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Namensrecht

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:09
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Question Namensrecht

Es geht darum ob man wieder den Geburtsnamen annehmen könnte....den Namen des leiblichen Vaters.
Die sogenannte Mutter war damals mit den Vater verheiratet zur Zeit der Geburt.Sie liesen sich später scheiden und sie heirate neu.Das Kind bekam dann auch den Namen des Stiefvaters....der jenige wollte ihn zwar nie aber damals hat keiner danach gefragt.
Der jenige hat mit den derzeitigen Namen nur schlechte ERinnerungen und kann sich mit den Namen absolut nicht indentifizieren.
Das Kind hatte nie ein richtiges Verhältnis zu der "Mutter" gehabe und kommt nicht damit klar das sie den gleichen Namen wie sie hat.DieMutter ist psychisch krank und terroriesiert sie seit Jahren weil sie immer wieder herrausfindet wo sie wohne und sie auch durch Sms belästigt.Sie will deswegen auch wieder den Namen ändern damit sie dies nicht mehr kann..will also endlich ein normales Leben leben.Vorallem leidet auch ihr eigenes Kind darunter wenn es ihr schlecht geht, denn solange ihre "Mutter" sie nicht in Ruhe lässt kann sie mit ihrer Vergangenheit nicht abschließen.
Ihr leiblicher Vater ist damit einverstanden das sie wieder sein Namen annehmen möchte.

Jetzt zur meiner Frage...

Ist das ein Grund damit eine Namensänderung bewilligt wird?
Und wenn ja kann dann auch ihr eigenes Kind den Geburtsnamen annehmen?


Ich danke Euch schon mal in vorraus...

Lg Samantha

Geändert von samantha (24.10.2007 um 17:36 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:11
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AW: Namensrecht

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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:17
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AW: Namensrecht

Ich gebe ja keine konkreten Namen ein.....ich muss ja darauf eingehen wieso ich das ändern will.
Sorry wenn ich das jetzt falsch fomuliert habe aber mach das zum ersten mal in so ein Forum...
Das Thema liegt mir sehr am Herzen und hoffte ihr könnt mir dabei helfen
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:27
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AW: Namensrecht

Duch das "Ich" wird es aber ein konkreter Fall.

Hier DÜRFEN aber nur fiktive Sachverhalte diskutiert und Beantwortet werden.

Also mal angenommen das Person A Ihren Namen...

So klappts dann auch mit der Antwort
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #5 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 17:37
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AW: Namensrecht

So ich hoffe das ich es richtig geändert habe....wenn noch was zu beanstanden ist sagt es ruhig dann versuch ich es gerne nochmal
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Alt 24.10.2007, 18:22
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AW: Namensrecht

....man gehe zum Standesamt ......

ja, es funktioniert.


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
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  #7 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 18:31
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AW: Namensrecht

Danke dir für die Antwort...schon mal gut zu wissen das es ein Grund wäre....
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Alt 24.10.2007, 19:51
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AW: Namensrecht

Zitat:
Zitat von Goldbart
Klar, Namensänderung durch Heirat ist das naheliegendste....
Goldbart,

so wie DAS Thema in den letzten Tagen hier abgehandelt wurde? Da findet sich doch kein Freiwilliger mehr, der DAS Risiko eingeht

Dopamin
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Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe

Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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Alt 24.10.2007, 19:56
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AW: Namensrecht

Also nur zu Heiraten um einen anderen Namen zu bekommen ist doch nicht normal....Man sollte schon aus anderen Gründen eine Ehe eingehen
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  #10 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 19:57
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AW: Namensrecht

Ich meinte nu auch eher die Typen

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