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Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht bei unverheirateten Eltern innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 24.10.2011, 11:26
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Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Guten Morgen zusammen,

ich hätte folgenden fiktiven Fall:
Ein Päärchen, Sie Frau "A", Er Herr "B", erwartet ein Kind. B möchte (noch) nicht heiraten, erst frühestens nach der Geburt.

B möchte trotzdem gern, dass das Kind seinen Namen annimmt. Er erklärt A, dass eine Änderung - von As Nachnamen auf Bs Namen - nach der Geburt, nicht nur umständlich sei, eine Adoption sei dann sogar nötig und es kämen hohe Kosten (mind. 800 Euro) auf sie zu.

A glaubt die "Geschichte" mit der Heirat nach der Geburt nicht so ganz und hat sich auch erkundigt und erfahren, dass dies altmodische "Regelungen" (Adoption) sind und dies heutzutage viel einfacher gehandhabt werde. Sie möchte, dass das Kind ihren Namen trägt - oder heiraten

Nun meine Frage: Was davon stimmt?

Danke für Eure Hilfe
Gruß
Ben
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 11:38
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

wenn mutter zustimmt, kann das kind relativ problemlos den namen des unverheirateten vaters direkt bekommen. da muss auch nicht adoptiert werden oder so. der vater wird ja die vaterschaft direkt anerkennen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 13:11
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Hallo und vielen Dank schon mal dafür!
Dies war für den Fall, dass das Paar nach der Geburt unverheiratet bleibt und der Name des Vaters angenommen wird.

Allerdings bleibt noch die Frage, wie die Lage nach der Geburt ist, wenn das Paar (wie vom Vater "versprochen") geheiratet hat. Das Kind hat bei der Geburt den Namen der Mutter bekommen und soll nun nach der Heirat den Namen des Vaters bekommen. Da behauptet der Vater, es wäre nur per Adoption und Aufwand möglich.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 06:44
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Moin ;-)

Warum sollte der Aufwand nach einer Heirat höher sein? Wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, ist das nur ein bisschen Papierkram und ein paar Euro Kosten.

Meine Meinung: Da hat wohl jemand Schiss vorm Heiraten, will aber dass das Kind seinen Namen trägt^^

cateyes
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  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 08:44
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Der Vater erzählt Müll
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  #6 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 09:00
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Guten Morgen

Vielen Dank für die aufklärenden Worte und Eure Mühe. Das hilft mir so auf jeden Fall weiter!
Dankeschön.

Ben
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  #7 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 10:13
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

Zitat:
Zitat von Ben.2007 Beitrag anzeigen
Guten Morgen

Vielen Dank für die aufklärenden Worte und Eure Mühe. Das hilft mir so auf jeden Fall weiter!
Dankeschön.

Ben
Bitte!
Ich persönlich würde nicht wollen das mein Kind anders heißt als ich, wenn der Vater also möchte das das Kind so heißt wie er, dann muss er der Mutter auch seinen Namen geben
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  #8 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 10:16
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AW: Namensrecht bei unverheirateten Eltern

vielleicht hilft der: http://dejure.org/gesetze/BGB/1617c.html
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