Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 12:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung?

Mal Angenommen der Vater hat eine Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichverletzung (sogar zwei) und nun angenommen seine Ex hat neu geheiratet und der neue Mann will die Kinder adoptieren.

WENN das denn so kommen würde - eine Unterhaltspflicht würde ja dann wegfallen! Was würde mit den Bewährungsstrafen passieren? Ein Verstoss gegen Bewährungsauflagen wäre dann ja faktisch unmöglich!

Grüße
Vater2011
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 13:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung?

Die Strafe bleibt bestehen, die Unterhaltspflichtverletzung fand ja schon statt. Zu den Bewährungsauflagen gehört es doch bestimmt auch, dass man die offenen Schulden begleicht, dass sollte man dann nicht "vergessen"
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 13:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung?

Nein geht nur um laufenden Unterhalt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 13:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung?

Zitat:
Zitat von Vater2011 Beitrag anzeigen
Nein geht nur um laufenden Unterhalt.
Wie kann man denn bei ner Unterhaltspflichtverletzung keine Schulden haben oder wurden die schon beglichen?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 23:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Vater2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung?

Die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses hat nichts mit der Bewährungsstrafe zu tun.

In der Bewährungssache geht es nur um laufenden Unterhalt. Auflage: min. Betrag X muss bezahlt werden - was auch so gschieht.

Das fiele dann ja aber weg. Und es kann dann weder gegen Auflagen verstossen werden, noch kann erneut eine Unterhaltspflichtverletzung stattfinden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung - welche Kriterien? Familienrecht 23.06.2010 20:43
Bewährungsstrafe übertragbar von USA nach D? Strafrecht / Strafprozeßrecht 30.10.2009 03:34
krankenversicherung bei noch unvollendeter adoption Adoptionsrecht 13.01.2009 15:24
Anzeige wegen Cannabis noch nach 1,5 Jahren möglich? Betäubungsmittelrecht 22.08.2007 15:48
Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung Familienrecht 21.05.2006 19:14





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN