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neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft

Dies ist eine Diskussion zu neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 20.08.2010, 17:26
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neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft

Gibt es hier schon eine Einschätzung, wie sich die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen (also die derzeitige vom BVerfG verfügte Übergangsregelung bzw. später die gesetzliche Neuregelung) zum gemeinsamen Sorgerecht auf Fälle auswirken werden, bei denen die Vaterschaft erst längere Zeit (mehrere Monate oder gar Jahre) nach der Geburt festgestellt wird?
Erwachsen hier dem erst später festgestellten Vater aus der Feststellung die gleichen Rechte (nämlich ein gemeinsamer Sorgerechtsanspruch), wie dem unehelichen Vater, dessen Vaterschaft bei der Geburt bereits feststeht? Oder hat dieser einan Nachteil aus dem Umstand, dass der Mutter zunächst einmal (mangels Kenntnis vom Vater) das alleinige Sorgerecht übertragen wurde und aus diesem Status Quo ggf. irgendwelche älteren Rechte resultieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 15:31
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Vaterschaftsfeststellung

Anschluß-, bzw. eigentlich vorausgehende Frage:

Welche Möglichkeiten hat ein mußmaßlicher Vater, seine vermutete Vaterschaft rechtsverbindlich feststellen zu lassen?

Das soll ja angeblich nicht ganz so einfach sein.

Irgendwie verständlich ... oder auch wieder nicht.
Es kann ja einerseits nicht sein, dass jeder dahergelaufene Typ - aus welchem Beweggrund auch immer - behauptet der Vater eines Kindes zu sein und die Mutter daraufhin zum Arzt abkommandiert wird.
Andererseits kann es ja nun aber auch nicht sein, dass eine Mutter sich einfach pauschal jedwedem Vaterschaftstest verweigert und somit dem potentiellen Vater jedwede Möglichkeit der Beweisführung seiner Vaterschaft abschneidet.

Worauf also kommt es an? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Reicht es, wenn mehrere Zeugen bestätigen (z. B. eidesstattlich versichern), dass die Mutter einen bestimmten Mann als (mutmaßlichen) Vater ihres Kindes bezeichnet hat?
Oder Schriftwechsel, Email-Verkehr zwischen der Mutter und dem (mutmaßlichen) Kindsvater?

Grüße
U.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 16:46
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AW: neues Sorgerecht bei erst nachträglich festgestellter Vaterschaft

Zitat:
Zitat von User66 Beitrag anzeigen
Erwachsen hier dem erst später festgestellten Vater aus der Feststellung die gleichen Rechte (nämlich ein gemeinsamer Sorgerechtsanspruch), wie dem unehelichen Vater, dessen Vaterschaft bei der Geburt bereits feststeht?
hm, ich denke, klar erwachsen ihm die selben rechte, was aber nicht heißen muss, dass er auch das sorgerecht kriegen muss. weil da auch das kindswohl dabei immer berücksichtigt wird, kann es schon sein, dass aus den sorgerechtsanspruch eben nicht automatisch sorgerecht wird. und je älter dann schon das kind ist, um so unwahrscheinlicher wird das, nehme ich an.
Zitat:
Zitat von aus BVerfG, Mitteilung vom 3. 8. 2010 - 57/ 10
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht [...] vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht[...]

Zitat:
Oder hat dieser einan Nachteil aus dem Umstand, dass der Mutter zunächst einmal (mangels Kenntnis vom Vater) das alleinige Sorgerecht übertragen wurde und aus diesem Status Quo ggf. irgendwelche älteren Rechte resultieren?
nein, mit "älteren rechten" hat das nichts zu tun. aber das kindeswohl betrifft es ja doch sehr stark, wenn plötzlich ein "fremder mensch", einen teil seiner sorge bekäme.
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