Dies ist eine Diskussion zu neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft innerhalb des Forums Familienrecht
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| neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft Erwachsen hier dem erst später festgestellten Vater aus der Feststellung die gleichen Rechte (nämlich ein gemeinsamer Sorgerechtsanspruch), wie dem unehelichen Vater, dessen Vaterschaft bei der Geburt bereits feststeht? Oder hat dieser einan Nachteil aus dem Umstand, dass der Mutter zunächst einmal (mangels Kenntnis vom Vater) das alleinige Sorgerecht übertragen wurde und aus diesem Status Quo ggf. irgendwelche älteren Rechte resultieren? |
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| Vaterschaftsfeststellung Anschluß-, bzw. eigentlich vorausgehende Frage: Welche Möglichkeiten hat ein mußmaßlicher Vater, seine vermutete Vaterschaft rechtsverbindlich feststellen zu lassen? Das soll ja angeblich nicht ganz so einfach sein. Irgendwie verständlich ... oder auch wieder nicht. Es kann ja einerseits nicht sein, dass jeder dahergelaufene Typ - aus welchem Beweggrund auch immer - behauptet der Vater eines Kindes zu sein und die Mutter daraufhin zum Arzt abkommandiert wird. Andererseits kann es ja nun aber auch nicht sein, dass eine Mutter sich einfach pauschal jedwedem Vaterschaftstest verweigert und somit dem potentiellen Vater jedwede Möglichkeit der Beweisführung seiner Vaterschaft abschneidet. Worauf also kommt es an? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Reicht es, wenn mehrere Zeugen bestätigen (z. B. eidesstattlich versichern), dass die Mutter einen bestimmten Mann als (mutmaßlichen) Vater ihres Kindes bezeichnet hat? Oder Schriftwechsel, Email-Verkehr zwischen der Mutter und dem (mutmaßlichen) Kindsvater? Grüße U. |
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| AW: neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft Zitat:
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