Dies ist eine Diskussion zu KM hält sich nicht an Vergleich! Was tun? Verfahrenswiederaufnahme!? innerhalb des Forums Familienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| KM hält sich nicht an Vergleich! Was tun? Verfahrenswiederaufnahme!? es wurde folgender Vergleich geschlossen, mit welchem das Umgangsverfahren abgeschlossen wurde: "Es sollen drei BUs in Anwesenheit eines UPs stattfinden. Anschließend ist ein Abschlussgespräch beim JA in Anwesenheit der KM, des KVs, des UPs und des SBs vom JA. Dabei soll versucht werden, eine einvernemliche Umgangsregelung zwischen KM und KV zu finden. Sollte eine solche Umgangsregelung noch nicht möglich sein, beabsichtigen KM und KV drei weitere BUs durchführen zu lassen und in Elterngesprächen versuchen, eine Umgangsregelung zu finden" Die ersten drei BUs fanden statt, alles lief problemlos, super, gut, toll ... Es kam das Abschlussgespräch und der eine Elternteil war partout gegen eine einvernehmliche Umgangsregelung, die einen alleinigen Umgang zwischen Kind und dem scheidenden Elternteil zulässt. Da die BUs gut verliefen, das Kind mit dem scheidenden Elternteil diese BUs genossen hat und sich sehr auf diese gefreut hat, ist in den Augen des JAs eine Notwendigkeit von weiteren BUs nicht gegeben. Es sollte ein UP beauftragt werden, der das Kind bei der KM abholt und dem KV übergibt, diese Termine mit den Elternteilen vorbereitet, verabredet und anschließend diese nachbearbeitet. Lt. JA spricht nichts gegen einen alleinigen Umgang zwischen Kind und scheidendem Elternteil. Ein Schreiben vom JA mit diesem Inhalt geht ans FG. Das FG antwortet, dass das Verfahren mit dem Vergleich abgeschlossen ist und dass das weitere Vorgehen den Eltern überlassen ist. Was kann denn jetzt der scheidende Elternteil noch unternehmen? Kann man dieses Verfahren wiederaufnehmen oder muss ein neues Verfahren beantragt werden? Ist es nicht so, dass die KM sich nicht an diesen Vergleich gehalten hat und somit das Verfahren wieder aufgenommen werden muss? Oder wie sieht das hier aus? Bitte um eure Antworten. Vielen Dank im Voraus. Grüße DU |
| |||
| AW: KM hält sich nicht an Vergleich! Was tun? Verfahrenswiederaufnahme!? Zitat:
Wenn man sich partout nicht einigen kann, kann man sich wirklich nur vor dem FamGericht wegen des Umgangs treffen. Aber ehrlich, so wie sich das liest, wird der andere ET wohl versuchen, den Umgang zu verweigern. Und da hilft dann auch der beste Beschluss nix - dann ist das Kind krank am Besuchs-WE Wer will das schon nachprüfen?Das Beste ist wirklich, die Beteilgten einigen sich untereinander - vll. kann ja ein gemeinsamer Freund als Mediator dienen.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Arbeitgeber hält sich nicht an mündl. Absprache | Arbeitsrecht | 22.07.2011 14:38 |
| Vorstand hält sich nicht an die Satzung | Vereinsrecht | 17.10.2009 11:01 |
| Franchisegeber hält sich nicht an Gebietschutz | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 07.01.2008 11:26 |
| Bundesland hält sich nicht an EU-RL/Rechtsverordnung | Staats- und Verfassungsrecht | 03.06.2007 19:39 |
| AG hält sich nicht an den Arbeitsvertrag | Arbeitsrecht | 01.09.2005 15:21 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios