Dies ist eine Diskussion zu Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes innerhalb des Forums Familienrecht
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| AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes gegen den Willen des leibl. Vaters ist eien Namensänderung kaum durchzusetzen - und ich frage dazu: Warum auch?
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes Frage "Warum" ist hier überflüssig wenn jetzt noch einer das Amtsdeutsch übersetzen könnte damit Mutter Z angenommen das verstehen würde |
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| AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes Hallo Zitat:
Aber sehr gern. Hier mal ein Zitat aus dem angegeben Paragraphen.Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters, wird es eben schwierig, so schrieb es auch juletill. Aber, und hier ein weiteres Zitat aus dem Paragraphen; Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Wenn die Änderung des Familiennamen des Kindes zum Wohle dessen führt, dann kann dies nur duch das Fam.-Gericht entschieden werden. OK? Gruß Pro |
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| AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes Zitat:
Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Namensäanderung eines nichtehelichen Kindes Zitat:
Vielen Dank Pro !!!! |
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