Dies ist eine Diskussion zu Kriterien für "Un(Billigkeit)" der Nutzungsentschädigung für Ehewohnung? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kriterien für "Un(Billigkeit)" der Nutzungsentschädigung für Ehewohnung? der §1361b sieht ja bei Auszug eines Partners aus der Ehewohnung eine Nutzungsentschädigung vor. Wann ist eine solche Entschädigung unbillig? Was ist hierunter zu verstehen? Gibt es da Beispiele? Angenommen, ein durch beide Ehepartner kreditfinanziertes Einfamilienhaus mit jeweils 50% Miteigentumsanteil wird dem anderen Partner zur Nutzung überlassen. Ist die Nutzungsentschädigung dann unbillig, wenn der im Objekt verbleibende Partner den Kredit allein bedient und sämtliche verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Kosten der Immobilie, incl. Instandsetzung, allein trägt? Danke! Pik10 |
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