Dies ist eine Diskussion zu Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten folgender fiktiver Fall: ein Ehepaar trennt sich nach mehreren Jahren Ehe, es existiert ein Kind. Mann M zieht einige Zeit nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus und zu seiner neuen Lebensgefährtin. Die in ihrem Stolz gekränkte Exgattin stellt M nunmehr ein Ultimatum: Kontakt zum Kind ja, aber nur ohne die neue Lebensgefährtin, da diese Verbindung ihrer Ansicht nach eine Gefahr für die seelische Ausgeglichenheit des Kindes darstellen soll. Das Kind jedoch, welches bereits Kontakt zur Lebensgefährtin und deren Tochter hatte, hat sich dort wohlgefühlt, so dass man davon ausgehen kann, dass die Mutter Verlustängste hat. Angeblich hätte das JA ebenfalls davon abgeraten, näheren Kontakt zu der Lebensgefährtin und ihrer Tochter zu haben. Interessant ist jedoch noch zu erwähnen, dass die Exgattin den gemeinsamen Sohn in der Vergangenheit schon dem Vater in die Obhut gab, obwohl sie genau wusste, dass die Lebensgefährtin anwesend war (vermutlich war kein Babysitter zur Hand ). Hier stellt sich die Frage, ob eine Einschränkung des Umgangsrechtes so stattfinden darf. M und seine LG würden auch gerne persönliche Gespräche mit der Exgattin führen, dieses ist jedoch nicht möglich und endet in Beleidigungen und Beschimpfungen. Vielen Dank für Eure Meinung. LG Sanna
__________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine persönliche Meinung dar. ![]() Es ist egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes legt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann! |
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Gibt es für das Ultimatum Beweise? Findet bisher ein regelmäßger Umgang statt und wenn ja wie ist der geregelt? Kam es schon zur vollzogenen Unterbindung des Umgangs? Grundsätzlich scheint einfach die Ex ihren Frust ausleben zu wollen. Gestehen wir ihr hier das Recht doch einfach zu, solange das Kind nicht der Leidtragende wird. So sind Menschen nun einmal. Sollte das ganze sich nicht schnell und einfach regeln lassen, wie z.B. durch die angedeuteten Gespräche, sofort in die Offensive gehen und beim Familiengericht den Umgang einklagen und klar regeln lassen. Kinder können oftmals mit der Situation der Trennung der Eltern nicht umgehen, dies ist aber meist nicht im neuen Partner des einen oder anderen begründet sondern im Streit der geliebten Eltern, die es auch noch vor dem Kind austragen. Das würde ich zuallererst unterbinden wollen. Psych. Schäden verursacht das mehr, als eine evtl. neue Partnerschaft. Wenn dann das Kind Hass gegen den neuen Partner entwickelt, dann liegt das meist nicht an diesem, sondern ist dem Kind ganz klar manipulativ indoktriniert worden. Aus der Nummer kommt das Kind nämlich nicht heraus. Mir ist immer wieder unverständlich wie Eltern ihren Kindern sowas antun können, mit dem Hinweis doch nur das beste gewollt zu haben. Die Trennung ist nicht das Problem. Die Eltern und ihr Verhalten sind es. Aber zurück. Auf gar keinen Fall würde ICH das Jugendamt einschalten. Oftmals sitzen dort Leute die von Kinderpsyche nix verstehen und oft sich auf eine Seite schlagen. Nix. Rechtssprechung findet nur vor Gericht statt und dort gehört das leider auch nur hin. Also Tun...Grenzen aufzeigen...und trotzdem alle Liebe weiterhin in das Kind stopfen... Viel Glück
__________________ ich gebe hier nur meine Erfahrungen wieder...da kann auch mal ein Fehler drin sein |
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Hallo Palomino, vielen Dank für die Einschätzung. Das Ultimatum kam mit einem Schreiben des Rechtsanwaltes der Exgattin. Ob Gespräche mit dem JA wirklich geführt wurden, ist nicht bekannt - diese Behauptung hat der Anwalt aufgestellt. Kontakte wurden nicht regelmäßig ermöglicht, diese sind abhängig von der Tagesform der KM .Jetzt ist es wohl Zeit für einen Gang zum RA. Vielen Dank
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Zitat:
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Wieso ist das entscheidend? Eine Mutter kann nicht einfach den Umgang untersagen, schon gar nicht mit so einer Begründung und ohne Gerichtsbeschluss
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten 9 Jahre, die Trennung war vor ca. 9 Wochen. Also alles noch ziemlich frisch.
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Zitat:
und je nach alter des kindes, bzw. wie lang die trennung vergangen ist, wird das gericht das berechtigt (oder auch nicht) sehen. |
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Auf welcher Grundlage sollte irgendein Gericht das Umgangsverbot ggu. der neuen Lebensgefaehrtin bestaetigen?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Zitat:
Auf welcher Grundlage sollte ein Gericht den Kontakt verbieten? Nur weil die Ex das nicht will sollte kaum ausreichen und wie sollte ein anständiger Umgang, zu dem auch Übernachtungen gehören, sonst stattfinden? Muss die neue Freundin dann ins Hotel? Ich sehe keine rechtliche Grundlage für ein Kontaktverbot
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| AW: Kontakt zur neuen Lebenspartnerin verbieten Meine Frage ging ja auch an zeiten
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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