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Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Dies ist eine Diskussion zu Klage vor dem Familiengericht zurückziehen innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 04.09.2009, 17:57
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Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Angenommen A. möchte sein Umgangsrecht für seinen Sohn einklagen, da B. ( die Mutter des Kindes ) sich weigert A. an das Kind heran zulassen. ( A. hat kein automatisches Sorgerecht, da er mit B. nicht verheiratet war )

A. reicht nun über seinen RA Klage gegen B. ein.

Es vergehen Monate, bis A. überhaupt einen Termin vor Gericht erhält. Nun muss A. aber feststellen, das B. selbst dann wenn Ihm das Gericht den Umgang mit dem Sohn zu spricht, ihn nicht sehen darf, da B. dies weiterhin verhindern wird und nebenbei A. auch noch durch (unwahre ) eidesstattliche Aussagen in den Schmutz zieht.

Des Weiteren will B. von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland versetzen lassen, was A. noch größere Probleme bei der Durchsetzung des Umgangsrechts machen wird.

A. erwägt nun, seine Klage zurück zu ziehen, da er den Psychoterror von B. nicht länger ertragen kann und vor allem aber seinen Sohn nicht noch tiefer in diese Sache hineinziehen möchte.

Wird bei einer zurückgezogenen Klage, dann überhaupt noch vor dem Familiengericht verhandelt? Welche Kosten muss A. dabei tragen?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 21:02
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Moin!

Der Antrag kann an sich nicht zurückgezogen werden, es kann aber "Erledigung" der Sache angezeigt werden. Da ist jeder froh drum, denn alle bekommen vollen Lohn.

Ich würde das zm Beispiel so schreiben:

Ich verfolge die Sache "Umgang mit einem leiblichen, minderjährigen Berechtigten" wegen Erledigung nicht weiter. Der Antrag ist gegenüber der Mutter nicht durchsetzbar.

Zum Einen macht der Richter die Klappe zu, zum Anderen kann man dem Kind in 15 Jahren auf Nachfrage zeigen, man habe etwas getan, aber es war aussichtslos.

Die einzigen die sauer auf Dich sind, sind beide Anwälte.

cu
juergen
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Alt 04.09.2009, 21:23
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Danke für den guten Rat.

Was aber ist mit den Kosten, die A, zu tragen hat. Wer ist zu bezahlen oder entstehen keine weiteren Kosten durch die "Erledigung"?
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Alt 04.09.2009, 22:55
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Hi...

ich kenne sie zwar nicht, aber so ein Verhalten ist schäbig (bei allem Respekt) ...Ihnen gehts hier um KOSTEN..mir gings hier um mein KIND...vieles von dem was sie schreiben ist ohenhin Käse..
B kann Ihnen das Kind gar nicht vorenthalten, sie hätte sehr schnell große Probleme wenn sie das Umgangsrecht unterlaufen würde !!!
Ebensowenig kann sie sich in Ausland versetzen lassen, das sie damit Ihr Umgangsrecht quasi "aushebeln" würde...das ist alles nicht so einfach wie sie meinen..
Wenn Ihnen ihr Kind aber diese Kosten und das was sie Terror nennen,. nicht wert ist, ist es vielleicht tatsächlich besser, wenn sie den Zwerg nicht sehen.

Nix für ungut...nur MEINE MEINUNG

Gruß

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 07:32
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Moin!

Die Ansicht, der andere Elternteil dürfe das alles nicht, es gäbe ja Gesetze, trifft sicher zu, greift aber zu kurz. Richter am FamG gehören der untersten Kaste des Richteramtes an, das einzige was glänzt, ist die Glaskugel in deren Händen.

Die Wertigkeit der Verpflichtung zur Sorge und Erziehung durch BEIDE Elterteile ist dadurch ausreichend dargestellt, dass das Thema in der freiwilligen Gerichtsbarkeit angesiedelt ist. Dort herrscht wie ja bekannt frei Beweiswürdigung.

Wesentlicher Bestandteil de Systems sind aber die Eltern. Wenn einer an der Notwendigkeit des anderen Zweifelt oder diese verneint, kann der beste Richter nix machen, ausser bestrafen und mit Ordnungsgeldern belegen. Doch Frieden, und der ist entscheident, kehrt nicht ein, nur Rechtfrieden.

