Dies ist eine Diskussion zu Minderjährige will zu ihrem reund ziehen mit gerichtlicher Hilfe innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Minderjährige will zu ihrem reund ziehen mit gerichtlicher Hilfe mal angenommen, Tochter (T ), gerade 17 Jahre alt, wohnt seit 5 Monaten in einer Außenwohngruppe und macht schulische Ausbildung. Sie hat seit ca 1 Jahr einen Freund (F), 21 Jahre alt, der seit 2 Wochen eine eigene Wohnung hat. Zu ihrer Mutter (M) hat die Tochter keinen Kontakt, zum Vater (V) erst seit dem Einzug in die AWG nur telefonisch. Nun will Tochter ( T) gerichtlich gegen die Mutter (M) vorgehen, weil diese nicht erlaubt, dass sie mit gerade 17 Jahren zu ihrem Freund ziehen darf. Gleichzeitig auch nicht erlaubt, dass Tochter (T) mit ihrem Freund (F) mit seinem Auto ca 600 km zu Verwandten in den Urlaub fährt. Tochter (T) droht, dies auch gegen den Willen der Mutter zu machen und auch gerichtlich das zu erwirken. Der Vater(V) unterstützt telefonisch seine Tochter (T) und gibt zum Auszug und zur Urlaubsfahrt sein Einverständnis. Die Betreuer der AWG finden dies nicht richtig, genauso wie die Mutter, da die Tochter(T) noch sehr unselbständig ist. Frage: Wie verhält es sich in so einer Situation, wenn bei gemeinsamen Sorgerecht hier beide Elternteile verschiedener Auffassungen sind? Kann die Tochter (T) eine Entscheidung gerichtlich erzwingen und durchsetzen? Wenn der 21 jährige Freund(F) die noch minderjährige Tochter (T) in seinem Auto 600 km weit mitnimmt in den Urlaub, obwohl er weiß, dass die Mutter (M) und die Betreuer der AWG dagegen sind ( nur vom Vater ein Einverständnis vorliegt ) , kann er dafür mit in die Verantwortung genommen werden oder auch haftbar gemacht werden ? Wie groß sind die Chancen, wenn die Mutter gerne den Auszug aus der Wohngruppe bis zum 18. Geburtstag der Tochter verhindern möchte, da diese noch nicht selbstständig genug ist und der Vater dies aber erlaubt für die Mutter einen Einzug zum Freund noch zu verhindern? Kann ein Elternteil die Tochter(T) notfalls mit der Polizei 600 km zurückbringen lassen aus dem Urlaub? Wenn die Mutter doch einem Umzug zu dem Freund der Tochter zustimmen würde, wird der Freund mit in die Unterhaltsberechnungen einbezogen, weil er ja gesichertes Einkommen hat ? ( Miete usw ). Wie verhält es sich da mit den Kosten? Und wer würde dann die Ausichtspflicht haben, die Eltern oder der Freund? Vielen Dank für Hilfe MfG weißnichtweiter |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | Bürgerliches Recht allgemein | 26.04.2010 22:21 |
| Qualität gerichtlicher Entscheidungen im Fokus | Nachrichten: Wissenschaft | 18.03.2009 15:00 |
| Kosten gerichtlicher Mahnbescheid | Kostenrecht | 13.09.2008 11:56 |
| Gerichtlicher Vergleich | Familienrecht | 14.04.2008 21:36 |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | Verbraucherrecht | 07.07.2007 03:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios