Grüße, Nicknew |
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| AW: nichtehelicher Unterhalt Zitat:
Gruß Pro |
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