Sicher, die anderen Elternteile dürfen das alles nicht, aber sie tun es: www.entfremdet.de

Und nicht mal Jugendamtmitarbeiter werden eingesperrt, wenn sie Kinder den Eltern entziehen.

Und so bleibt es jedem selbst überlassen, wie er den Weg geht, aber das System "Justiz" verlangt auch ein wenig Beschäftigung um nicht irrsinnige Kosten zu produzieren. Denn Kinder sind für das System eine feine Sache.

Und nun noch was zu den Kosten:
Man sollte dahingehend aktiv werden, dass die Kosten vor Gericht nach §621 ZPO (1) Nr 2 festgesetzt wird (GKG 48, III). Dann hat man einen Streitwert von 900 Euro.
Oft wird zugunsten der Advokaten §94 KostO (1) Nr5 mit §30 KostO (2) Schätzung der Streitwert festgesetzt, irgentwo zwischen 2000 und 3000 Euro.

Es ist verständlich, ein Advokat wird sich nicht um die Feststellung bemühen. Das muss selbst erledigt werden.

Da die Kosten für Advokaten und Gericht gleich bleiben würde ich persönlich mich einlesen und mich mit einem Beistand §90 ZPO in den Gerichtsaal setzen und ohne Advokat eine mündliche Verhandlung durchziehen. Im Protokoll ist dann alles dokumentiert (auf ZPO §160 achten!!). Man muss nicht auf Streitereien eingehen, und schaun was der Richter treibt. Denn der Umgang ist nun mal ein Menschen Recht, auch von den Kleinen und die verdammte Pflicht eines Elternteils (Übergagsregelung GG Artikel 6). Und da sollte man schon ein Papier haben, das besagt, man ist in der Ausübung eingeschrängt und kann per Richterspruch die Pflicht nicht ausüben.

cu
juergen
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Alt 05.09.2009, 10:00
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...

ich kenne sie zwar nicht, aber so ein Verhalten ist schäbig (bei allem Respekt) ...Ihnen gehts hier um KOSTEN..mir gings hier um mein KIND...vieles von dem was sie schreiben ist ohenhin Käse..
B kann Ihnen das Kind gar nicht vorenthalten, sie hätte sehr schnell große Probleme wenn sie das Umgangsrecht unterlaufen würde !!!
Ebensowenig kann sie sich in Ausland versetzen lassen, das sie damit Ihr Umgangsrecht quasi "aushebeln" würde...das ist alles nicht so einfach wie sie meinen..
Wenn Ihnen ihr Kind aber diese Kosten und das was sie Terror nennen,. nicht wert ist, ist es vielleicht tatsächlich besser, wenn sie den Zwerg nicht sehen.

Nix für ungut...nur MEINE MEINUNG

Gruß

Chris

Kennen Sie die Situation von A.? Wohl nicht, denn dann würden Sie nicht die typische Standartantwort geben. Ja es ist Ihre Meinung, aber eine Meinung zu etwas von dem Sie nichts, aber auch gar nichts verstehen. Und wenn Sie Glück haben auch niemals versehen müssen.

Oder wollen Sie mir wirklich sagen, dass Sie schon einmal in einer Situation waren, in dem Ihnen Häusliche Gewalt und Beleidigung zum Vorfurf gemacht wurde, obwohl sie nicht mal annähernd gewalttätig oder verbal verletzend sind?

A. ist es bisher so ergangen und das alles nur unter dem Deckmandel dessen, das er keinen Umgang mit seinem Kind haben soll. Es werden Ereignisse von der Kindsmutter konstruiert um A. davon fern zu halten. Und in den meisten Fällen, hat so was keinen guten Einfluss auf das Kind. Denn die spüren so etwas sehr schnell.

