Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern

Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern innerhalb des Forums Familienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2006, 22:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 1
Keine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SteffiF hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arrow Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern

Hallo zusammen!!

Mal angenommen wir haben ein nichtverheiratetes Paar mit einem Kind. Die Mutter lebt von Harz IV, der Vater ist Berufssoldat. Das Paar trennt sich. Dem Amt teilt das Paar sämtliche Änderungen in der Lebenssituation mit. Vaterschaft wurde anerkannt und eine Unterhaltsurkunde für das Kind wurde ausgestellt. Die Bundeswehr überweist der Mutter monatlich den Unterhaltsbetrag. Nun kommt das Paar aber wieder zusammen und lebt gemeinsam mit dem Kind in einer Wohnung (wird dem Amt mitgeteilt). Nach einiger Zeit, trennt sich das Paar aber endgültig, auch das wird dem Amt mitgeteilt. Ist es in irgendeiner Art und Weise von Nachteil, wenn der Vater der Mutter wärend des Zusammenlebens weiterhin den Unterhalt gezahlt hat? Kann ein Amt (Jugendamt, Sozialamt) der Mutter hieraus einen "Strick" drehen und Leistungen kürzen oder zurück fordern? Kann die Bundeswehr darauf plädieren der Mutter zuviel Geld gezahlt zu haben?

Danke im voraus

SteffiF
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2006, 15:52
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.199
96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9199 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern

Leben die Eltern in einem Haushalt zusammen, so steht der Mutter bzw dem Kind keinerlei Unterhalt zu. Für den Zeitraum, wo sich beide einig waren und wieder zusammen gezogen sind, ist der Unterhalt an die zuständige Stelle ( Jugendamt = Unterhaltsvorschuss; Unterhaltssicherungsbehörde= Unterhalt oder Bundeswehr= Unterhalt ) zurück zu zahlen. Natürlich muss die Mutter ihrer Meldepflicht nachkommen, ansonsten könnte man von Unterschlagung ausgehen. Nur wenn der Vater des Kindes mit der Mutter nicht in einem Haushalt lebt, hat sie Anspruch auf Unterhalt für sich und das Kind.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
PKH trotz reicher Eltern? Familienrecht 22.10.2009 17:41
Kindesunterhalt trotz Privat Insolvenz??? Insolvenzrecht 29.08.2009 14:09
Unterhaltspflicht der Eltern bei Studium trotz Wohneigentum? Sozialrecht 10.08.2008 21:21
gekürzter Kindesunterhalt, trotz Wohneigentum meines Ex-Mannes Familienrecht 15.07.2008 11:15
Kindesunterhalt: Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen Nachrichten: Recht & Gesetz 13.11.2007 09:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Familienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN