Dies ist eine Diskussion zu Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? mal angenommen ein Vater hat 04.2009 für beide Kinder Unterhaltsurkunden erstellen lassen in denen stünde, das er monatlich 100% des Mindestunterhalts dies entspricht Betrag x € zu zahlen hat. Der Betrag wird 2011 bzw 2015 durch das Erreichen der nächsten Alterstufe auf Betrag x€ erhöht. Es wären ausdrücklich Beträge eingetragen worden und auch auf welchen Betrag es sich wann erhöhen würde. Nun käme die Kindsmutter und würde einen Nachzahlung verlangen, da sich ja die Düsseldorfertabelle geändert hätte. Der Vater hätte immer pünktlich alle Beträge bezahlt, so wie in den Urkunden festgelegt. Müsste er nun wirklich nachzahlen? Die Düsseldorfertabelle ist doch auch nur eine Richtlinie und kein Gesetz. Laut Internetrechner hätte der Vater sogar zuviel bezahlt, da er unter den Selbstbehalt kommt. Was aber etwas kompliziert ist, da ein Firmenwagen existiert. Und durch den 1% Geldwertenvorteil das Bruttoeinkommen im ersten Moment recht hoch erscheint, Netto aber nicht mehr viel rauskommt.Im Gegenteil durch den Firmenwagen hat der Vater nun monatlich 100€ netto weniger auf dem Konto. Aber wozu eine Urkunde wenn sie doch nur drei Tage gültig ist? Danke vorab für die Antworten |
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Er hat sich verpflichtet den Mindestunterhalt zu bezahlen, dieser war zu dem Zeitpunkt eben Betrag X, wenn sich der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle erhöht, dann erhöht sich auch die Zahlungsverpflichtung des Vaters
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Aber wofür macht man dann Urkunden? Wenn sich doch alle paar Tage was ändert und dann hätte der Vater nur noch 864€ das wäre weit unter dem Selbstbehalt von 950€ Also irgendetwas stimmt da nicht. Und nochmal die Düsseldorfer Tabelle ist KEINE Gesetzesgrundlage sondern nur eine Richtlinie!!!!!! Da kann man doch einen Vater, der sich an alles gehalten hat, nicht einfach dazu verdonnern mal eben 1300€ nachzuzahlen und unter dem Selbstbehalt zu leben. Die Kinder hätten beim Vater je ein eigenes Zimmer und volle Schränke mit Klamotten und Spielzeug, wären zwischen 6 und 10 Tagen im Monat beim Vater. Der Vater macht und tut damit es den Kindern gut geht. Bei der Mutter müssen sich die Kinder ein 12m² kleines Zimmer teilen und die Mutter gibt den Unterhalt der Kinder fröhlich für eigene Zwecke wie Zigaretten, Disco, Sonnenbank, Klamotten aus Das ist doch nicht fair. Alles rein theoretisch natürlich. |
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Erst mal schön auf dem Teppich bleiben ![]() Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich alle zwei Jahre, nicht alle paar Tage. Dann hat sich der Vater verpflichtet den MINDESTunterhalt zu bezahlen, nicht irgendwelche utopischen Summen und den muss er bezahlen, soweit ihm dies möglich ist, dafür gibt es ja den Selbstbehalt. Die Sitution beim Vater und der Mutter spielt für den Unterhalt keine Rolle. Wenn der Vater die Situation der Kinder bei der Mutter so unerträglich empfindet, dann soll er bei Gericht beantragen, dass die Kinder bei ihm leben. Der Unterhalt wird grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet Wenn dem Vater der Unterhaltstitel nicht passt, dann hätte er ihn nicht unterschreiben sollen oder er muss versuchen eine Abänderung des Titels zu erreichen. Anders kann er dagegen nichts tun. Allerdings frage ich mich wie man auf 1300€ Nachzahlungsbetrag kommt? Der Mindestunterhalt hat sich ja nicht wesentlich erhöht, bei Kindern unter sechs Jahren z.B. nur um 26€.
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Nehmen wir mal an es handelt sich um Kinder die damals 2009, 4 und 6 Jahre alt waren. Heute 2011 somit 6 und 8 Jahre alt. Damals 2009 wäre vom RA geraten worden diese Urkunden zu erstellen. Warum auch immer. Der Vater hätte von 04.2009 bis 09.2011 monatlich zusammen für beide Kinder 439€ gezahlt. Laut RA der Kindsmutter hätte der Vater ab 01.2010 aber 497€ zahlen müssen. Der Vater hat somit in den letzten 21 Monaten insgesamt 9219€ gezahlt. Laut RA aber 10.437€ zahlen müssen. Macht somit eine Differnez von 1218€. Für dem Monat Oktober 2011 hätte der Vater schon von sich aus, wie in der Urkunde vereinbart, um 50€ auf 489€ erhöht, da das jüngste Kind nun 6 Jahre alt ist. Laut RA der Kindsmutter aber nun 544€ zahlen müssen, fehlen also 55€ macht somit eine gesamtsumme von 1273€. Aufgerunden 1300€ !!!!! Und ja der Vater geht unter anderem nun auch zum RA weil die Verhältnisse bei der Mutter unerträglich sind. Es sind nicht einmal 3€ für eine schulische Theatervorstellung da. Oder für Bastelzeug für eine Martinslaterne. Weil die Mutter es sich gut gehen lässt und zu allem übel weiß der Vater nun seit einigen Tagen, das die Mutter die Kinder schlägt. Aber dies zu beweisen ist die andere Sache denn Ohrfeigen hinterlassen keine Spuren und das alleinige Sorgerecht für beide Kinder zu bekommen ist eine ganz andere Sache. Das muss man erst einmal schaffen. Und was die Kinder in der Zeit bei der Mutter alles aushalten müssen, darf man sich nicht vorstellen, denn die werden dann dafür bestraft, das sie über Mama schlecht geredet haben. Das JA tut nix und als Vater Recht zu bekommen ist eine gaaaanz schwierige Sache. Sorry aber auch wenn alles natürlich nur rein theoretisch ist. Darüber muss man sich doch aufregen. |
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Zitat:
Der Vater sollte sich mal überlegen Strafanzeige zu erstatten. Abgesehen davon sollte er sich Rat bei einer Hilfsorganisation holen. Ich würde mal alles durchtelefonieren vom "Anwalt des Kindes" bis zum Kinderschutzbund. Sofort zum Anwalt und zwar nicht wegen dem Geld, sondern wegen den Kindern. Die müssen sofort raus aus dieser Situation!
