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nichtehelicher Unterhalt

Dies ist eine Diskussion zu nichtehelicher Unterhalt innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 14:53
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nichtehelicher Unterhalt

Hallo zusammen,

kurze Frage zu einem fiktiven Fall:

Person A wird 2012 unterhaltspflichtig für Person B und das 1.
Monat alte Kind. Person A lebt berufsbedingt in einer Großstadt und wohnt zur Miete, Person A hat vor einigen Jahren ein Haus im 200 KM weit entfernten Land geerbt. An dem Haus finden 2012 erhaltsame Baumaßnahmen statt, hierfür muss Person A ein Kredit mit einer Tilgungsrate aufnehmen. Person A befürchtet, den Unterhalt für die Mutter nicht mehr zahlen zu können. Person C, Großvater von Person A lebt in dem Haus zahlt aufgrund einer Rente unter 1000 EUR keine Miete, zudem steht Person C das Nutzrecht auf Lebenslang zu.

Besteht die Möglichkeit, dass Person A gezwungen wird das Haus zu verkaufen um den Unterhalt für Person B leisten zu können?

Grüße,
nicknew
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 10:41
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Zitat:
Zitat von nicknew Beitrag anzeigen
Besteht die Möglichkeit, dass Person A gezwungen wird das Haus zu verkaufen um den Unterhalt für Person B leisten zu können?
Ja, da A nicht selbst in dem Haus wohnt. Vermögen ist notfalls zu veräußern um den laufenden Mindestunterhalt zu gewährleisten.

Interessant wäre zu wissen, wieviel A verdient (Netto).

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 14:42
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Person A verdient ca. 2100 netto
Person A hat Versicherungen, wie Altersvorsorge (116,-) und BU (64,-) abgeschlossen. Weitere berufliche Aufwendungen von 5%
und einen Arbeitsweg aktuell von 20 KM. Darüber hinaus, fährt Person A einmal im Monat zum Zweitwohnsitz, 200 KM entfernt, dort lebt sein Großvater, 86 Jahre, der aus gesundheitlichen Gründen unterstützt werden muss.

Person B verdient ca. 1000 netto

Wie hoch könnte der Betreuungsunterhalt für Person B liegen, unter Berücksichtigung der oben genannten Voraussetzungen?

Gruß,
Nicknew
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 15:03
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Nicht unmittelbar zur Lösung des Falles, aber vielleicht doch hilfreich:

In gewissem Rahmen lassen sich Unterhaltszahlungen an den Vater steuerlich absetzen. Nicht die Kosten der allgemeinen Lebensführung, aber gerade Kosten für ärztliche Versorgung kommen da in Betracht. Je nachdem, wie hoch die Kosten hier anfallen, ließe sich da vielleicht ein ganz guter Betrag für den A zurückholen.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 15:34
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Hallo Kyuubi,

mir geht's in erster Linie darum, welche Positionen abzugsfähig sind und wie hoch, dann der Betreuungsunterhalt ausfallen könnte.

BTW. muss das Betreuungsunterhalt, über ein Verfahren entschieden werden, oder wie läuft das i.d.R ab?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 15:55
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Welche im konkreten, lässt sich schwer sagen. Wie gesagt können die üblichen Lebenskosten nicht abgezogen werden. Was notwendig darüber hinaus geht dürfte aber ganz gute Chancen haben. Pflegedienste, Alterheim, Medikamente, Behandlungen, usw usw. Da könnte man mal ansetzen.
Ansonsten lassen sich Versicherungsbeträge absetzen und man könnte auch schauen, inwieweit sich da beim Verhältnis Wohnsitz/Zweitwohnsitz etwas rausholen lässt.

ich weiß nicht, inwiefern A bereits entsprechende Kosten geltend macht, aber wenn er der Sache noch nicht viel Beachtung geschenkt hat, dann könnte es sich für ihn vielleicht lohnen, mal bei einem Steuerberater vorzusprechen oder sich zumindest genauer in die für seine Erklärung relevanten Belange einzuarbeiten. Das kann sich eine ordentliche Erleichterung ergeben, weil man erstmal ganz viele Kleinigkeiten übersieht, die sich in der Summe dann auch wieder deutlich bemerkbar machen.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 08:24
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Guten Morgen zusammen,

als Grundlage zur Berechnung des Betreuungsunterhalt werden bei Person A vom Netto die Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Können Berufsunfähigkeit und Doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden, einfache Heimfahrten zwischen AG und Zweitwohnsitz? Steuerlich werden diese ebenfalls berücksichtigt?

Gibt es weitere Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherung) etc. pp. die Person A gelten machen kann?

Grüße,
Nicknew
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  #8 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 09:20
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AW: nichtehelicher Unterhalt

Zitat:
Zitat von nicknew Beitrag anzeigen
Person A verdient ca. 2100 netto
Das ist der NETTO-BETRAG!!! Berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% und die Altersvorsorge sind legitim. Die restlichen Aufwendungen sind rein privater Natur und NICHT abzugsfähig. Damit bekommt das Kind den vollen Unterhalt und die Mutter genügend Betreuungsunterhalt um nicht arbeiten zu müssen. Von doppelter Haushaltsführung kann ebenso keine Rede sein, denn dies ist nicht aud die Tätigkeit zurückzuführen, sondern rein privat.

Gruß

Pro
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