Dies ist eine Diskussion zu Neuheirat innerhalb des Forums Familienrecht
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| Neuheirat nehmen wir mal an Mann A ist geschieden und zahlt Unterhalt für Ex-Frau B sowie Kind C. Wenn Mann A nun erneut heiraten möchte hat das Einkommen von seiner neuen Frau Auswirkungen auf den Unterhalt den Mann A zahlen muss? Oder interessiert das Einkommen der neuen Frau nicht? Viele Grüße Sasa |
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| AW: Neuheirat Hallo Sasa, nein, das EK der neuen Frau ist irrelevant für den Unterhalt von A. Aber sollte sich durch die Heirat und die damit verbundene Änderung der Steuerklasse ein höheres Nettoeinkommen des A ergeben, so ist der Unterhalt fürs Kind (nicht für die Exfrau) evtl anzupassen (siehe Düsseld. Tab.). LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Neuheirat yipieh |
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| AW: Neuheirat Zitat:
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| AW: Neuheirat Gute Frage Auror :-) Bin da überhaupt auch noch nicht so ganz durchgestiegen mit den Steuerklassen. Jetzt (ohne Heirat) liegen beide ja in der StK 1. Nach der Heirat rutschen dann beide automatisch in StK 3? |
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| AW: Neuheirat Die Wahl der Steuerklasse liegt bei mir zwar schon etwas zurück, jedoch sollte sich da nicht allzuviel geändert haben. "Automatisch" wird man wohl nicht in III / V rutschen ( beide in III wäre zwar toll, geht aber nicht). Möglich ist ja auch IV / IV - sinnvoll z. B. wenn beide Partner in etwa gleich verdienen und man Steuernachforderungen vermeiden möchte. Steuerklasse V hat den höchsten monatlichen Abzug, III den geringsten, mal sehr vereinfacht ausgedrückt. |
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| AW: Neuheirat Zitat:
soweit mir bekannt ist, ist nur 4/4 noch vertretbar, die 5 darf sich der Ehemann, wenn er mehr als die Frau verdient, nicht eintragen lassen. Davon aber mal abgesehen, wenn der LSt-Jahresausgleich gemacht wird, ist die Steuerklasse auch egal, dann wird nach Splittingtabelle abgerechnet, sofern zusammen veranlagt. Wenn dann eine sehr große Nachzahlung für den Mann käme, müsste er dies bei einer Neuberechnung des Unterhalts auch angeben und dann wird der KiU auch erhöht. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Neuheirat Danke LB - ich bin auch davon ausgegangen, dass III/V bei eindeutig höherem Einkommen der FRAU gewählt wird - hier scheint mir nichts dagegen zu sprechen, oder? Wird der KiU denn - sofern es zu einer Steuerstattung kommt - rückwirkend neuberechnet? Wenn nicht, hätte die "V" ja u. U. tatsächlich einen "Vorteil" für den Ehemann. |
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| AW: Neuheirat Zitat:
LG
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Neuheirat Wenn ich das nun richtig verstehe, hängt da viel von einer zeitnahen Reaktion der Ex-Frau ab... Wird er also - selbst wenn III/V mit V für den Mann die steuerlich nachvollziehbare Entscheidung darstellt - behandelt, als ob er "IV" hätte?? Schränkt dies nicht die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit der neuen Ehefrau ein? Arm "rechnen" würde sich der Ehemann bei dem Beispiel ja nicht, er würde ja tatsächlich - im Rahmen einer Entscheidung, die an sich jedem unbenommen ist - seiner Frau ein höheres Einkommen (als Zielrichtung der Aufteilung III/V ermöglichen. |
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