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Hallo zusammen, mal angenommen wir kämen gerade vom RA und dieser hätte uns dann klipp und klar gesagt das die Exfrau keinerlei Recht auf die 1300€ hat, da man sowas nicht rückwirkend fordern kann. Wenn sich die Tabelle ändert, muss sich die Kindsmutter darum kümmern und den Vater daran erinnern und dann müsste dies geprüft werden und dann evtl eine neue Urkunde erstellt werden. In diesem rein theoretischen Fall, aber hat der Vater sich vollkommen richtig verhalten und muss auch keine neuen Urkunden anfertigen lassen, da durch den Selbstbehalt nicht mehr Geld zur Verfügung steht und somit auch keine höheren Beträge gezahlt werden können. Somit geht die Mutter völlig zu Recht leer aus. Was das Sorgerecht anbelangt so hätte da der RA gesagt, dass es leider keine handfeste belegbare Beweise gibt, die das JA bzw den Richter dazu veranlassen würden die Kinder dem Vater zuzusprechen. Da braucht es leider mehr.Als die Erzählungen der Kinder.Und ob die Kinder dem Richter erzählen was bei Mama los ist, ist leider auch nicht sicher und eher nicht die Regel. Somit müssen wir im Prinzip warten, bis mal Spuren zu sehen sind, die ein Arzt atestieren kann. Ansonsten ist es mehr als wahrschienlcih, das der Vater den Prozess verliert und dann ist das Kind gleich ganz in den Brunnen gefallen, dann werden die Kinder entzogen etc. Das wird dann richtig hässlich.Somit muss man wohl oder übel noch abwarten. Unglaublich traurig, aber wahr. |
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? Ich würde das nicht so schwarz sehen wie es der Rechtsanwalt gesagt hat. Man könnte z.B. ein familienpsychologisches Gutachten anfordern. Da würden die Kinder sowie die Eltern begutachtet. So etwas kann extrem aussagekräftig sein. Und es ist etwas völlig anderes ob man in einem einmaligen Verfahren einen Richter anlügt oder ob man das über Monate mit einem Psychologen macht.
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| AW: Nachzahlung trotz fester Beträge in Unterhaltsurkunden? "Er hat sich verpflichtet den Mindestunterhalt zu bezahlen, dieser war zu dem Zeitpunkt eben Betrag X, wenn sich der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle erhöht, dann erhöht sich auch die Zahlungsverpflichtung des Vaters" Moin! Einschlägig ist der BGB §1612a. Die Düsseldorfer Tabelle dient nur zwei Zwecken: Darstellung, was alles zum Einkommen hinzuzuziehen ist um den Kindes/Elternunterhalt zu gewährleisten und einzustufen. Die Fortschreibung des Kindes auf den Lebensstand des pflichtigen Elternteils, das Kind soll also vom gehobenen Wohlstand des pflichtigen Elternteils provitieren, unabhängig vom Lebensstand des besitzenden Elternteils. Daraus resultieren die Prozente mit steigendem Einkommen. Das Firmen KFZ ist tatsächlich dem Einkommen hinzuzurechnen, nämlich um den betrag, den es das Netto senkt, also die darauf entrichtete Lohn/Einkommensteuer. Es haben aber sich 300 Euro hinzuzurechnedes Netto-Einkommen eingebürgert. In dem Titel kommt es auf die Formulierung an, denke ich. Ist dort festgelegt, dass 100% lt. DTabelle zu bezahlen sind, bleibt es bei den 100%, denn die spiegeln den BGB §1612a wieder. Wenn die Partei den Titel akzeptiert hat, und über die Zeit keine Forderungen stellt, kann längstens ein Jahr (Rechtsprechung) nachfordern. Den Hinweis auf "Familien"psychologisches Gutachten halte ich für kritisch und bedenklich. Es ist allgemein bekannt, zuletzt in "ZDFzoom Kampf ums Kind" das diese Gutachten mehr zerstören als gut machen. Zumal die Platzhirschen GWG und IGF das Marktsegment qualitativ in den Abgrund gezogen haben und sich nahezu auf dem Niveau von Österreich mit Egon Bachler und Elmar Köppel befinden. Und eine Zwangsbegutachtung gibt es nicht. cu juergen
__________________ Es ist Terror, ein Volk in der Lüge leben zu lassen. |
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