Dies ist eine Diskussion zu nicht ehel. Lebensgemeinschaft, Trennung, Kind und die Kosten innerhalb des Forums Familienrecht
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| nicht ehel. Lebensgemeinschaft, Trennung, Kind und die Kosten nehmen wir an Herr X (25) und Frau Y (23) Leben derzeit in einer Haushälfte sagen wir 110qm 700€ warm(auf Miete) zusammen, haben ein 1 1/2 jähriges Kind und sind "nicht" verheiratet. # Beide haben das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben. Herr X geht derzeit Vollzeit Arbeiten und Frau Y nur Teilezeit, wegen Kinderbetreung, halbtagsplatz Tagemutter. Die Beziehung bricht auseinander und sie wollen sich trennen, Herr X würde Frau Y die Haushälfte überlassen (im Mietvertrag stehen beide), alles soll in sachen Kinderbetreuung und Arbeitszeit beim alten bleiben .... 1. welche Möglichkeiten hat Frau Y Mietbeihilfe zu bekommen? Müsste sie in eine kleiner Wohnung ziehen, oder steht ihr überhaupt Beihilfe zu? 1a. Wenn ja, in welcher Form? Unterhaltszahlungen will Frau Y nicht, da Herr X noch den gemeinsamen Kredit abzahlt (auch wenn nur Herr X als Kreditnehmer angegeben ist) und sich beide zu gleichen teilen um das Kind kümmern und sich alle möglichen anfallenden Kosten (Tagesmutter/Essen/Kleidung,...) ebenfalls teilen. 2. besteht die Möglichkeit das ihr irgendetwas verweigernt wird, da ihr gesagt wird, sie könne das benötigte Geld aus den Unterhaltszahlungen des Mannes beziehen? Das ganze wird zeimlich kostspielig wenn Sie ebenfalls umziehen muss... neue Wohnung, Renovierung der alten, evtl. Makler-Courtage, Provision, Kaution, Umzugskosten, Sie benötigt einen Führerschein etc. 3. Gibt es noch Möglichkeiten, Beihilfe, die man in Anspruch nehmen kann? MFG Geändert von ind3x (13.07.2011 um 15:05 Uhr). |
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