Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern innerhalb des Forums Familienrecht
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| Mal angenommen wir haben ein nichtverheiratetes Paar mit einem Kind. Die Mutter lebt von Harz IV, der Vater ist Berufssoldat. Das Paar trennt sich. Dem Amt teilt das Paar sämtliche Änderungen in der Lebenssituation mit. Vaterschaft wurde anerkannt und eine Unterhaltsurkunde für das Kind wurde ausgestellt. Die Bundeswehr überweist der Mutter monatlich den Unterhaltsbetrag. Nun kommt das Paar aber wieder zusammen und lebt gemeinsam mit dem Kind in einer Wohnung (wird dem Amt mitgeteilt). Nach einiger Zeit, trennt sich das Paar aber endgültig, auch das wird dem Amt mitgeteilt. Ist es in irgendeiner Art und Weise von Nachteil, wenn der Vater der Mutter wärend des Zusammenlebens weiterhin den Unterhalt gezahlt hat? Kann ein Amt (Jugendamt, Sozialamt) der Mutter hieraus einen "Strick" drehen und Leistungen kürzen oder zurück fordern? Kann die Bundeswehr darauf plädieren der Mutter zuviel Geld gezahlt zu haben? Danke im voraus SteffiF |
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| AW: Kindesunterhalt trotz Zusammenleben der Eltern Leben die Eltern in einem Haushalt zusammen, so steht der Mutter bzw dem Kind keinerlei Unterhalt zu. Für den Zeitraum, wo sich beide einig waren und wieder zusammen gezogen sind, ist der Unterhalt an die zuständige Stelle ( Jugendamt = Unterhaltsvorschuss; Unterhaltssicherungsbehörde= Unterhalt oder Bundeswehr= Unterhalt ) zurück zu zahlen. Natürlich muss die Mutter ihrer Meldepflicht nachkommen, ansonsten könnte man von Unterschlagung ausgehen. Nur wenn der Vater des Kindes mit der Mutter nicht in einem Haushalt lebt, hat sie Anspruch auf Unterhalt für sich und das Kind. |
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