A. hat schon viele Möglichkeiten versucht, um sich wieder dem Kind zu nähern. Alles aber nur mit dem Erfolg, dass die Kindsmutter noch mehr Steine in den Weg rollt und A. sich immer mehr psychischen Druck ausgesetzt sieht. Ganz zu schweigen von den Erniedrigungen die A. erdulden musste. ( Polizei, Gerichtssitzung wegen angeblicher häuslicher Gewalt, verbale Attacken gegen A. vor dem Kind usw. )

Glauben Sie Ernsthaft, das solche Erlebnisse einem Kind auf Dauer gut tun und das sich irgendwann einmal die Einstellung der Kindsmutter ändern wird? Das wird sie mit Sicherheit. Nämlich dann, wenn wir in einer Seifenopfer leben oder in einem amerikanischen Film, nicht aber im richtigen Leben und nicht im deutschen Rechtssystem!

Lesen Sie sich doch mal auf folgenden Seiten ein: Väter Aktuell

Danach sollte Ihre Meinung auch mal etwas differenzierter sein und nicht gleich mit dem Aufschrei beginnen: Was sind Sie für ein Mensch, der seinem Kind so etwas antun will?

Stammtischparolen können wir alle und zu jedem Thema zum Besten eben, ohne auch nur die geringste Ahnung davon zu haben, was eigentlich wirklich passiert. Vielleicht sollten Sie darüber einmal vorher nachdenken, bevor Sie laut aufschreien und andere Menschen belehren.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie nicht in die gleiche Situation kommen, wie A. und ein glückliches und friedliches Familienleben führen können. A. ist dies nicht vergönnt worden, obwohl er seinen Sohn lieben möchte, es aber nicht darf, weil Ihm die Kindmutter alles entgegen wirft, was man sich nur vorstellen und auch nicht vorstellen kann. Den Sohn hat er mittlerweile sein 5 Monaten nicht gesehen und wird es wohl auch nicht so schnell tun, da die Kindsmutter bereits einen weiteren Antrag für ein Jahr auf Aussetzung des Umgangs gestellt hat.

So wie es A. ergeht, ist es in Deutschland leider kein Einzelfall. Immer mehr Männer kommen in die gleiche Situation wie A. und auch die, die noch ein Jahr vorher mit Ihrer Frau zusammen den Kopf geschüttelt haben, wenn sie Abends gemeinsam vor dem Fernseher gesessen sind und sich eine Reportage über genau solche Verhältnisse angesehen hatten. A. war auch so ein Mann und heute ist er ebenso dort, wo die Männer in der Reportage waren. Nämlich ganz unten und mit den Nerven am Ende!

Und nun stelle ich nochmal die Frage: Soll sich das ein Mensch wirklich alles antun? Soll er sich über Jahre hinweg immer wieder dem Terror der Kindsmutter aussetzen, vor Gericht vielleicht sogar Erfolg haben, aber trotzdem niemals der Sieger sein, da die Kindsmutter immer neue Ausreden hat, um das Kind vorenthaltenen ( Krankheiten, Kindergeburtstage, Besuch von Oma und Opa usw. )? Der Sohn wird immer zwischen den Stühlen stehen und es jedem recht machen wollen. Nur irgendwann kann auch er nicht mehr zwischen gut und böse unterscheiden und wird sukzessive in einen immer größeren Gewissenskonflikt gestürzt werden. Wo wird das enden? A. weiß es nicht und er möchte es auch lieber nicht wissen, denn die Fallbeispiele vieler andere Väter sind schockierend genug.

A. möchte das seinem Sohn nicht antun, denn er ist erst zwei Jahre alt und kann sich überhaupt nicht wehren, während A. das schon kann und auch immer noch tut. Nur langsam geht A. die Kraft aus und er merkt, dass seine Arbeit und sein Umfeld darunter leidet. Aber am meisten leidet er selbst, weil er jeden Tag das Bild seines Sohnes betrachtet und sich fragt, ob er überhaupt noch weiß, wer sein Vater ist?

Trotzdem hat A. nicht aufgegeben und sich immer wieder an die Hoffnung geklammert, das die Kindsmutter wieder zur Vernunft kommt. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. In einem fast 40-seitigen Pamphlet zieht Sie über A. und seine Familie her, dass man meinen könnte es wären alles Mörder und Verbrecher sondergleichen. Sie versucht offensichtlich mit aller Gewalt ein Umgangsrecht zu verhindern und hat damit leider auch Erfolg.

