Dies ist eine Diskussion zu Namensänderung nach Heirat -etwas ungewöhnlich- innerhalb des Forums Familienrecht
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| angenommen Frau B und Herr P heiraten. Frau B möchte nach der Hochzeit zurück zum Geburtsnamen S und möchte dann einen Doppelnamen S-P. Das die Papiere geändert werden müssen ist Frau B klar. Ist das alles so möglich?
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
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| AW: Namensänderung nach Heirat -etwas ungewöhnlich- Wikipedia meint: Bei Eheschließung sollen die Ehegatten einen der beiden Nachnamen (oder Geburtsnamen) zum Ehenamen bestimmen. Andernfalls führen beide ihre zuvor geführten Namen weiter. Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Namen (oder Geburtsnamen) mit oder ohne Bindestrich voranstellen oder anhängen (Art. 2 2 Abs. 1 GG, § 1355 Abs. 4 S. 1 BGB). Nach § 1355 Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht überschreiten. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2009 ist die Vereinbarkeit dieser Beschränkung auf einen sogenannten „Ehedoppelnamen“ mit dem Grundgesetz bestätigt worden. Ich glaube das Wikipedia. Ist ausländisches Namensrecht involviert, weil ausländische Staatsbürber beteiligt ist, kann's noch bunter werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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