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Kosten Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Kosten Scheidung innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 15.03.2007, 17:53
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Question Kosten Scheidung

Frau F und Mann M leben seit nunmehr 6 Jahren halbwegs getrennt (zwischendurch Versöhnung, es geht einige Zeit gut, dann zieht Mann M mal wieder aus), davon seit einem Jahr endgültig (beide haben auch wieder neue Partner - Versöhnung diesmal ausgeschlossen). Folgesachen wurden bereits bei Notarin N beurkundet, bei der Frau F auch gleich die Scheidung mit einbeziehen wollte, es dann doch aber, aus welchen Gründen auch immer (nicht mehr nachvollziehbar) nicht getan hat.
Frau F will sich scheiden lassen, um mit dem neuen Partner glücklich zu werden, Mann M hat es hingegen nicht ganz so eilig und sagt "lass sie doch, wenn sie sich scheiden lassen will, soll sie die scheidung einreichen, dann trägt sie nämlich ach due kosten". Liegt Mann M da nicht verkehrt?Trägt bei einer Scheidung nicht jeder seine Kosten? Was ist mit den Gerichtskosten, wer trägt die?

Danke
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Alt 15.03.2007, 20:20
V.I.P.
 
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AW: Kosten Scheidung

Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten. Wenn die Frau die Scheidung einreicht muss sie einen Anwalt beauftragen und diesen selbst bezahlen. Die Gerichtskosten werden normalerweise gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder zahlt die Hälfte, allerdings fordert die Gerichtskasse erst mal einen Vorschuss an bevor das Gericht tätig wird. Dieser Vorschuss ist ebenfalls von der Frau zu bezahlen. Die endgültige Kostenregelung erfolgt erst nach der Scheidung.
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