A. hat keine Kraft mehr und wer das nicht versteht, hat zu seinem Glück so etwas noch nicht erleben müssen. Er möchte dem Kind einfach nicht das antun, was andere Kinder in dieser Situation erleiden müssen. Denn das steht ohne Zweifel vor allen Angaben die hier beschrieben wurden: Das Wohl und Glück des Kindes!
Und das sieht A. in keinerlei Weise gegeben, solange die Situation so ist, wie sie jetzt ist.

Vielleicht verstehen Sie jetzt ein wenig, warum A. nicht mehr vor Gericht ziehen kann. Dort muss er sich wieder den erfundenen Attacken der Kindsmutter und Ihrer Familie aussetzen. Dort wird er vielleicht sogar Erfolg haben, aber seinen Sohn trotz Richterspruch nicht zu Gesicht bekommen. Das wird die Kindsmutter zu verhindern wissen. Denn Ihr drohen in Deutschland nun mal keine schlimmen Folgen.

Es besteht also laut Ansicht von A. im Augenblick keine Chance auf Erfolg sich einig zu werden. Aus diesem Grund auch die Frage in diesem Forum.

Die Frage mit den Kosten ist rein sachlich und hat nichts mit der Situation die A. ausgesetzt ist zu tun. Wir sind hier in einem Juraforum und da ist diese Frage wohl auf Sachebene erlaubt, oder täusche ich mich da?

Sehen Sie diese Antwort nicht als Angriff gegen Ihre Person, sondern vielmehr als Erklärung was A. dazu bewegt hat, diesen Schritt gehen zu wollen und natürlich auch Fragen zu stellen, die sich mit dem Thema auf Rechtsebene beschäftigen.

Dies ist ein sehr emotionales Thema, dass sich nicht immer leicht in Worte fassen lässt. Ich hoffe dennoch, dass die jetzige Zusammenfassung allen genüge tut und wir uns nicht weiter mit dem "warum" beschäftigen müssen, denn das ist nun ausgiebig erklärt worden.

Es ging A. nur darum welche rechtlichen und finanziellen Folgen nach solch einer Entscheidung entstehen. Über die emotionalen Folgen ist sich A. sehr bewusst und würde auch einen anderen Weg gehen, als der der nun vor Ihm steht.


Karl
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  #7 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 10:47
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Zitat:
Zitat von ggsg68
Moin!

Die Ansicht, der andere Elternteil dürfe das alles nicht, es gäbe ja Gesetze, trifft sicher zu, greift aber zu kurz. Richter am FamG gehören der untersten Kaste des Richteramtes an, das einzige was glänzt, ist die Glaskugel in deren Händen.

Die Wertigkeit der Verpflichtung zur Sorge und Erziehung durch BEIDE Elterteile ist dadurch ausreichend dargestellt, dass das Thema in der freiwilligen Gerichtsbarkeit angesiedelt ist. Dort herrscht wie ja bekannt frei Beweiswürdigung.

Wesentlicher Bestandteil de Systems sind aber die Eltern. Wenn einer an der Notwendigkeit des anderen Zweifelt oder diese verneint, kann der beste Richter nix machen, ausser bestrafen und mit Ordnungsgeldern belegen. Doch Frieden, und der ist entscheident, kehrt nicht ein, nur Rechtfrieden.

Sicher, die anderen Elternteile dürfen das alles nicht, aber sie tun es: www.entfremdet.de

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Und nun noch was zu den Kosten:
Man sollte dahingehend aktiv werden, dass die Kosten vor Gericht nach §621 ZPO (1) Nr 2 festgesetzt wird (GKG 48, III). Dann hat man einen Streitwert von 900 Euro.
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Es ist verständlich, ein Advokat wird sich nicht um die Feststellung bemühen. Das muss selbst erledigt werden.

Da die Kosten für Advokaten und Gericht gleich bleiben würde ich persönlich mich einlesen und mich mit einem Beistand §90 ZPO in den Gerichtsaal setzen und ohne Advokat eine mündliche Verhandlung durchziehen. Im Protokoll ist dann alles dokumentiert (auf ZPO §160 achten!!). Man muss nicht auf Streitereien eingehen, und schaun was der Richter treibt. Denn der Umgang ist nun mal ein Menschen Recht, auch von den Kleinen und die verdammte Pflicht eines Elternteils (Übergagsregelung GG Artikel 6). Und da sollte man schon ein Papier haben, das besagt, man ist in der Ausübung eingeschrängt und kann per Richterspruch die Pflicht nicht ausüben.

cu
juergen

Danke für Hinweise und Erläuterungen.

