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nachehelichen Ehegattenunterhalt

Dies ist eine Diskussion zu nachehelichen Ehegattenunterhalt innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 16.10.2010, 11:03
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Question nachehelichen Ehegattenunterhalt

Angenommen eine Ehe ist gerade geschieden worden. Die Frau möchte nach der Scheidung keinen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt erheben. Derzeit ist sie Harz IV – Empfänger. Die 3 gemeinsamen Kinder (3,6 und 9 Jahre) leben derzeit beim Vater. Somit ist die Mutter derzeit unterhaltspflichtig gegenüber 3 Kindern. Der Ehegattenunterhalt während des Trennungsjahres lag unter dem, was die Frau von der Arge bezogen hat.

Ist die Frau der ARGE gegenüber verpflichtet, den nachehelichen Ehegattenunterhalt geltend zu machen?
Und wenn ja, auf welcher Grundlage?
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Alt 17.10.2010, 17:32
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AW: nachehelichen Ehegattenunterhalt

Bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können, müssen erst alle anderen Bedingungen für finanzielle Unabhängigkeit geprüft werden, sprich das Amt wird zuerst den exgatten auffordern, sein Gehalt offen zu legen. Sollte er soviel verdienen, dass er neben den Kindern auch noch Unterhalt an seine Exfrau zahlen könnte, muss er dies auch tun, erst wenn er selbst nicht leistungsfähig wäre, könnte man ALG-II-Leistungen beantragen.
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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Alt 17.10.2010, 23:21
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AW: nachehelichen Ehegattenunterhalt

Kann die Exfrau warten bis die Arge selbst den Exmann auffordert sein Gehalt offen zu legen?
Oder ist die Exfrau verpflichtet, der ARGE gegenüber, den nachehelichen Ehegattenunterhalt selbst (per Anwalt) geltend zu machen? Da sie sich ansonsten strafbar macht und wo möglich Leistungen an die Arge zurück zahlen muss, weil sie den nachehelichen Ehegattenunterhalt nicht geltend gemacht hat?
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