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Kindesunterhalt von der Mutter

Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt von der Mutter innerhalb des Forums Familienrecht

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Alt 06.08.2009, 11:03
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Kindesunterhalt von der Mutter

Hallo,

vielelicht kann man mir helfen. Die Tochter aus erster Ehe meines Mannes 8 Jahre ist im July zu uns gezogen. Wir haben uns das vom Jugendamt dokumentieren lassen damit die Kindsmutter nicht nach 2 Monaten wieder sagen kann Kind wieder zurück.
Nun hat uns das JA gesagt das man auf Kindesunterhalt nicht verzichten darf. So ganz informiert schienen die uns allerdings nicht denn sie nahmen einen Antrag auf UVG auf (obwohl wir verheiratet sind) dieser wurde auch promt 2 Tage später abgelehnt.
So nun hat das JA eine Beistandschaft eingerichtet und die Mutter aufgefordert ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen. Sie lebt mit einem Arzt in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen. Arbeiten tut sie aber nicht! Nicht offiziell zumindestens.

Wir haben 5 Jahre lang Unterhalt an die Kindsmutter gezahlt! Ehegattenunterhalt betreuuungsunterhalt und Kindesunterhalt.

Sie stellt sich mittelos. Kann sie nicht dazu aufgefordert werden eine Arbeit anzunehmen?
Ich selbst arbeite halbtags und wir haben eine 20 Monate alte Tochter und die Tochter aus erster Ehe zu versorgen.


Könnt ihr mir sagen inwieweit sie sich da drücken kann? Oder einfach sagt nee dann will ich das Kind zurück?
Würde mich freuen ein paar Infos zu bekommen.#



Lg,Kerstin
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Alt 06.08.2009, 11:06
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AW: Kindesunterhalt von der Mutter

Bitte beachten Sie die Forenregeln. Kein Ich-Bezug, nur fiktive Fälle schildern. Ansonsten darf nicht geantwortet werden. Danke.

Gruß

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