Wie sie richtig bemerkt haben, gehören in solchen Fällen immer zwei dazu, um die Streitigkeiten bei zulegen und wenn eine Partei dies einfach nicht möchte, sind der anderen Seite die Hänge gebunden. So viel dazu...

Nun meine Frage zu der "Erledigung".

A. muss nun persönlich, ohne Mithilfe seines RA, eine Erledigung zu diesem Fall verfassen? Sehe ich das richtig? Wie sieht so ein Anschreiben aus, was muss es beinhalten und an wenn ist es zu richten?

A. hat keine Lust mehr sich einem weiteren Spiesrutenlauf durch die Kindsmutter und deren Familie auszusetzen. ( siehe Bericht ) Gibt es denn keine Möglichkeit, die Verhandlung noch zu verhindern?
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  #8 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 14:32
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Zitat:
Zitat von ggsg68
...Ich würde das zm Beispiel so schreiben:

Ich verfolge die Sache "Umgang mit einem leiblichen, minderjährigen Berechtigten" wegen Erledigung nicht weiter. Der Antrag ist gegenüber der Mutter nicht durchsetzbar.

... kann man dem Kind in 15 Jahren auf Nachfrage zeigen, man habe etwas getan, aber es war aussichtslos.
Weiß nicht, ob das wirklich in 15 Jahren etwas bringt, denn die Feststellung, der Antrag sei der Mutter gegenüber nicht durchsetzbar, ist ja eine eigene, nicht durch nachweisbare Fakten (Gerichtsurteil, Klage wegen nicht gewährten Umgangsrechts, wiederholte erfolgreiche Verleumdungsklage gegen die Mutter seines Sohnes usw.) belegbare subjektive Schlussfolgerung; Sohn könnte dieser immer noch misstrauen.

Habe größtes Mitgefühl für Situation von A und Kind. Empfehle dem A therapeutische Begleitung bzw. Mitgliedschaft in entsprechender Selbsthilfegruppe, damit er gestärkt und unterstützt doch noch den Prozess und alles daran hängende (notfalls gerichtliche Durchsetzung seiner Umgangsansprüche) durchzustehen wagt. Psychoterror der geschilderten Art ist das Allerletzte, aber will A wirklich aufgeben und sein Kind vielleicht gar nicht mehr sehen? Mutter spekuliert doch nur darauf... natürlich tut dieses gerichtliche Gezerre dem Kleinen nicht gut, aber mit zwei Jahren wird er kaum im Gerichtssaal sein; dass die Mutter in ihrem Alltag fröhlich über A meckern kann dem Kind gegenüber, wird auch durch einen Rückzug des A nicht verhindert. Was A tun kann und tun sollte, ist dafür sorgen, dass er im Leben seines Sohnes präsent bleibt, damit die Erzählungen der Mutter keinen allzu großen Schaden anrichten können. Gerade für einen Jungen ist es fatal, seine vom Vater geerbten Anteile aus Treue zur einzigen Bezugsperson verachten zu lernen.

Auch wenn das Ihre Frag nicht beantwortet: A sollte m. E. dran bleiben und kämpfen. Wenn es trotzdem nicht klappt, hat er wenigstens die Gewissheit, alles versucht zu haben, was dem inneren Frieden auf Dauer sicher besser tut als jetzt aufzugeben (denn was für einen inneren "Frieden" kann ein Rückzug denn zur Folge haben?).- Wenn's aber gut gehr und die Mutter sich von der Hartnäckigkeit des A kleinkriegen lässt (und der hat hier um seinetwillen, noch mehr aber um des Kindes willen das Recht und die Pflicht, bis zum Erbrechen hartnäckig zu sein!!!), wird der Kleine sich ein Leben lang bewusst an ein gemeinsame Erlebnisse mit dem Vater erinnern können; die Zeit des Gerichtshickhacks wird demgegenüber in den Hintergrund treten und verschwimmen bzw. von gemeinsamen schönen Erlebnissen überlagert/geheilt werden können.

