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Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 13.10.2010, 18:44
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Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Guten Tag zusammen,
mal angenommen...............nach einer Scheidung lebt ein 17 jähriges Mädchen bei der Kindesmutter und der Vater zahlt jahrelang, pünktlich den Kindesunterhalt.

Durch eine Zwangsräumung fliegt die Kindesmutter mit dem Lebensgefährten und der Tochter aus der Wohnung. Während die Mutter und der Freund bei Bekannten unterkommen, zieht die Tochter in der Zwischenzeit zu ihrem Bruder in dessen Wohnung..............der Vater zahlt weiterhin den Kindesunterhalt.

Bruder und Schwester streiten sich und die Tochter verschwindet..............wohin weiss keiner und sie ist weder per Internet noch per Handy zu erreichen.

Was sollte der Vater jetzt unternehmen? Den Unterhalt einstellen (dürfte er dieses überhaupt?) um so die Tochter zu zwingen, sich zu melden?

Behörden einschalten? Was wenn er dieses bereits getan hat und diese nicht in der Lage sind, geeignete Schritte zu unternehmen,und von dieser Seite Aussagen kommen wie "das Kind ist in 6 Wochen volljährig"?

Bin mal auf Antworten gespannt.

Andreas
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 23:51
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AW: Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Der Unterhalt wurde an das Kind direkt gezahlt??? Wahrscheinlich doch an die Mutter, bei der das Kind offenbar über Jahre gelebt hat. Wenn es nun tatsächlich nicht mehr bei der Mutter lebt, sollte sich der Vater zumindest vorübergehend eine "pragmatische" Lösung überlegen. Diese könnte so aussehen, dass er entweder
a) die Zahlungen nur unter Vorbehalt an die Mutter leistet (sofern er das Geld von dieser gegebenenfalls später wieder zurück bekommen kann) oder
b) die Zahlungen vorübergehend einstellt, da die Mutter die Betreuung des Kindes nicht leistet und insofern derzeit auch keinen finanziellen Aufwand hat. Es dürfte bei den Gegebenheiten wohl kaum die Gefahr bestehen, dass Mutter oder/und Kind kurzfristig ein Gericht wegen Nicht-Zahlung des Unterhalts anrufen.

Das Geld sollte er aber beiseite legen, um es kurzfristig zur Auszahlung bringen zu können.

Sobald das Kind volljährig wird, muss es sich selbst um seinen Unterhaltsanspruch kümmern. Es läge daher in seinem Interesse, sich beim Vater zu melden und mit ihm über die weiteren Unterhaltszahlungsmodalitäten zu sprechen. Gegebenenfalls kann beiden das Jugendamt weiter helfen, falls es "Kommunikationsprobleme" gibt.

Ciao
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Alt 14.10.2010, 04:41
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AW: Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Wenn das Kind verschwunden ist sollte auf jeden Fall eine Vermißtenanzeige bei der Polizei erstattet werden.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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Alt 14.10.2010, 06:00
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AW: Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

In diesem Fall wäre es so, dass der Unterhalt direkt auf das Konto des Kindes ging, die Mutter aber die Girokarte besitzt und das Geld vom Konto holt, damit sie und der Freund in der Obdachlosigkeit etwas zum Überleben haben.

Polizei und Jugendamt wären selbstverständlich eingeschaltet............sehen aber beide kaum Handlungschancen.

Als Kindesvater, der sich vorallem große Sorgen um die Tochter macht, steht man ziemlich hilflos dar.

Andreas
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Alt 14.10.2010, 09:47
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AW: Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Wenn die Situation tatsächlich so ist, würde ich die Zahlungen vorerst einstellen, bis gewährleistet ist, dass die Tochter auch tatsächlich den Unterhalt erhält. Der Vater ist nicht verpflichtet, der Mutter mittelbar den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Leider wird die Polizei wohl keine sonderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Tochter zu finden, zumal diese offenbar kurz vor der Volljährigkeit steht.
Der Vater sollte aber weiter versuchen, die Tochter über die ihm möglichen Kanäle (Handy, Internet, Bruder, evtl. Freunde der Tochter, Schule o.ä.) zu erreichen.
Man weiß allerdings nicht, was in der Vergangenheit alles zwischen Vater und Tochter gelaufen ist? Klingt nicht gerade nach einem ungetrübten Verhältnis?

Gruß
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Alt 16.10.2010, 08:29
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AW: Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Nehmen wir mal an, das Verhältnis zwischen Tochter und Vater wäre in den letzten Jahren eigendlich gut gewesen..........bis die Tochter in falschen Kreisen landete, sich von der Mutter insofern beeinflussen ließ, dass sie den Vater nur noch als melkende Kuh zu sehen hat und der Vater neben seinen Verpflichtungen, keine Rechte wie z.B. Informationen zum schulischen Verlauf, Ärztliche Belange, Zukunftsaussichten usw. zu haben hat.

Das die Polizei nicht suchen würde, ist zu vermuten..........der Vater würde dann einfach nur versuchen, mit welchen Mitteln auch immer (Streichung des Unterhaltes, Einschalten von Jugendamt und Polizei usw.) das Mädchen auf einen vernünftigen Weg zu bringen. In erster Linie sollte ein fester Wohnsitz und eine vernünftige Lebensqualität erreicht werden. Im Anschluss daran, sollte versucht werden, eine Ausbildungsstätte zu finden, damit das Kind sich nicht die Zukunft verbaut und in Hartz IV landet.

Ein schwieriges Unterfangen, da die Kindesmutter es anders vorlebt.

Andreas
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  #7 (permalink)  
Alt 17.10.2010, 20:04
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AW: Minderjähriges Kind ist obdachlos - wie KU zahlen

Man kann nur hoffen, dass das (fiktive) Kind irgendwann zur Einsicht kommt, dass es einen anderen Weg gehen kann. Es sollte dann wissen, dass der Vater ihm dabei helfen will.

Gruß
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