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Neuheirat

Dies ist eine Diskussion zu Neuheirat innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 13:25
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Neuheirat

Hallo,

nehmen wir mal an Mann A ist geschieden und zahlt Unterhalt für Ex-Frau B sowie Kind C. Wenn Mann A nun erneut heiraten möchte hat das Einkommen von seiner neuen Frau Auswirkungen auf den Unterhalt den Mann A zahlen muss? Oder interessiert das Einkommen der neuen Frau nicht?

Viele Grüße
Sasa
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 14:09
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AW: Neuheirat

Hallo Sasa,

nein, das EK der neuen Frau ist irrelevant für den Unterhalt von A.

Aber sollte sich durch die Heirat und die damit verbundene Änderung der Steuerklasse ein höheres Nettoeinkommen des A ergeben, so ist der Unterhalt fürs Kind (nicht für die Exfrau) evtl anzupassen (siehe Düsseld. Tab.).

LG
LB
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 14:35
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AW: Neuheirat

yipieh
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 15:09
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AW: Neuheirat

Zitat:
Zitat von La Belle
Hallo Sasa,

nein, das EK der neuen Frau ist irrelevant für den Unterhalt von A.

Aber sollte sich durch die Heirat und die damit verbundene Änderung der Steuerklasse ein höheres Nettoeinkommen des A ergeben, so ist der Unterhalt fürs Kind (nicht für die Exfrau) evtl anzupassen (siehe Düsseld. Tab.).

LG
LB
Eine Frage zum angesprochenen Thema Steuerklasse: Das höhere Nettoeinkomen würde sich ja beim Wechsel der Steuerklasse von I auf III für den Ehemann ergeben. DARF der Ehemann - setzen wir voraus, dass die Wahl für das Ehepaar steuerlich nachvollziehbar ist, weil die Ehefrau deutlich mehr verdient - auch die Klasse V wählen und so sein Einkommen verringern (mit der möglichen Folge einer Verringerung des Unterhalts)?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 15:26
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AW: Neuheirat

Gute Frage Auror :-)

Bin da überhaupt auch noch nicht so ganz durchgestiegen mit den Steuerklassen. Jetzt (ohne Heirat) liegen beide ja in der StK 1. Nach der Heirat rutschen dann beide automatisch in StK 3?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 15:40
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AW: Neuheirat

Die Wahl der Steuerklasse liegt bei mir zwar schon etwas zurück, jedoch sollte sich da nicht allzuviel geändert haben. "Automatisch" wird man wohl nicht in III / V rutschen ( beide in III wäre zwar toll, geht aber nicht). Möglich ist ja auch IV / IV - sinnvoll z. B. wenn beide Partner in etwa gleich verdienen und man Steuernachforderungen vermeiden möchte. Steuerklasse V hat den höchsten monatlichen Abzug, III den geringsten, mal sehr vereinfacht ausgedrückt.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 16:05
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AW: Neuheirat

Zitat:
Zitat von Auror
Eine Frage zum angesprochenen Thema Steuerklasse: Das höhere Nettoeinkomen würde sich ja beim Wechsel der Steuerklasse von I auf III für den Ehemann ergeben. DARF der Ehemann - setzen wir voraus, dass die Wahl für das Ehepaar steuerlich nachvollziehbar ist, weil die Ehefrau deutlich mehr verdient - auch die Klasse V wählen und so sein Einkommen verringern (mit der möglichen Folge einer Verringerung des Unterhalts)?
Hallo Auror,

soweit mir bekannt ist, ist nur 4/4 noch vertretbar, die 5 darf sich der Ehemann, wenn er mehr als die Frau verdient, nicht eintragen lassen.

Davon aber mal abgesehen, wenn der LSt-Jahresausgleich gemacht wird, ist die Steuerklasse auch egal, dann wird nach Splittingtabelle abgerechnet, sofern zusammen veranlagt.
Wenn dann eine sehr große Nachzahlung für den Mann käme, müsste er dies bei einer Neuberechnung des Unterhalts auch angeben und dann wird der KiU auch erhöht.

LG
LB
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Alt 22.01.2009, 16:12
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AW: Neuheirat

Danke LB - ich bin auch davon ausgegangen, dass III/V bei eindeutig höherem Einkommen der FRAU gewählt wird - hier scheint mir nichts dagegen zu sprechen, oder?
Wird der KiU denn - sofern es zu einer Steuerstattung kommt - rückwirkend neuberechnet? Wenn nicht, hätte die "V" ja u. U. tatsächlich einen "Vorteil" für den Ehemann.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 16:30
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AW: Neuheirat

Zitat:
Zitat von Auror
Wird der KiU denn - sofern es zu einer Steuerstattung kommt - rückwirkend neuberechnet? Wenn nicht, hätte die "V" ja u. U. tatsächlich einen "Vorteil" für den Ehemann.
Nein, rückwirkend gibts keinen höheren Unterhalt, aber die Exfrau kann eine Einkommensüberprüfung aller 2 Jahre durchführen lassen und wenn sie erfährt, dass er heiratet (und somit evtl. mehr verdienen könnte), geht das Ganze durchaus auch eher. Dann muss er sich behandeln lassen, als hätte er 4/4. Sich arm rechnen darf man jedenfalls nicht, v.a. wenns um den Unterhalt für Minderjährige geht.

LG
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 16:37
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AW: Neuheirat

Wenn ich das nun richtig verstehe, hängt da viel von einer zeitnahen Reaktion der Ex-Frau ab...
Wird er also - selbst wenn III/V mit V für den Mann die steuerlich nachvollziehbare Entscheidung darstellt - behandelt, als ob er "IV" hätte?? Schränkt dies nicht die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit der neuen Ehefrau ein?
Arm "rechnen" würde sich der Ehemann bei dem Beispiel ja nicht, er würde ja tatsächlich - im Rahmen einer Entscheidung, die an sich jedem unbenommen ist - seiner Frau ein höheres Einkommen (als Zielrichtung der Aufteilung III/V ermöglichen.
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