Ich meine, das ist den Preis wert. Nur Mut!
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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 22:16
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Wenn man in der Situation ist, kann man irgenwann nicht mehr kämpfen und zieht sich eher eine Plastiktüte über den Kopf oder greift zur Dienstwaffe oder...
was auch immer.

Das kann man nicht von außen beurteilen, aber es ist schrecklich. Vermutlich wird er noch nicht einmal mehr einen Antrag auf Kur genehmigt bekommen. Ullas Sparmaßnahmen eben.

Wenn man die Regelungen, die man den Männern zumutet, den Frauen zumuten würde, gäbe es einen Aufschrei.

Aber in wenigen Wochen ist ja Wahl.
Leider sind alle Parteien gerade dabei die anderen bei jeder Gelegenheit links über den Grünstreifen zu überholen.
Auf der Autobahn hätte man diesen "Rowdies" längst den Führerschein abgenommen. So bekommen sie eine ordentliche Versorgung.

pauline

PS
Außer den Hinweisen, wie man das Verfahren beendet, kann man auch einfach mal den Familienrichter fragen. In der Regel wird da geholfen. Es gibt auch solle....

Auch wenn das eigentlich nicht zulässig wäre.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 07:29
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AW: Klage vor dem Familiengericht zurückziehen

Zitat:
Zitat von wackeldackel
Weiß nicht, ob das wirklich in 15 Jahren etwas bringt, denn die Feststellung, der Antrag sei der Mutter gegenüber nicht durchsetzbar, ist ja eine eigene, nicht durch nachweisbare Fakten (Gerichtsurteil, Klage wegen nicht gewährten Umgangsrechts, wiederholte erfolgreiche Verleumdungsklage gegen die Mutter seines Sohnes usw.) belegbare subjektive Schlussfolgerung; Sohn könnte dieser immer noch misstrauen.
Moin!

Ja, das Kind wird stets misstrauen, aber erst in 15 Jahren.
Nun wird es erst 15 Jahre lang dem betreuuenden Elterteil vertrauen. Und das ist wichtig. Die Alternative ist Misstrauen gegenüber beiden Elternteilen. Und das darf man einem Kind nicht antun.

Ist das Kind erst 2 Jahre alt, so kann man den Streit sicher noch 2 Jahre fortführen, doch nur zum Zwecke der Dokumentation und um die Situationen public zu machen.

An der Sache ändert das aber nix. Der Kolateralschaden an der Familie des hier männlichen Elternteils kann jedoch enorm sein.

Dazwischen liegen 15 Jahre Leben des nicht betreuuenden Elternteils. Er hat sich selbst zu entwickeln und weiter für seine Zukunft zu sorgen. Er hat alles dafür zu tun, dann für das Kind erstarkt und leistungsfähig zu sein, wenn das Kind ihn braucht. Dem zutiefst abträglich ist der Umgang mit der Sache durch Advokaten, Gutachter und Richter. Der Hinweis auf psycholgische Hilfe ist sicher nicht verkehrt, jedoch sehe ich weniger den Kampf um das "Recht" im Vordergrund sondern die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit. Letztlich ist ja zu besorgen, der betreuuende Elternteil kann den Erzioehungsauftrag irgendwann nicht mehr ausführen und der andere Elternteil muss die Aufgabe besorgen. Und da muss er fit sein.

Bestritten wird ausdrücklich, wenn diese Art der Bereicherung und Kriegsführung gegen eine Frau geführt werde, gäbe es einen Aufschrei. Das ist völlig ohne Belang. Lug, Betrug, Verleumdung und Bestechung ist auch beim Manne erfolgreich. Zur Not landet das Kind auch einfach im Heim, nur damit die Mutter das Kind nicht bekommt. Ob das die Müllmafia in Bochum ist oder Bosler mit ADK in München. Es ist ein lukrativer Markt.

Deshalb: Gladiator, Til Eulenspiegel oder in Ruhe weitergrasen. Jeder muss das tun, was er kann. Und das muss er gut machen!

cu juergen
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