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Kindswohlgefährdung?

Dies ist eine Diskussion zu Kindswohlgefährdung? innerhalb des Forums Familienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:33
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Kindswohlgefährdung?

Ich habe hier einen fiktiven Fall....


Eine Familie hat 3 kinder 7,9 und 14 Jahre alt. Die Eltern sind tagsüber nie zuhause, da beide vollzeit arbeiten gehen.

Der 14 Jährige hat die Aufsicht über seine kleineren Geschwister. Wenn der "Grosse" dann mal bis 14 Uhr oder so Schule hat dann müssen die beiden "kleinen" halt mal 1 bis 2 Stunden vor der Tür warten (egal bei welchen Wetterverhältnissen)

Ist das rechtens das ein 14 jähriger allein bis abends die Aufsicht über seine beiden Geschwister hat?????
Alle 3 sind in der Sprachentwickelung schwer zurück geblieben, der 9 Jährige Sohn muss aus diesem Grund zur Sonderschule.

Die Kinder sind den ganzen Tag alleine mit einem Schäferhund zuhause. Es sind sowieso in diesem Haushalt fast alle Tierarten vertreten (vielleicht als Ersatz für mama und papa).

Wäre es da besser wenn das JA mal nachdem rechten sieht?
Gespräche mit den Eltern bringen nichts. Die finden das alles so ok wie es ist...

Ich danke für eure Antworten
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meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:35
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AW: Kindswohlgefährdung?

Anzumerken wäre noch das die Kinder meistens auch im dunkeln um 22Uhr noch auf der Strasse spielen. Hausaufgaben? Mittag essen? dafür ist allein der 14 jährige für Verantwortlich
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:09
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AW: Kindswohlgefährdung?

Klar JA informieren! Lieber einmal zu viel als zu wenig! Allerdings (!!!) mit der gebotenen Sachlichkeit!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:14
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AW: Kindswohlgefährdung?

sicher auf der einen seite lieber einmal zuviel, auf der anderen Seite.... man macht sowas nicht gerne als hobby.... und wer möchte schon gerne überprüft werden vom JA auch wenn man nix zu verbergen hat
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:24
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AW: Kindswohlgefährdung?

Ab zum JA und gegenüber dem Sachbearbeiter durchsetzen. Auch wenn es noch ok ist, was die Eltern machen (was ich bezweifle!), ist es zumindest schonmal aktenkundig!
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  #6 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 08:59
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AW: Kindswohlgefährdung?

hier geht es um einen fiktiven Fall.... hat irgendjemand einen Link, wo das "Kindswohl" gesetzlich beschrieben ist, oder auch Beispielfällè?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 09:22
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AW: Kindswohlgefährdung?

Zitat:
Zitat von Katze83 Beitrag anzeigen
hier geht es um einen fiktiven Fall.... hat irgendjemand einen Link, wo das "Kindswohl" gesetzlich beschrieben ist, oder auch Beispielfällè?
Es gibt keine Definition für Kindswohl ala "Draußen spielen im Regen = keine Kindswohlgefährdung" "Draußen spielen bei 2Grad und Regen = Kindswohlgefährdung"
Richter entscheiden da sehr individuell und teilweise auch nicht sehr nachvollziehbar
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #8 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 09:32
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AW: Kindswohlgefährdung?

Falsch ausgedrückt

Ich meinte damit ob dies Gründe sind wo das JA eigentlich verpflichtet wäre Hilfe anzubieten bzw einzuschreiten.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 10:53
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AW: Kindswohlgefährdung?

Hallo,

sicher ist es als "Vernachlässigung" zu werten, wenn die Kinder den ganzen Tag sich selbst überlassen sind. Definitiv kann NICHT von einem 14jährigen verlangt werden die Aufsichtspflicht über die jüngeren Geschwister zu gewährleisten, da das Kind selbst gerade in diesem Alter noch in der Entwicklung ist (und gesetzlich nur teilweise geschäftsfähig ist). In jedem Fall sollte hier kompetente Hilfe von Seiten der Behörden (JA) angeboten werden.
LG Gina
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