Dies ist eine Diskussion zu Kindesunterhalt Rückwirkend? innerhalb des Forums Familienrecht
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| Kindesunterhalt Rückwirkend? B bekommt mit seiner 2. Frau noch 3 weitere Kinder...zahlt nur spärlich und zu wenig Unterhalt- wenn A klagt,und einen Titel bekommt- zä#hlt das auch rückwirkend für die letzten 2 Jahre in denen einfach Unterhalt gekürzt wurde? B verdient 2500€ netto+Kindergeld für 3 Kids,Plus Elterngeld+400€Job der Frau....und er will sich trotzdem drücken...Kind ist 16 geht zur Schule...
__________________ schöne Grüße |
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| AW: Kindesunterhalt Rückwirkend? Gibts denn bisher einen Titel oder zahlte der Mann nur aufgrund einer internen Vereinbarung?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kindesunterhalt Rückwirkend? es gab einen titel-der ist aber schon 4 oder 5 jahre alt-und durch einen aufenthalt im ausland des kindes- hat a dann die pfändung ausgesetzt...verfällt dann ein titel? ich sehe schon- a muss dringend zum anwalt....
__________________ schöne Grüße |
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| AW: Kindesunterhalt Rückwirkend? Nein, er "verfällt" nicht, er gilt solange weiter, bis er entweder abgeändert wurde (durch das FamGericht) oder bis die Mutter den Titel an den Vater heraus gibt; es ist insofern möglich, dass man mit diesem Titel vollstrecken kann, ABER der Vater kann (wenn sich die Umstände durch die weiteren Kinder geändert haben) eine Vollstreckungsgegenklage erheben. RA ist sicher ne gute Idee
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Kindesunterhalt Rückwirkend? Hat A B schon mal um Auskunft gebeten? Falls B seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist(Steuererklärung, Steuerbescheid)kann man seine gesamten Einkünfte errechnen und danach den Unterhaltsanspruch des Kindes neu berechnen lassen. Sollte die Berechnung ergeben, dass B mehr Unterhalt als bisher zahlen muss, den Titel abändern lassen. Dieser wird dann rückwirkend ab Auskunftsaufforderung geändert. Falls B seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, riskiert B eine Auskunftsklage, deren Kosten B tragen muss. Wenn die Auskunftsklage fruchtet, kann A den Unterhalt auch gerichtlich feststellen lassen. Rückwirkend ist, glaube ich, drei Jahre möglich, wenn B seit dem nachweislich in Auskunftsverzug ist. Vor Gericht besteht auf alle Fälle Anwaltszwang! |
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