Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

Dies ist eine Diskussion zu Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 02:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 10
Keine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

[FONT=Arial]Mal angenommen ein nichteheliches Kind X bekommt nach der Geburt den Nachnamen vom Vater Y.Später trennen sich beide also Z die Mutter trennt sich vom Y dem Vater, Mutter Z bekommt das volle Sorgerecht des Kindes X was auch bei ihr lebt.Vater y stimmt einer Namenänderung nicht zu ,bestünde die möglichkeit für Kind X wenn die Mutter Z einen anderen Mann XY Heiratet das es den Nachname der neuen Familie B bekäme?Oder hätte das Kind x nie die möglichkeit dazu sondern ausschließlich nur den namen des Vaters Y oder den namen der Mutter Z ?[/FONT]
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 08:23
Star Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Berlin
Alter: 44
Beiträge: 971
99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)99% positive Bewertungen (971 Beiträge, 179 Bewertungen)  
AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

gegen den Willen des leibl. Vaters ist eien Namensänderung kaum durchzusetzen - und ich frage dazu: Warum auch?
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.07.2008, 09:03
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

Zitat:
Zitat von juletill
gegen den Willen des leibl. Vaters ist eien Namensänderung kaum durchzusetzen
Richtig. Siehe dazu § 1618 BGB! Die Frage nach dem "Warum?" erübrigt sich doch.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 00:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 10
Keine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

Frage "Warum" ist hier überflüssig wenn jetzt noch einer das Amtsdeutsch übersetzen könnte damit Mutter Z angenommen das verstehen würde
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 08:35
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

Hallo
Zitat:
Zitat von Luedilein
wenn jetzt noch einer das Amtsdeutsch übersetzen könnte damit Mutter Z angenommen das verstehen würde
Bitte!

Aber sehr gern. Hier mal ein Zitat aus dem angegeben Paragraphen.

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters, wird es eben schwierig, so schrieb es auch juletill. Aber, und hier ein weiteres Zitat aus dem Paragraphen;

Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Wenn die Änderung des Familiennamen des Kindes zum Wohle dessen führt, dann kann dies nur duch das Fam.-Gericht entschieden werden.

OK?

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 10:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.019
97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5019 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

Zitat:
Zitat von Morta Della
Sie werden die Frage nach dem "warum" dem Gericht beantworten müssen
Da im Gesetz auch steht:

Zitat:
Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Und genau darauf kommt´s an - es muss nicht nur dem Wohl des Kindes dienen, sondern für sein Wohl unumgänglich sein, d.h. dass das Kindeswohl gefährdet sein müsste, wenn man den Namen nicht ändert; und dieser Nachweis ist - zu recht - schwierig.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2008, 06:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 10
Keine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Luedilein hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes

Zitat:
Zitat von Pro
HalloBitte!

Aber sehr gern. Hier mal ein Zitat aus dem angegeben Paragraphen.

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters, wird es eben schwierig, so schrieb es auch juletill. Aber, und hier ein weiteres Zitat aus dem Paragraphen;

Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Wenn die Änderung des Familiennamen des Kindes zum Wohle dessen führt, dann kann dies nur duch das Fam.-Gericht entschieden werden.

OK?

Gruß

Pro


Vielen Dank Pro !!!!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geburt eines Kindes in der Wohngemeinschaft Mietrecht 17.04.2010 18:25
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht 18.12.2009 12:27
Herausgabe eines Kindes Familienrecht 09.07.2007 15:02
kindernachzug eines unehelichen kindes Asyl- und Ausländerrecht 18.04.2007 17:07
Mutter verweigert dem Vater die Vaterschaft des gemeinsamen nichtehelichen Kindes Familienrecht 29.01.2006 15:07





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN