Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin Es ist noch nicht abzusehen, ob der Sohn beim Ehemann bleibt oder mit der Ehefrau geht. Muss der Ehemann trotzdem zunächst den vollen Kindesunterhalt abzgl. 50% Kindergeld zahlen ? |
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| AW: Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin Hallo Leben die Eltern noch mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt? Bei wem wohnt derzeit das Kind? Gruß Pro |
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| AW: Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin Zitat:
Frau hat sich gestern getrennt, lebt aber noch (wie der Sohn) im gemeinsamen Haus und sucht Wohnung. Sohn hat angedeutet mit Mutter zu ziehen. |
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| AW: Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin Solange beide Eltern noch in einem Haushalt wohnen, der Sohn ebenso, besteht kein Anspruch, da die finanziellen Mittel in einen Topf fließen. Der Sohn hingegen hat eigentlich ab dem 18. Lebensjahr gegen beide Eltern einen Barunterhaltsanspruch. Nur wird der Sohn derzeit beköstigt und wohnst kostenfrei. Die Sache lässt sich erst dann beantworten, wenn die wohnliche Trennung vollzogen ist. Gruß Pro |
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| AW: Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin Danke ! D.h. wenn der Sohn mit der Mutter zieht, hat er gegen beide Eltern einen Barunterhaltsanspruch. Die Mutter hätte keinen Anspruch ggü. dem Vater auf Kindesunterhalt, obwohl sie den Sohn versorgt. |
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| AW: Kindesunterhalt, wenn nocht nicht klar wohin Zitat:
Gegen den Vater besteht der Barunterhaltsanspruch solange, wie das Kind die Voraussetzungen (Schule, Ausbildung oder Studium) erfüllt. Gruß Pro |
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