Dies ist eine Diskussion zu Kindswohlgefährdung? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kindswohlgefährdung? Eine Familie hat 3 kinder 7,9 und 14 Jahre alt. Die Eltern sind tagsüber nie zuhause, da beide vollzeit arbeiten gehen. Der 14 Jährige hat die Aufsicht über seine kleineren Geschwister. Wenn der "Grosse" dann mal bis 14 Uhr oder so Schule hat dann müssen die beiden "kleinen" halt mal 1 bis 2 Stunden vor der Tür warten (egal bei welchen Wetterverhältnissen) Ist das rechtens das ein 14 jähriger allein bis abends die Aufsicht über seine beiden Geschwister hat????? Alle 3 sind in der Sprachentwickelung schwer zurück geblieben, der 9 Jährige Sohn muss aus diesem Grund zur Sonderschule. Die Kinder sind den ganzen Tag alleine mit einem Schäferhund zuhause. Es sind sowieso in diesem Haushalt fast alle Tierarten vertreten (vielleicht als Ersatz für mama und papa). Wäre es da besser wenn das JA mal nachdem rechten sieht? Gespräche mit den Eltern bringen nichts. Die finden das alles so ok wie es ist... Ich danke für eure Antworten
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Kindswohlgefährdung? Anzumerken wäre noch das die Kinder meistens auch im dunkeln um 22Uhr noch auf der Strasse spielen. Hausaufgaben? Mittag essen? dafür ist allein der 14 jährige für Verantwortlich
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| AW: Kindswohlgefährdung? Klar JA informieren! Lieber einmal zu viel als zu wenig! Allerdings (!!!) mit der gebotenen Sachlichkeit!!! |
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| AW: Kindswohlgefährdung? sicher auf der einen seite lieber einmal zuviel, auf der anderen Seite.... man macht sowas nicht gerne als hobby.... und wer möchte schon gerne überprüft werden vom JA auch wenn man nix zu verbergen hat
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| AW: Kindswohlgefährdung? Ab zum JA und gegenüber dem Sachbearbeiter durchsetzen. Auch wenn es noch ok ist, was die Eltern machen (was ich bezweifle!), ist es zumindest schonmal aktenkundig! |
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| AW: Kindswohlgefährdung? hier geht es um einen fiktiven Fall.... hat irgendjemand einen Link, wo das "Kindswohl" gesetzlich beschrieben ist, oder auch Beispielfällè?
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| AW: Kindswohlgefährdung? Zitat:
Richter entscheiden da sehr individuell und teilweise auch nicht sehr nachvollziehbar
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| AW: Kindswohlgefährdung? Falsch ausgedrückt Ich meinte damit ob dies Gründe sind wo das JA eigentlich verpflichtet wäre Hilfe anzubieten bzw einzuschreiten.
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| AW: Kindswohlgefährdung? Hallo, sicher ist es als "Vernachlässigung" zu werten, wenn die Kinder den ganzen Tag sich selbst überlassen sind. Definitiv kann NICHT von einem 14jährigen verlangt werden die Aufsichtspflicht über die jüngeren Geschwister zu gewährleisten, da das Kind selbst gerade in diesem Alter noch in der Entwicklung ist (und gesetzlich nur teilweise geschäftsfähig ist). In jedem Fall sollte hier kompetente Hilfe von Seiten der Behörden (JA) angeboten werden. LG Gina |
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