Dies ist eine Diskussion zu Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? WENN das denn so kommen würde - eine Unterhaltspflicht würde ja dann wegfallen! Was würde mit den Bewährungsstrafen passieren? Ein Verstoss gegen Bewährungsauflagen wäre dann ja faktisch unmöglich! Grüße Vater2011 |
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| AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? Die Strafe bleibt bestehen, die Unterhaltspflichtverletzung fand ja schon statt. Zu den Bewährungsauflagen gehört es doch bestimmt auch, dass man die offenen Schulden begleicht, dass sollte man dann nicht "vergessen"
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| AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? Nein geht nur um laufenden Unterhalt. |
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| AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? Wie kann man denn bei ner Unterhaltspflichtverletzung keine Schulden haben oder wurden die schon beglichen?
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| AW: Nach Adoption noch Bewährungsstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung? Die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses hat nichts mit der Bewährungsstrafe zu tun. In der Bewährungssache geht es nur um laufenden Unterhalt. Auflage: min. Betrag X muss bezahlt werden - was auch so gschieht. Das fiele dann ja aber weg. Und es kann dann weder gegen Auflagen verstossen werden, noch kann erneut eine Unterhaltspflichtverletzung stattfinden. |
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