Dies ist eine Diskussion zu Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise innerhalb des Forums Familienrecht
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| Fiktive Situation: Vater V ist seit Okt. letzten Jahres rechtskräftig geschieden, zahlt Mutter M und Kindern K (6 und 8) Unterhalt. Festsetzung KU erfolgte 08/2006 durch JA, hier wurden 100% des Regelbetrags tituliert, obwohl V eigentlich laut zugrunde gelegtem Einkommen theoretisch mehr zahlen müsste. Warum weiß keiner, ist aber so. EU wurde anhand von Einkommensnachweisen von 2005 + Steuererklärung 2004 berechnet, liegt daran, dass sich das Verfahren bereits seit 2004 hinzog. Problem: 2004 war die Steuererstattung extrem gering, da hier Steuerschulden von M gegen gerechnet wurden. In allen Folgejahren hatte V eine Steuererstattung von ca. 4000 . Nun ist in 08/2008 der KU neu festzusetzen (anhand neuer Einkommensnachweise) und wird natürlich deutlich steigen, was für V auch okay ist. Nun ist die Frage: V würde mit dem gestiegenen KU natürlich gern den EU anpassen/ wegfallen lassen. Wäre auch rein rechnerisch auf Basis der alten Nachweise kein Thema, da Selbstbehalt = 1000 (bzw. 900) . Aber welche Datenbasis würde denn im Falle einer Abänderung zur Anwendung kommen? V hat gelesen, dass 2 Jahre nach einem Vergleich keine neuen Unterlagen gefordert werden können, da davon ausgegangen wird, dass zum Zeitpunkt des Vergleichs Einigkeit über die Einkommensverhältnisse besteht. Ist das generell so? Oder müssen im Falle eines Abänderungsbegehrens seitens V neue Unterlagen auf den Tisch? ![]() Vielen Dank für guten Rat! |
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| AW: Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise Hallo, für die neue Titulierung sind die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (bei Selbstständigen der letzten 36 Monate) maßgeblich. Wer will den eigentlich die Abänderung, V oder M? LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise Hi La Belle, die Neufestsetzung würde von V ausgehen, wobei natürlich abzuwägen ist: wenn dafür die letzten 12 Monate herangezogen werden, also ein Jahreseinkommen, das um rd. 4000 höher ist als das bisher zugrunde gelegte, dann ist V u.U. trotz höherem KU besser dran, er hält die Füße still und zahlt den bisher festgelegten EU weiter, oder? |
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| AW: Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise Das müsste man ausrechnen, wenn er mehr KU zahlen müsste, könnte es ebenso gut sein, dass dafür der EU sinkt (wenn er am Selbstbehalt angekommen ist).
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise Tja, da zu rechnen ist ja am Ende auch wie aus dem Kaffeesatz lesen. V wird mal seine Steuererklärung für 2007 abwarten, und dann wird gerechnet. Würde das gehen, die Steuer für 2007 anstatt für 2006 einzubeziehen? Immerhin ist in allen Vorjahres- Steuererklärungen die volle km- Pauschale enthalten, die ja seit 2007 nicht mehr anfällt, damit ist die 2007er Erklärung verglichen mit den anderen die realistischste. Was meinst du? |
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| AW: Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise M arbeitet momentan nicht (hat sie mal für ein halbes Jahr, auch da nur halbtags), aber ein fiktives Einkommen für eine Halbtagstätigkeit (ca. 700 netto) wurden als fiktives Einkommen angesetzt. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind ausreichend gegeben, auch ein Rechtsanspruch besteht (M wohnt in Sachsen- Anhalt). Ich denke, um einen Aufstockungsunterhalt wird V nicht drumrum kommen. Wobei, sind hier überhaupt ehebedingte Nachteile gegeben, die einen Aufstockungsunterhalt rechtfertigen? Auch so ne Frage, die ich nicht zu beantworten weiß. |
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| AW: Neufestsetzung EU, Einkommensnachweise Da der Steuerbescheid aus 2007 sich eher an den letzten 12 Monaten ausrichtet, als der aus 2006, muss man den sowieso nehmen, wenn er vorliegt.
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